Autoversicherung - Vorsicht Wildwechsel.

Mit einer Autoversicherung schaffen Sie finanzielle Sicherheit bei einem Wildunfall
Mit einer Autoversicherung sschützen Sie sich vor den finanziellen Folgenm eines Wildunfalls.

(verpd) Laut Statistik kommt es in Deutschland je Stunde zu 30 Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Als Kfz-Fahrer sollte man das Wildunfallrisiko möglichst gering halten, aber wenn es doch zum Unfall kommt, sind einige Verhaltensregeln zu beachten. Mit einer Autoversicherung schützt sich der bedachte Autofahrer vor den Folgen eines Wildunfalls.

In Deutschland kommt es jedes Jahr zu 230.000 bis 265.000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren, die Sach- und zum Teil auch Personenschäden zur Folge haben. Vor allem ab Oktober ist wieder mit einem verstärkten Wildwechsel auf Straßen zu rechnen. Kfz-Fahrer müssen sich darauf einstellen und besonders vorsichtig sein. Als Fahrer eines Pkw oder Lkw sollte man auch wissen, wie man sich zu verhalten hat, wenn unerwartet ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht.

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Im letzten Jahr wurden lt. den Daten des Statistischen Bundesamtes 2.790 Personen durch einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier verletzt. Davon überlebten 11 Verkehrsteilnehmer den Wildunfall nicht. Im Durchschnitt wurden in 2016 auch über 219.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche bei Wildunfällen getötet.

Das weisen die Zahlen des Deutschen Jagdverbands e.V. (DJV) aus. Im Jahr 2015 ereigneten sich laut den Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ca. 263.000 Wildunfälle in Deutschland. Bei diesen Unfälle kam es auch zu Sachschäden an den beteiligten kaskoversicherten Kraftfahrzeugen, das waren rund 10,5 Prozent mehr als 2014.

Die Höhe des Schadens der Wildunfälle belief sich auf 653 Millionen Euro. Hierfür gab es auch den Ausgleich durch die Kfz-Kasko-Versicherer. Allein die Zahlen lassen aufmerken. Das Risiko und auch die Folgen eines Wildunfalles, die ein solcher nach sich ziehen kann, sind doch schon unerheblich.

Autoversicherung - Wildunfallrisiko besteht bei jeder Tages- und Jahreszeit

Besonders im Oktober und November ist mit verstärktem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Viele Wildtiere, wie Rehe oder Wildschweine, verlieren in dieser Zeit durch die Ernte (Getriede und Mais) die schützende Deckung auf den Feldern. So kommt es auch zu den häufigen Wechseln bei der Futtersuche.

Wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ausweist, ist mit einem Wildwechsel zu jeder Tages- und Nachtzeit zu rechnen. Das Risiko eines Wildunfalls ist aber morgens zwischen 5 und 8 Uhr und abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht am höchsten.

Autoversicherung - Wenn plötzlich ein Reh auf der Straße steht …

Um aber das Unfallrisiko zu veringern, gibt es lt. Polizei und DJV verschiedene Verhaltensmaßnahmen. So ist besondere Vorsicht in der Nähe von Waldstücken und auf Feldern sowie Wiesen mit Büschen am Wegesrand angebracht. Das gilt aber auch auf Straßen mit Warnschildern zu Wildwechseln, aber ebenfalls auch bei eingeschränkter Sicht, wie z.B. Nebel.

Autofahrer sollten hier besonders aufmerksam sein, langsamer fahren, bremsbereit sein und vor allem den Sicherheitsabstand zum nächsten Fahrzeug vergrößern. Dem Fahrbahnrand ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wenn man als Fahrer ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand sichtet, ist als erstes das Licht abzublenden.

Danach muss man kontrolliert abbremsen und durch Hupen auf sich aufmerksam machen. Man muss beachten, dass Tiere die Orientierung verlieren, wenn sie direkt ins Scheinwerferlicht gelangen. Zudem kann es passieren, dass sie direkt auf die Lichtquelle zu bewegen.

Hier ist das Abbremsen das Mittel der Wahl, da die aufgeschreckten Tiere auf die Straße springen können. Die meisten Wildtiere leben im Rudel, das heißt, man muss mit mehreren Tieren rechnen, wenn man ein Tier sichtet.

Auch wenn man dann kein Wildtier mehr sieht, sollte man mit Bedacht weiterfahren. Ein wichtiger Hinweis: Wenn man einer Kollision nicht mehr ausweichen kann, dann wird empfohlen, abgebremst mit dem Wildtier zusammenzustoßen und nicht unkontrolliert die Fahrt fortzusetzen, um dem Tier auszuweichen und dann sogar einen Zusammenstoß mit einem entgegen kommenden Fahrzeug oder einem Baum in Kauf zu nehmen.

Autoversicherung … und ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden konnte

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Unfall mit einem Wildtier gekommen ist, wird als erste Maßnahme die Warnblinkanlage eingeschaltet und das eigene Fahrzeug am Straßenrand abgestellt.

Vor dem Aussteigen ist die Warnweste anzulegen und die Unfallstelle ist mit dem Warndreick zu sichern. Im nächsten Schritt ist die Polizei zu informieren, auch wenn das verletzte Tier wegläuft oder liegen bleibt.

Die Polizei wird den zuständigen Jagdaufseher informieren. Er wird dann das verletzte Tier von der Straße holen oder aber in der Umgebung danach suchen. Lt. Empfehlung des GDV ist zu vermeiden, ein getötetes oder auch verletztes Wildtier anzufassen.

Ein verletzte Tiere kann sehr aggressiv und damit gefährlich werden. Auch ist zu beachten, dass eine mögliche Tollwutgefahr besteht. Nur wenn sicher festgestellt werden kann, dass das Tier tot ist und wenn die Lage des Tieres den allgemeinen Verkehr behindert, kann das Wildtier von der Straße genommen werden.

Dazu sollte der Verkehrsteilnehmer zur Sicherung der eigenen Gesundheit und aus hygienischen Gründen auf alle Fälle vorher die Handschuhe aus dem Verbandskasten anziehen.

Autoversicherung - Schützt auch bei einem  Wildunfall

Wenn ein Verkehrsteilnehmer nach einem Wildunfall den Unfallort verlässt, ohne die Unfallstelle zu sichern, der riskiert eine Strafe wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht, weil das Risiko für nachfolgende Fahrzeuge, gegen das auf der Straße befindliche Wildtier zu fahren recht hoch ist.

Wer auch ein angefahrenes oder auch getötetes Wildtier mitnimmt, muss mit einer Anzeige wegen Wilderei rechnen. Tipp: Wenn für das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung besteht, übernimmt diese mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug, die bei dem Unfall mit Haarwild entstanden sind.

Zum Haarwild gehören gemäß Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) unter anderem Rehe, Damwild, Hasen, Dachse, Füchse und Wildschweine. Zusätzlich bieten einige Versicherer auch in der Teilkaskoversicherung den Versicherungsschutz bei Schäden mit sonstigen Tieren wie Pferden, Rindern oder Vögeln.

Wurde für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist damit auch der Teilkaskoschutz enthalten sowie auch der Zusammenstoß mit allen Tierarten, einschließlich aller auch selbst verschuldeten Unfälle.

Mit der Vollkaskoversicherung sind auch Unfallschäden versichert, die entstehen, wenn man einem Tier ausweicht und mit dem Auto in den Graben oder gegen einen Baum prallt. Der Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert sich bei einem Teilkaskoschaden wie einem Wildunfall nicht.

Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Fahrzeug sind für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung durch die Kaskoversicherungmer sinnvoll. So ist es gegenüber der Kfz-Versicherung wichtig, sich von der Polizei eine Bescheinigung zum Wildschaden geben zu lassen.

Auch sind die Unfallspuren, wie Haar- oder Fellreste des Tieres, nicht vor der Unfallaufnahme durch die Polizei zu beseitigen. Der Kaskoschaden muss sofort, spätestens aber einer Woche nach dem Unfallgeschehen, dem Versicherer gemeldet werden.

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