Reiserücktrittsversicherung

Wenn die schönsten Wochen des Jahres anstehen, sollten sie nicht durch unangenehme Überraschungen getrübt werden. Die Reiseversicherung zahlt z.B. im Falle von Krankheit oder Gepäckverlust. Der Klassiker ist die Reiserücktrittsversicherung. Sie springt bei Verhinderung ein und übernimmt die Stornokosten.

Voller Vorfreude planen viele Menschen ihren Urlaub für den Sommer. Aber auch der Winterurlub mit zünftigem Skifahren ist sehr beliebt. Wer das perfekte Hotel und einen günstigen Flug ergattern will, sollte frühzeitig buchen. Doch bis zum Urlaub kann noch einiges passieren, was vielleicht eine Stornierung nötig macht.

Versicherungsschutz bei Reiserücktritt

Glück im Unglück hat dann der Verbraucher, der eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Im Falle eines Reiserücktritts erstatten solche Reiserücktrittsversicherungen die Kosten und schützen vor Stornogebühren. Und wie schnell ist es passiert, dass man seinen Urlaub aufgrund einer schweren Krankheit nicht antreten kann? Zudem greift die Reiserückrittsversicherung auch in vielen anderen Fällen.

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Wert der Reise. Man kann sie für jede Reise einzeln abschließen oder einen Jahresvertrag vereinbaren. In jedem Fall ist ein Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen, denn dieser deckt im Schadensfall alle Kosten ab. Dies ist mit Selbstbehalt nicht der Fall. Nicht in den Urlaub fahren dürfen und trotzdem etwas zahlen müssen – das ist doppelt ärgerlich.

Weitere Versicherungen für den Urlaub

Immer wieder hören wir von Magen-Darm-Infekten in fernen Ländern oder gebrochenen Armen im Abenteuerurlaub. Was nicht nur ärgerlich oder gefährlich ist, kann auch schnell ins Geld gehen, zum Beispiel wenn ein Arztbesuch oder eine Operation nötig werden.

Bitte denken Sie an eine Auslandsreisekrankenversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer für Arztkosten im Ausland aufkommt. Für einen recht geringen Betrag kann man seinen Urlaub sorgenfrei genießen und ist dennoch im Krankheitsfall abgesichert. Eine Auslandsreisekrankenversicherung macht es möglich. Sie springt ein, wenn wir im Ausland erkranken und Arztrechnungen fällig werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann für einen kleinen Aufschlag noch eine Auslandsunfallversicherung hinzubuchen. Diese sichert Unfälle ab und sorgt z. B. mit einem Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen zumindest für ein kleines Trostpflaster. Des Weiteren können Sie das Reisegepäck, wenn dies nicht bereits über Ihre Hausratversicherung versichert ist, über eine separate Reisegepäckversicherung absichern.