Altersvorsorge für Selbstständige - Weniger Steuern

Altersvorsorge für Selbstständige und damit weniger Steuern.
Mit der Altersvorsorge für Selbstständige fallen auch weniger Steuern an.

Mit der staatlich geförderten Basis Rente können Selbstständige sparen und gleichzeitig ihre Einkünfte im Alter erhöhen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ist seit diesem Jahr noch höher. Die Altersvorsorge für Selbstständige ist damit attraktiver.

Selbstständige, Angestellte und Beamte, können mit einem Basis Rentenvertrag, Rürup Rente genannt, eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge für Selbstständige organisieren. Jeder, der in einen Rentenvertrag einzahlt, hat die Möglichkeit einen hohen prozentualen Anteil der Prämien im Rahmen Vorsorge von der Steuer abzusetzen. Im Jahr 2018 stieg dieser Anteil um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr an.

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Selbstständige haben seit 2005 das Anrecht auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge, d.h. mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Bei der Altersvorsorge für Selbstständige, dem Rürup Rentenvertrag, sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Das wichtigste Kriterium der Rentenverträgen ist, dass die Sparer nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze – für Verträge, die ab 2012 geschlossen sind, frühestens ab dem 62. Lebensjahr - eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommen.

Während der Ansparphase erfolgt die staatliche Förderung in Form von Ersparnissen bei der Steuer. Der Gesetzgeber gewährt dem Sparer für die eingezahlten Prämien steuerliche Vorteile oder Sonderausgaben.

Altersvorsorge für Selbstständige - Höhere Entlastungen bei der Steuer

Seit Jahreswechsel erhöhte sich der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil und der förderfähige Höchstbetrag der Prämien. Die ist nach „Paragraf zehn EStG“ (ESt-Gesetz) an die BBM-Grenze der Rentenversicherung Knappschaft (West) gekoppelt.

Der Gesetzgeber gewährt höhere Steuervorteile. Im Jahr 2005 waren es noch 60 Prozent der einbezahlten Prämien, die im förderfähigen Rahmen lagen und im Jahr 2018 aktuell 86 Prozent.

Seit 2005 bis 2025 steigt der prozentuale Anteil der Prämien, der als Sonderausgaben für die Aufwendungen Altersvorsorge steuerliche Vorteile bringen, jährlich um zwei Prozent. Der steuerlich als Sonderausgaben absetzbare Prämienanteil ist von 84 Prozent im Jahr 2017 auf 86 Prozent im Jahr 2018 angehoben. Ab dem Jahr 2025 sind die eingezahlten Prämien zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.

Die Prämien dürfen den förderfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten. Der Gesetzgeber erhöhte den förderfähigen Höchstbetrag von 23.362 Euro im Jahr 2017 auf 23.712 Euro im Jahr 2018. Im Jahr 2017 setzte ein Sparer maximal 19.624 Euro (84 Prozent von 23.362 Euro) als Sonderausgaben ab. Im Jahr 2018 erhöhte sich der Wert auf 20.392 Euro (86 Prozent von 23.712 Euro). Für zusammen veranlagte Ehegatten ist insgesamt der Abzug Sonderausgaben doppelt hoch.

Altersvorsorge für Selbstständige - Flexible Prämienzahlung

Dem Sparer steht es frei, wann und wie viel er in seinen Basis Rentenvertrag, die Altersvorsorge für Selbstständige, einzahlt. Gemäß der Vertragsgestaltung ist eine monatliche, jährliche oder einmalige Zahlungsweise zulässig.

Es ist gestattet, den Rentenvertrag für längere Zeit beitragsfrei zu stellen. Die steuerliche Förderung bleibt mit Fortsetzen der Zahlungen erhalten. Es ist gut zu wissen, dass Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom Abschluss eines Basis Rentenvertrages und der Steuerersparnis profitieren.

Grundlegende Informationen zur Basis- beziehungsweise Rürup-Rente erhalten Sie im Webportal und der Broschüre „Die Basisrente“ des GDV. Die Beispiele informieren über die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter, ist ein zusätzlicher Schutz Hinterbliebenen und/oder die Berufsunfähigkeit vereinbar. Die Makler von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gern zur Seite.

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