Auslandsreise-Krankenversicherung Leipzig

Die Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor hohen Bergungskosten
Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten einer Bergrettung

(verpd) Ein plötzlicher Umschwung des Wetters, eine unerwartete Erkrankung, der Abgang einer Lawine, eine Verletzung durch einen Sturz. Es gibt viele Ursachen für eine notwendige Bergung oder Rettung in den Bergen. Die gesetzliche Krankenkasse oder der Staat übernimmt nicht in jedem Fall die anfallenden Kosten. Das ist auch abhängig von der Rettungsart und dem Ort derartiger Rettungseinsätze. Es ist daher von Vorteil, vor Antritt einer Bergtour zu prüfen, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz auch für Notfälle dieser Art einen Kostenschutz gewährleistet.Sicherheit bietet hier eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Es hängt tatsächlich von mehreren Faktoren ab, ob der Gerettete die Kosten der Bergung aus der eigenen Tasche zahlen muss oder nicht. Zum einem spielen die Art des Notfalles sowie die Art des notwendigen Transportmittels zur Rettung oder Bergung eine Rolle. Dann kommt es auch darauf an, in welchem Land sich der Notfall ereignet hat.

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Auslandsreise-Krankenversicherung - Kostenrisiko in Deutschland

Wenn in Deutschland aus medizinischen Gründen eine Rettung mit einem Rettungswagen oder Hubschrauber notwendig ist, zum Beispiel weil die betroffene Person in den Bergen verunfallte oder plötzlich erkrankte, übernimmt in der Regel die gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung die Kosten.

Für Hubschraubereinsätze, die nur deshalb notwendig sind, weil sich der Betroffene in einem unwegsamen Gelände aufhält und nicht direkt vom Rettungswagen erreicht werden kann, obwohl aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes jedoch ein Krankenwagen gereicht hätte, gilt das nicht. Der Betroffene muss bei einer solchen Bergung die anteiligen Kosten für den Hubschraubereinsatz mit tragen. Finanzielle Sicherheit bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Das gilt auch für Personen, die zwar unverletzt sind, aber eine Bergung benötigen, weil sie sich verirrt haben und aus wetterbedingten oder konditionellen Gründen sich selbst nicht mehr aus der Gefahrensituation befreien können. Diese Personen müssen eventuell die notwendigen Such- und Bergungskosten selbst bezahlen. Diese Kosten übernimmt auch die Auslandsreise-Krankenversicherung.

... und insbesondere auch im Ausland

In einigen EU-Ländern und in der Schweiz gibt es zwischenstaatliche Abkommen zur Kostenübernahme durch die GKV für eine notwendige Bergrettung. Der Ersatz der Kosten richtet sich jedoch häufig nach dem geltenden Landesrecht. In einigen Ländern sind nach dem dort geltenden Recht jedoch bestimmte Rettungskosten, die in Deutschland vollständig durch die GKV übernommen werden, ganz oder auch anteilig vom Geretteten alleine zu tragen.

Das Webportal des GKV-Spitzenverbandes bietet einen Überblick in Merkblätter zu verschiedenen Ländern, die kostenlos abrufbar sind. Für die Schweiz gilt zum Beispiel, dass Betroffene die Rettungskosten, auch wenn sie medizinisch bedingt sind, bis 5.000 Schweizer Franken (rund 4.300 Euro) im Jahr zur Hälfte selbst zahlen müssen. Rettungskosten, die diese 5.000 Schweizer Franken übersteigen, sind komplett vom Betroffenen zu tragen. Rechtliche Details sind dazu auch beim schweizerischen Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht und abrufbar.

So werden in Österreich nach den dort geltenden Rechtsvorschriften sowohl alle Bergungskosten als auch bei Unfällen in den Bergen die Beförderung ins Tal mit dem Hubschrauber, dem Akia sowie dem Schneemobil nicht übernommen. Gemäß Paragraf 131 Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetzes gilt in Österreich: „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt.“

... sowie beim Krankenrücktransport

Die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland werden in der Regel nicht von der GKV übernommen. Der GKV-Spitzenverband macht in allen Merkblättern zu den verschiedenen Ländern dauf aufmerksam. So ist aber eine Absicherung des Risikos und der zum Teil sehr hohen Kosten von Rettungs-, Bergungs- und Sucheinsätzen im In- und Ausland sowie des Krankenrücktransportes nach Deutschland möglich. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten.

Je nach Vertragsvereinbarung lassen sich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung im Ausland anfallende medizinisch notwendige Kosten wie Arzt- und Klinikkosten, Rettungs-, Such- und Bergungskosten sowie Krankenrücktransport-Kosten absichern. Weiterhin können in einer privaten Unfallversicherungs-Police meist auch Bergungs- und Suchkosten, die im In- oder auch im Ausland anfallen, mitversichert werden.

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