Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige

Basisrente Altersvorsorge für Selbsständige mit Förderung für Selbsständige und Freiberufler.
Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige, der Staat fördert auch Selbstständige und Freiberufler.

(verpd) Die Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige ist die vom Staat geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Vom Staat werden durch Steuervergünstigungen auch Selbstständige und Freiberufler bei der privaten Altersvorsorge unterstützt, wenn sie einen privaten Rentenversicherungs-Vertrag abschließen, der wie bei der Basisrente (Rürup-Vertrag), gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt.

Wenn Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbstständige für die private Altersvorsorge einen sogenannten Riester-Vertrag abschließen, haben sie einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse und/oder steuerliche Vergünstigungen.

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Die meisten Selbstständigen und auch Freiberufler sind jedoch von dieser Förderungsform ausgeschlossen. Aber auch für sie gibt es eine Altersvorsorgelösung mit staatlicher Förderung. Die Basisrentre Altersvorsorge für Selbstständige.

Einen direkten Anspruch auf eine staatliche Förderung haben Rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Arbeitnehmer um für ihr Alter finanziell vorzusorgen, wenn sie mindestens 60 Euro im Jahr in einen sogenannten Riester-Vertrag einzahlen. So gibt es eine Förderung als jährliche Grundzulage von maximal 154 Euro, ab 2018 sind es sogar bis zu 175 Euro.

Riester-Sparer erhalten je Kind, für das ihnen Kinderzulage zusteht, eine Zulage pro Jahr von bis zu 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es maximal 300 Euro. Bei einem Mindesteigenbetrag von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens gibt es die volle Zulagenhöhe. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr der eingezahlten Prämien sind zudem steuerlich absetzbar.

In Deutschland sind die wenigsten Selbstständigen rentenversicherungs-pflichtig und damit nicht im Rahmen eines Riester-Vertrages direkt förderberechtigt. Wenn aber ein Selbstständiger mit einem Förderberechtigten verheiratet ist, so ist er auch mittelbar zulageberechtigt.

Damit kann diese/dieser dann die gleichen Förderungen in Anspruch nehmen. Es steht aber noch Alternative zur Verfügung: die Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige.

Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige - Geförderte Altersvorsorge

Selbstständige werden ebenfalls vom Staat bei der Altersvorsorge gefördert, wenn ein Basis-Rentenvertrag, auch als Rürup-Rente bezeichnet, abgeschlossen wird. Die Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige (Rürup-Vertrag) ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die einige gesetzlich festgelegte Vorgaben erfüllt.

Der Versicherte erhält im Basis-Vertrag eine lebenslange, monatliche Leibrente, also eine Rentenzahlung, bis zum Eintreten eines bestimmten Ereignisses, i.d.R. dem Tod. Die Ansprüche der Leistungen aus dem Basis-Vertrag dürfen nicht veräußert werden, sind nicht kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar.

Das früheste Alter zur Auszahlung der Leibrente aus allen Rürup-Verträgen nach dem 31.12.2011, ist das 62. Lebensjahr. Zusätzlich zur Altersvorsorge kann der Versicherte aber noch einen Hinterbliebenen-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz im Basisvertrag abschließen.

Die Beitragshöhe und das Datum, wann ein Selbstständiger Prämien zum Basis-Rentenvertrag einzahlt, stehen dem Versicherten offen. Die Förderung durch den Staat zur Basisrente Altersvorsorge für Selbststsändige - beziehungsweise zum Rürup-Vertrag - erfolgt durch Steuervergünstigunen.

Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige - Prämien sind steuerlich absetzbar

Die vom Versicherten eingezahlten Prämien können bis zu einer festgelegten Höhe des Betrages steuerlich geltend gemacht werden. In Jahr 2017 sind 84 Prozent der tatsächlich eingezahlten Prämien, höchstens jedoch 84 Prozent des maximalen Förderbetrages, der derzeit bei 23.362 Euro liegt, also 19.624 Euro, als Sonderausgaben abzugsfähig.

Bei veranlagten Ehepartnern ist der steuerlich abzugsfähige Betrag doppelt so hoch. Bis 2025 steigt der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit jedes Jahr um 2 Prozentpunkte. Das geht so lange, bis die volle maximal mögliche Fördersumme zu 100 Prozent erreicht ist.

Nach Ablauf des Vertrages unterliegt die vom Basis-Rentenvertrag ausgezahlte Leibrente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, das heißt, ein Teil dieser Rente ist ab Rentenbeginn zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr der erstmaligen Leibrentenauszahlung und gilt für die gesamte Bezugsdauer.

Ein Beispiel: Wer im Jahr 2017 erstmalig eine Rente aus einem Rürup-Vertrag erhält, muss für die gesamte Bezugszeit 74 Prozent der ausbezahlten Leibrente versteuern. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Steueranteil: Der Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.

Für alle Fragen zur Basisrente Altersvorsorge für Selbstständige stehen die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenfreien Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.