Bauherrenhaftpflichtversicherung für Hausbau

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Bei einem Schaden finanziell abgesichert
Im Schadensfall finanziell abgesichert mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung

(verpd) Ein Haus zu bauen oder eine vorhandene Immobilie umzubauen, birgt eine Menge Gefahren. Schädigungen an den Baumaterialien oder schon fertig gestellten Gewerken durch einen Brand, einen Blitzeinschlag, einen Sturm oder auch eine Überflutung vermögen das Bauvorhaben ohne einen bedarfsgerechten Schutz rasch zum Alptraum werden zu lassen. Doch dies sind nicht die einzigen Gefahren, die in Sachen Neu- oder Umbau lauern und für den Bauherrn zum Problem werden können. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Bauherr finanziell abgesichert.

Der Besitzer einer Immobilie, egal ob er ein Gebäude neu baut, umbaut oder renoviert, hat unterschiedliche Sorgfaltspflichten zu beachten. Er muss zum Beispiel bauordnungsrechtliche Vorgaben befolgen und hat zahlreiche Vorgaben zur Baustellenabsicherung zu beherzigen. Das kann vom Aufstellen von Warnschildern und -leuchten über das Sichern vom Bauplatz mit Bauzäunen, Absperrbändern und Abdeckungen bis hin zu besonderen Sicherungen von Baumaterialien und Apparaturen gehen.

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Auch die Wege um und zum Bau sollen sicher bleiben und beispielsweise vom anfallenden Bauschmutz gesäubert sein. Im Übrigen reicht ein Hinweis mit der Kennzeichnung „Betreten der Baustelle verboten“ alleine nicht aus. So ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 270/95). Zudem muss der Bauherr überprüfen, dass auch während der Bauphase keine Bedrohung vom Bauplatz ausgeht. Darüber hinaus ist er verpflichtet, nur Fachkräfte zu beschäftigen, die auch über die erforderlichen Qualifizierungen verfügen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Ein Bauherr haftet für zahlreiche Risiken

Grundsätzlich können Bauwillige für alle Risiken haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen – sei es, dass irgendjemand von herunterfallenden Bauteilen verletzt wird oder wegen eines nicht ordnungsgemäß abgesicherten Baumaterials auf dem Steg verunfallt.

Gerichtsurteile zeigen, dass ein Bauherr sogar für Patzer seiner beauftragten Baufirma oder einer Fremdfirmen zur Verantwortung herangezogen werden könnte, ohne dass er selbst dafür verantwortlich ist. Auch für Schäden an Nachbargebäuden, die beim Aushub der Baugrube entstehen, kann der Bauherr haftbar gemacht werden.

Zumindest finanzielle Sicherheit ist in derartigen Fällen durch eine vorhandene Bauherrenhaftpflichtversicherung gewährleistet. Die Versicherungspolice übernimmt nämlich die berechtigten Schadenersatz-Forderungen eines Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Schadensforderungen ab.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Wenn das Baumaterial beschädigt wird

So können zum Beispiel das angelieferte Baumaterial sowie fertiggestellte Bauleistungen und Teile durch außergewöhnliche Unwetter wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch Vandalismus beschädigt werden. Allein schon die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur Bedrohung werden. Das kann beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs erfolgen, so dass die schon fertiggestellte Bodenplatte Spannungsrisse bekommt. Diese Schädigungen können dem Bauherrn so teuer werden, dass er sein Bauprojekt kostenseitig anpassen muss.

Schutz bietet diesbezüglich eine Bauleistungs- oder Bauwesen-Versicherung. Versicherbar sind hier grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und Teile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines bei der Versicherung vereinbarten Bauvorhabens. Versichert sind gewöhnlich unerwartet eintretende Schäden, beispielsweise durch eine einzigartige Wetterlage wie starker Regen, Hagel und Sturm. Selbstverständlich auch die durch ein Missgeschick des Bauherrn oder der Mitarbeiter der Baufirma sowie durch eine vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte entstandenen Schäden.

Zudem sind in der Regel Schäden, die aufgrund eines schafhaften Baugrundes auftreten, versichert. Auch Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen oder Diebstahlschäden von verbauten Bauelementen wie Badeinrichtungen und Heizung sowie Überschwemmungsschäden sind je nach Anspruch wahlweise in so einer Versicherungspolice miteingeschlossen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Nicht immer ist eine separate Feuerrohbau-Police notwendig

Üblicherweise sind in einer Bauherrenversicherung allerdings Brand-, Explosions- und Blitzschäden nur versichert, wenn dies deutlich vereinbart ist. Denn diese Risiken lassen sich mit einer separaten Feuerrohbau-Versicherung sichern, die in ganz vielen Gebäudeversicherungen schon gratis enthalten ist.

Es kann daher sehr wohl sinnvoll sein, eine Gebäude-Versicherung, die eine Feuerrohbau-Versicherung bietet, bereits bei Spatenstich abzuschließen.

Wer eine Immobilie erworben hat und diese um- oder vergrößern möchte, muss kontrollieren, inwieweit in der möglicherweise bereits verfügbaren Gebäude Versicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist. Ist dies so, ist es wichtig abzuklären, inwiefern die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Sich vor dem Bauvorhaben beratschlagen lassen

Grundsätzlich wird eine Beratung schon vor der Durchführung eines Bauvorhabens durch die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig dazu empfohlen.

So kann es bei Umbaumaßnahmen an der eigenen Immobilie sein, dass man keine separate Bauherrenhaftpflicht-Police benötigt. Denn eine existierende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die für ein Einfamilienhaus oft kostenlos in der privaten Haftpflicht-Police enthalten ist, beinhaltet oft bereits eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.

Liegt das (Um-)Bauvorhaben jedoch über der Bausumme, sollte man beim Versicherer hinterfragen, ob der Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis noch in der Privathaftpflicht-Police miteingeschlossen wird oder ob eine persönliche Bauherrenhaftpflicht-Police bezüglich der komplette Baubudget notwendig ist. Nach Bauabschluss ist der Versicherungsumfang der möglicherweise bereits verfügbaren Haus Versicherung anzupassen.

Beispielsweise kann ein neu angebrachter Vollwärmeschutz den Wert des Gebäudes erhöhen. Um eine Unterversicherung bei Gebäudepolice zu vermeiden, ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Es kann selbstverständlich auch günstiger sein: Wird von einer Öl- auf eine Pelletheizung umgestellt, kann man sich eine bisher benötigte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sparen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern. Vereinbaren Sie über Kontakt Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.