Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit - Häufig sind psychische Erkrankungen die Ursache.
Vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit kann man sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

(verpd) Die Datenerhebung einer namhaften Versicherungsgesellschaft belegt, dass im Jahr 2017 bei weit mehr als jedem dritten Vorgang von Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit eine psychische Erkrankung und eine Nervenkrankheit als Ursache angegeben wurde. Zur Berufsunfähigkeit führen auch andere Erkrankungen. Das sind Krebs und Krankheiten des Bewegungsapparates. Weiterhin zählen Unfälle als Hauptursachen dazu. Sehr häufig führen Unfälle zur Berufsunfähigkeit. Die verunfallten Personen können ihren Job nicht mehr ausüben oder werden sogar als erwerbsunfähig eingestuft.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat vor kurzem neue Informationen zur Berufs- und Erwerbsminderung herausgegeben. Diese Daten basieren auf einer Anfrage unter Versicherungen, die eine Versicherung Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit im Portfolio haben.

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Laut den ermittelten Zahlen vom GDV waren im Jahr 2017 mit 29 Prozent die psychischen Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsminderung.

Werden zu den psychischen Erkrankungen noch die Nervenkrankheiten angerechnet, dann liegt der Anteil bei weit über einem Drittel. Es sind rund 36 Prozent.

Berufsunfähigkeit - Nicht nur Erkrankungen führen zu einer Erwerbsminderung

Auf Krebs, andere bösartige Geschwulste sowie auch auf Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rückenleiden, Arthrose oder Gelenkprobleme entfallen jeweils knapp ein Fünftel, etwa 19 Prozent der Erkrankungen.

Eine Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Unfall wurde bei jedem elften Betroffenen ausgewiesen. Die Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems als Grund für die BU oder EU wurde bei jeden 14. angegeben.

Hinweis: Ein Arbeitnehmer, der ohne eine zusätzliche Absicherung zur vorhandenen Sozialversicherung, dazu zählen die gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen bei seinem Einkommen rechnen.

Falls er überhaupt einen Anspruch darauf hat. So sind verschiedene versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erbringen, um überhaupt eine gesetzliche Rente infolge einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Berufsunfähigkeit - Lückenhafte gesetzliche Absicherung

Die meisten Selbstständigen, aber auch Hausfrauen oder Hausmänner, haben i.d.R. dadurch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt nur eine gesetzliche Unfallrente, wenn bei einer gesetzlich unfallversicherten Person mindestens 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Wege- oder Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vorliegt.

Bei Unfällen in der Freizeit oder einer sonstigen Krankheit, was die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sind, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Die gesetzliche Absicherung ist bei der Berufs- oder Erwerbsminderung unvollständig. Je nach Vorfall ist der Betroffene gar nicht oder nur unzureichend abgesichert.

Diese Lücken bei der Absicherung lassen sich mit privaten Versicherung Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeits-Police von den Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig schließen.

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