Betriebliche Altersvorsorge - Unabhängig von der Betriebsgröße.

Jeder hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge.
Auf die betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer Anspruch..

(verpd) Eine betriebliche Altersvorsorge wird nicht von allen Arbeitgebern den Mitarbeitern angeboten. Jeder Arbeitnehmer kann aber selbst aktiv werden, um für sich diese Art der Altersvorsorge, auf die jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat, zu sichern.

Laut einer offiziellen Statistik, wird anteilig weit mehr Arbeitnehmern in großen als in kleinen Betrieben eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewährt. Obwohl eigentlich jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ein Recht auf diese Art der Altersversorgung hat. Selbst wenn der Arbeitgeber nicht aktiv seinen Arbeitnehmern eine bAV-Lösung anbietet, braucht der Arbeitnehmer nicht auf eine solche Vorsorgelösung für das Alter und den damit verbundenen Vorteilen verzichten.

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Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Mit der Frage, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich über eine bAV zusätzlich für das Alter finanziell abgesichert sind, hat sich die in 2017 veröffentlichte Studie „Verbreitung der Altersvorsorge 2015“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem beschäftigt.

Weiterhin wurde dabei untersucht, ob es bei der bAV auch Unterschiede zwischen großen und kleinen Betrieben gibt. Die Studie wurde vom Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des BMAS durchgeführt. Bei der Umfrage wurden von fast 11.000 Personen befragt.

Etwa 57 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren verfügen über eine bAV-Lösung. Der Anteil der bAV bei sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, die keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) haben, liegt dagegen bei nur 47 Prozent.

Betriebliche Altersvorsorge - Deutliche Unterschiede je nach Betriebsgröße

Nur 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in rein privatwirtschaftlichen Betrieben haben eine bAV. Konkret heißt das aber auch, dass nur knapp 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft eine haben.

Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersvorsorge (ohne ZÖD) in kleinen Firmen deutlich geringer ist als in großen Unternehmen. So liegt der Anteil der Beschäftigten, die über eine bAV verfügen, in Betrieben mit unter zehn Mitarbeitern bei 25 Prozent.

Bei Firmen ab zehn und bis unter 50 Mitarbeitern liegt die bAV-Verbreitung bei 30 Prozent. In Betrieben mit 50 bis unter 250 Mitarbeitern sind es 35 Prozent, bei Unternehmen mit 250 bis unter 500 Mitarbeitern bei 38 Prozent und bei Firmen mit 500 bis unter 1.000 Mitarbeitern schon bei 41 Prozent.

Gibt es 1.000 und mehr Beschäftigte liegt der Anteil der Mitarbeiter mit bAV bei 55 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Wie Umfragen bestätigen, sind es im Vergleich zu allen Betriebsgrößen hauptsächlich große Firmen, die aktiv eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.

Betriebliche Altersvorsorge - Vorteile für Arbeitnehmer

Somit hat ein Arbeitnehmer das Recht, Teile seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen entsprechenden bAV-Vertrag einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen. In 2017 können Arbeitnehmer bis zu 3.048 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – das sind jährlich vier Prozent von der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung (2017: vier Prozent von 76.200 Euro) – sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen.

Der Arbeitgeber entscheidet selbst, welcher Teil der von der Firma ganz oder teilweise finanzierten betrieblichen Altersvorsorge dem Arbeitnehmer angeboten wird. Fünf Lösungswege stehen zur Verfügung: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direkt- oder Pensionszusage oder die Unterstützungskasse.

Der Arbeitnehmer hat zumindest ein gesetzliches Anrecht auf eine bAV per Entgeltumwandlung. Das kann beispielsweise in Form einer Direktversicherung erfolgen, wenn der Arbeitergeber keine bAV anbietet.

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine konkrete bAV-Lösung anbieten, können sich diesbezüglich von den Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten lassen.