Betriebliche Altersvorsorge - Sozialabgaben

Betriebliche Altersvorsorge in Leipzig.
Frühzeitig die betriebliche Altersvorsorge nutzen.

(verpd) Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den drei Säulen der finanziellen Absicherung im Alter. Diese Art der Absicherung im Rentenalter nutzt jedoch nur jeder zweite Arbeitnehmer. So wird bares Geld verschenkt, wenn die betriebliche Altersvorsorge nicht genutzt wird. Das aktuelle Rentenniveau liegt bei einem Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsjahres-Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlte, bei 48 Prozent des bisherigen Einkommens. Dieses Einkommen reicht nicht, um den gewohnten Standard weiter genießen zu können. Es ist bekannt, dass jeder einzelne rechtzeitig vorsorgen sollte. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine hervorragende Möglichkeit zur Absicherung. Das bestätigt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Auf der Website kann man dazu nachlesen: „Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngere Generation nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass in Zukunft die Renten weniger stark steigen als bisher. Damit ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.“ Konkret kann durch eniger Sozialabgaben und eine höhere Rente erzielt werden.

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In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 das Recht auf die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Betriebliche Altersvorsorge - Viele verzichten auf geschenktes Geld vom Staat

In der Bundesrepublik verzichten immer noch mehr als 44 Prozent der sozialversicherungspflichtigen und rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf diese Art der Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat gefördert.

Es existieren vier Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören die  

Wird durch den Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge angeboten, dann kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließen.

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge dem Arbeitnehmer zugeordnet wird.

Arbeitnehmer die rentenversicherungspflichtig angestellt sind, haben das Anrecht, einen Teil ihres Einkommens oder einer Sonderzahlung wie Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei über den Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Bei der Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Gelegenheit im Kalenderjahr vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG) – die BBMG liegt in 2019 bei 80.400 Euro – in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Diese Zahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Bei einem Einkommen von 80.400 Euro sind 4 Prozent 3.216 Euro. Für diesen Betrag sind keine Abzüge Lohnsteuer- und Sozialversicherung fällig.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds weiter vier Prozent der geltenden BBMG steuerfrei einzahlen.

So sind für den Arbeitnehmer im Jahr 2019 insgesamt bis zu 6.432 Euro (maximal acht Prozent der BBMG) der eingezahlten bAV-Beiträge steuerfrei und zudem 3.216 Euro (maximal vier Prozent der BBMG) frei von Sozialabgaben.

Betriebliche Altersvorsorge - 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann aktuell einem Arbeitnehmer für einen ab 2019 neu abgeschlossenen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss zahlen.

Die Zuschusshöhe liegt derzeit bei 15 Prozent des in die bAV eingezahlten Betrages, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart und im eventuell bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss festgelegt ist.

Ab dem Jahr 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht nur für alle neuen, sondern auch für alle bis dahin bereits bestehenden bAV-Verträge mit vereinbarter Umwandlung des Einkommens.

Detailliert Informationen zu den Regelungen und Vorteilen einer bAV finden Sie in der aktualisierten, 36-seitige downloadbaren Broschüre „Betriebliche Altersversorgung“ der Deutschen Rentenversicherung.

Die freien und unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zur Thema Betriebliche Altersvorsorge. Dazu werden auch alle Fördermöglichkeiten des Staates, wie die Riester-Rente, vorgestellt. Vereinbaren Sie über Kontakt ihren persönlichen Beratungstermin. Sie können uns auch gern anrufen.