D&O Versicherung für Manager

D&O Versicherung für Manager und Führungskräfte
Die D&O Versicherung Leipzig bietet Sicherheit für Manager und Führungskräfte.

(verpd) Wer arbeitet, macht auch Fehler – das gilt auch für Führungskräfte in Firmen, Verbänden und Vereinen. Doch Fehler und deren Folgen können für das Unternehmen oder die Organisation, für Dritte, aber auch für den Manager selbst teuer werden. Die finanziellen Risiken von Fehlentscheidungen können mit einer D&O Versicherung abgesichert werden.

Manager einer Firma, eines Verbandes oder eines Vereins tragen nicht nur eine hohe Verantwortung für ihr Unternehmen oder ihre Organisation, sie haften im Falle einer Fehlentscheidung zum Teil auch mit ihrem Privatvermögen. Dabei gibt es verschiedene Fallstricke, die zu Fehlern führen können. Mit einer Versicherungspolice D&O Versicherung können jedoch unter anderem die finanziellen Folgen eines fahrlässigen Fehlers absichern.

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D&O Versicherung - Für Manager und Führungskräfte

In vielen Bereichen haben Entscheider eines Unternehmens oder einer Organisation wie eines Verbandes eine Sorgfaltspflicht. Als Manager müssen sie dafür sorgen, dass Gesetze, Vorschriften, Satzungen und Regelungen eingehalten und notwendigen und auch erforderliche Kontrollen oder Sicherheits-Überprüfungen vorgenommen werden.

Ihre unternehmerischen Entscheidungen müssen sorgfältig vorbereitet sein und dürfen vor allem kein allzu großes Risiko für das Unternehmen darstellen. Als Manager hat man nicht nur eine hohe Verantwortung zu tragen, sondern auch ein großes finanzielles Risiko. Das sollte mit einer D&O Versicherung Leipzig abgesichert werden. Entscheider können auf Schadenersatz verklagt werden, wegen begangener Fehler von der eigenen Firma oder Organisation, den Aktionären, dem Aufsichtsrat, den Mitarbeitern, Konkurrenten, Kunden oder Dritten wie den Finanzbehörden und Sozialversicherungs-Trägern gegenüber.

Wer beispielsweise dem eigene Unternehmen Schaden zugefügt hat, muss den Beweis erbringen, dass er nicht pflichtwidrig gehandelt oder die Pflichtverletzung verschuldet hat. Der Manager selbst kann bei fahrlässig begangenen Fehlern mit seinem Privatvermögen für Schäden haftet. Hier springt die D&O Versicherung Leipzig ein.

D&O Versicherung - Vom Geschäftsführer bis zum leitenden Angestellten

Dieses Haftungsrisiko haben z.B. Geschäftsführer, Vorstände, aber auch leitende Angestellte wie Prokuristen, Generalbevollmächtigte, Zollbeauftragte und Kontrollorgane wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat eines Unternehmens, eines Verbandes oder eines Vereins. Die Haftung für Manager bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, d.h. die rechtlichen Grundlagen, sind unter anderem in den Paragrafen 93 Aktiengesetz und 43 GmbH-Gesetz geregelt.

Sicherheit vor finanziellen Risiken bei Fehlentscheidungen bietet die D&O Versicherung Leipzig. So können Entscheider in der Haftung stehen, wenn ausstehende Forderungen uneinbringlich verloren sind, nur weil vergessen wurde, diese fristgerecht zu verlangen. Oder wenn Säumniszuschläge bezahlt werden müssen, nachdem Sozialabgaben nicht rechtzeitig abgeführt wurden.

Ein Personalmanager, der wegen fehlender Sorgfalt einen Mitarbeiter als Buchhalter einstellt, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser wegen Betrugs vorbestraft ist und kann in im Falle einer neuerlich begangenen Unterschlagung von Firmengeldern in Haftung genommen werden.

Selbst Fehlentscheidungen, die teure Nachbesserungen erfordern, wenn zum Beispiel bei einer Betriebserweiterung unzureichende Produktions- oder IT-Anlagen angeschafft wurden, können zu Forderungen Schadenersatz von Seiten der Firmengesellschafter gegen den Geschäftsführer führen.

D&O Versicherung - Absicherung bei fahrlässig verursachten Fehlern

Vor den finanziellen Haftungsrisiken von Entscheidungen, die ihre berufliche Position mit sich bringt, können sich Manager mit einer sogenannten D&O-Versicherung Leipzig – dies steht für Directors and Officers Liability Insurance – absichern. Dabei handelt es sich um eine spezifische Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager.

Im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom versicherten Entscheider, die einen Vermögensschaden nach sich ziehen oder ziehen kann, prüft der Versicherer die Sach- und Rechtslage. Der Versicherer prüft im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen die Forderungen und weist unbegründete oder zu hohe Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich ab oder übernimmt begründete Forderungen.

Vorsätzlich herbeigeführte Vermögensschäden und/oder eine bewusst begangene Pflichtverletzung sind üblicherweise nicht versichert. Eine D&O Versicherung wird i.d.R. vom jeweiligen Unternehmen oder der Organisation für ihre Führungskräfte abgeschlossen.

Einzelpolicen werden auch angeboten. Ein Manager kann diese auch selbst abschließen, wenn seine Firma oder Organisation keinen oder einen bezüglich des Versicherungsumfangs nicht ausreichenden D&O-Vertrag abgeschlossen hat.

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