Elementarschaden-Versicherung bei Überschwemmungen

Die Elementarschaden-Versicherung bietet finanziellen Schutz vor Schäden durch Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen.
Die Elementarschaden-Versicherung deckt die Schäden durch Hochwasser, Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und Leitungswasser.

(verpd) Durch den GDV wurde aktuell veröffentlicht, dass nur 43 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen erweiterte Naturgefahren versichert sind. Zu diesen Gefahren zählen Hochwasser und Überschwemmungen. Nicht einmal jedes vierte Gebäude ist in Bremen, Niedersachsen und Hamburg versichert. Im Bundesland Baden-Württemberg sind es dagegen 94 Prozent. Im Bundesgebiet sind es nur 43 Prozent der Gebäude mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, wie einer Elementarschaden-Versicherung. Das sind aktuell weniger als die Hälfte der Wohngebäude, die über eine Versicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung verfügen. Eine bestehende Gebäudeversicherung kann i.d.R. erweitert werden.

Das belegen die neuesten Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ab. Wer als Hausbesitzer zusätzlich einen finanziellen Schutz für sein Haus vor Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Hochwasser und Starkregen möchte, braucht eine Elementarschaden Versicherung oder zumindest eine Gebäudeversicherung.

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Diese Elementarschaden-Versicherung greift auch bei weiteren Naturgefahren wie Schäden durch Rückstau im Kanal sowie durch Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch. Eine bestehende Gebäudeversicherung lässt eine solche Elementarschaden-Versicherung gegen Aufpreis miteinschließen.

Elementarschaden-Versicherung - Große regionale Unterschiede

In Deutschland sind im Verhältnis die meisten Häuser in Baden-Württemberg gegen die genannten Elementarschäden versichert. Eine Versicherung gegen Elementarschäden war bis Mitte der 1990er-Jahre in Baden-Württemberg eine Pflichtversicherung. Für rund 94 Prozent der Häuser besteht seitdem eine Elementarschaden-Versicherung.

In vier Bundesländern, dazu gehören Sachsen mit 47 Prozent, Thüringen mit 47 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 44 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 43 Prozent sind mehr als vier von zehn Gebäuden gegen Schäden durch Naturgewalten versichert. Nur Hessen liegt mit einer 39 Prozent noch darunter.

In den Bundesländern Bayern und Brandenburg existieren für 34 Prozent, in Rheinland-Pfalz für 33 Prozent, im Saarland für 32 Prozent, in Schleswig-Holstein für 27 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern für 25 Prozent und hin Hamburg für 24 Prozent der Immobilien eine Elementarschaden-Versicherung.

Bremen und Niedersachsen belegen mit 21 Prozent und 22 Prozent die letzten Plätze. Im Falle einer Überschwemmung oder einem sonstigen Elementarschaden ist nur jedes fünfte Haus finanziell abgesichert.

Elementarschaden-Versicherung - Falsche Einschätzung

„Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Oder sie schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein“, warnt der GDV. So können Überschwemmungen durch Starkregen in ganz Deutschlands vorkommen und ganze Häuser verwüsten.

Kommt es zu einem Schaden, dann übernehmen Elementarschaden-Versicherungen die finanziellen Folgen für den Neuaufbau. „Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern“, rät diesbezüglich GDV-Präsident Dr. Wolfgang Weiler.

Der GDV gab schon im letzten Jahr bekannt, dass mehr als 99 Prozent der Immobilien in der BRD ohne Probleme versicherbar sind. Selbst die wenigen noch verbleibenden und auch besonders gefährdeten Gebäude könnten i.d.R. mittels Selbstbehalten oder nach zusätzlichen Baumaßnahmen versichert werden.

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