Grüne Karte als Kfz-Versicherungsnachweis

Die Grüne Karte ist bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen.
Die Grüne Karte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland.

(verpd) In Europa ist das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland nur noch im vorgeschriebenen Umfang vorgeschrieben. Trotzdem sollte der Nachweis Grüne Karte bei allen Touren ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug immer dabei sein. Bei Kontrollen durch die Polizei oder bei einem Unfall ist in der Regel die Grüne Karte vorzulegen. Seit Juli 2020 ist die Grüne Karte jetzt weiß. Der Name Grüne Karte bleibt.

Jedem Verkehrsteilnehmer, der mit einem in der BRD zugelassenen Pkw in europäische Länder reist, wird eine „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, auch Grüne Karte genannt, empfohlen.

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Die Grüne Karte ist nicht in allen Ländern vorgeschrieben. Falls man in die Verlegenheit kommt, den Nachweis der Kfz-Haftpflicht erbringen zu müssen, erspart man sich aber eine Menge Ärger mit der Polizei vor Ort. Die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall wird damit einfacher.

Die Grüne Karte ist der anerkannte Nachweis im Ausland, dass ein Auto im Rahmen der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz nach den geltenden Bestimmungen in bestimmten Ländern hat.

Die Grüne Karte gilt als Nachweis für 48 Länder. Der Versicherungsschutz für das entsprechende Land greift nur, wenn das Länderkürzel auf der Grünen Karte markiert ist. Ist das Kürzel des jeweiligen Landes durchgestrichen, dann entfällt der Versicherungsschutz.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren: Die Grüne Karte wird Weiß. Alles andere bleibt

In der Regel stellen die Versicherer die Grüne Karte mit der Kfz-Versicherung zu. Der Nachweis kann vom Versicherungsnehmer beim Versicherungsunternehmen auch direkt bestellt werden.

Die Grüne Karte war bisher nur gültig, wenn sie auf grünem Papier gedruckt war. Daher kommt auch der Begriff der Grünen Karte. Der Nachweis ist ab dem 1. Juli 2020 auch gültig, wenn er auf einem weißen Papier gedruckt wurde. Der Nachweis trägt weiter die Bezeichnung Grüne Karte.

Laut dem Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bringt diese Anpassung weitere Vorteile. So können die Kfz-Versicherer die Versicherungskarte nicht nur als Formular zustellen, sondern nun auch als PDF per E-Mail oder in anderer digitaler Form an ihre Kunden versenden.

Erhält der Versicherungskunde die Grüne Karte in digitaler Form, kann er diese selbst auf einem weißen Papier ausdrucken.

Zu beachten ist, dass die Internationale Versicherungskarte in Papierform vorgelegt werden kann. Der Nachweis der Kfz-Versicherung als PDF auf dem Smartphone oder Tablet wird nicht als akzeptiert. Darauf weist der GDV besonders hin.

Die Kfz-Versicherung kann noch bis Anfang 2021 auf einem grünen oder auch einem weißen Papier gedruckt werden.
Ab dem Jahr 2021 wird der Versicherungsnachweis nur noch auf einem weißen Papier ausgegeben.

Die Grüne Karte auf grünem Papier ist auch nach 2020 bis zum Ablaufdatum gültig. Dieses Datum ist auch auf der Karte hinterlegt.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren, dass die Grüne Karte für maximal 48 Länder als Versicherungsnachweis gilt

Der Versicherungsnachweis zur Kfz-Versicherung ist für maximal 48 Länder hinterlegt. Das sind die Länder in Europa und bestimmte Mittelmeer-Staaten.

Die Liste der 48 Staaten steht als PDF-Datei auf der Website des Grüne-Karte-Systems (GK-System) zum Download bereit.

Dieses GK-System ist eine von den Kfz-Versicherungsunternehmen des entsprechenden Landes geschaffene zentrale Organisation – das sogenannte Grüne Karte-Bureau, wie beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V..

Die Büros in dem jeweiligen Land regulieren jeden Schadenfall, der durch ein mit einer Grünen Karte ausgestattetes ausländisches Kfz im Zuständigkeitsbereich dieses Landes verursacht wurde.

Das Grüne Karte System leistet Unterstützung bei der Abwicklung eines Unfallschadens in zweifacher Hinsicht. So in Deutschland, wenn bei es zu einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland gekommen ist, dessen Fahrer eine Grüne Karte vorlegen kann.

Oder im Ausland, wenn man dort mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz an einen Unfall beteiligt war.

Die Regulierung des Schades erfolgt dabei gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Landes, in dem sich der Verkehrsunfall ereignete.

So soll verhindert werden, dass bei einem Unfall im Straßenverkehr kein Unfallopfer nur deswegen benachteiligt wird, weil der Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Auto verursacht wurde.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig empfehlen, die GK bei einer Reise ins Ausland immer mitzuführen

In Europa gilt das Fahrzeug-Kennzeichen in vielen Ländern als Nachweis, dass eine gültige Kfz-Versicherung besteht.
Das Abkommen gilt in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien, der Schweiz sowie in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes – dazu gehören die Länder der Europäischen Union, aber auch Island, Norwegen sowie Liechtenstein.

Bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall in diesen Ländern wird oft die GK von der Polizei verlangt, wenn sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, welches in einem anderen Land zugelassen ist.

In Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei und Ukraine ist eine Einreise nur mit einer Grünen Karte möglich.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig weisen darauf hin, dass die Grüne Karte nicht überall gilt.

Der Versicherungsschutz einer in Deutschland abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht gilt prinzipiell in allen Ländern, die dem Abkommen zugestimmt haben. Aber nicht jedoch in allen 48 Staaten, für die eine GK als Nachweis ausgestellt werden kann.

Bei Reisen mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw in die Türkei, nach Russland, Tunesien oder Marokko, muss in der Kfz-Police vereinbart sein, dass der Geltungsbereich der Kfz-Versicherung auch für das jeweilige Land gilt. Damit wird dieses Land auf der GK nicht durchgestrichen.

Der fehlende Versicherungsschutz für eines dieser Länder kann optional gegen Aufpreis in der bestehenden Kfz-Versicherung mitversichert werden. So ist eine ausreichende Bestätigung auf der Grünen Karte zu erhalten.

Wurde die Grüne Karte bei der Einreise vergessen oder das Länderkürzel ist nicht vermerkt, weil die Kfz-Police für dieses Land nicht gilt, ist es möglich, beim Zollamt an der Grenze eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.

Dazu sollte man wissen, dass die Prämie für die Versicherung dabei deutlich höher ist und die Versicherungssummen um einiges niedriger, als wenn der Versicherungsschutz in der eigenen Kfz-Versicherung eingetragen wird.

Im Kosovo gilt eine Besonderheit: Die Grüne Versicherungskarte wird als Nachweis generell nicht akzeptiert. Bei der Einreise mit dem Auto oder Zweirad muss in der Regel immer eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zum Thema Grüne Karte gern zur Verfügung