Gebäudeversicherung Leipzig - Das Haus

Gebäudeversicherung Leipzig von Finanzkompass Leipzig.
Gebäudeversicherung Leipzig - Auch im Falle eines Totalschadens ist eine ausreichende finanzielle Absicherung gewährleistet.

(verpd) In Deutschland sind etwa 90 Prozent der Wohnhäuser über eine Gebäudeversicherung oder auch Wohngebäudeversicherung gesichert. Es ist darauf zu achten, dass bei einem Kauf dieser Versicherungsschutz erhalten bleibt. Der Versicherer ist innerhalb einer festgelegten Frist über den Eigentümerwechsel zu informieren. Nur so bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

Mit einer Gebäudeversicherung oder auch Wohngebäude-Versicherung sind Schäden an einer Immobilie, die durch allgemeine Gefahren und Naturgewalten wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel verursacht werden, finanziell abgesichert.

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Die Elementarschaden-Versicherung deckt Schäden ab, die durch weitere Naturrisiken wie Überschwemmungen infolge Starkregen, Erdrutsch oder Schneelast auftreten können. Gegen einen Zuschlag können diese Art Schäden in der Gebäude-Versicherung zusätzlich mitversichert werden.

Der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab bekannt, dass etwa 90 Prozent der Wohnhäuser in Deutschland über eine Gebäude-Versicherung verfügen. Weniger als die Hälfte davon verfügen zusätzlich über eine Elementarschaden-Versicherung.

Kommt es zum Verkauf eines Hauses, so geht die vorhandene Gebäudeversicherung und auch die Elementarschaden-Versicherung laut dem Gesetz Versicherungsvertrag Paragraf 95 VVG an den neuen Eigentümer der Immobilie über. Der Versicherer ist zeitnah über den Verkauf der Immobilie gemäß Paragraf 97 VVG zu informieren.

Gebäudeversicherung Leipzig von Finanzkompass - Käufer und Verkäufer müssen Mitteilungsfrist beachten

Die Informationspflicht zum Immobilienverkauf und -kauf gilt für den Verkäufer, aber auch für den neuen Eigentümer, sofern er über Informationen zur bestehenden Gebäudeversicherung verfügt.

Dies Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Im Falle eines Schadens gehen die Betroffenen im schlimmsten Fall sonst leer aus. Laut Paragraf 97 VVG muss der Versicherer für einen Schaden, der nach über vier Wochen nach dem Eigentümerwechsel auftritt, nicht aufkommen, wenn der Verkauf nicht gemeldet wurde.

Informiert der Alteigentümer den Versicherer der Gebäude-Versicherung über den Verkauf der Immobilie, so wird der neue Eigentümer vom Gebäudeversicherer schriftlich über die bestehende Gebäude-Versicherung in Kenntnis gesetzt.

Der Gebäudeversicherer hat das Recht, die Wohngebäudeversicherung mit dem neuen Eigentümer mit einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Informationen zum Verkauf der Immobilie aufzukündigen.

In aller Regel wird der Gebäudeversicherer die Gebäude-Versicherung nicht kündigen. Der Vertrag wird mit dem neuen Eigentümer weitergeführt.

Gebäude-Versicherung Leipzig von Finanzkompass - Hauskäufer hat Sonderkündigungsrecht

Der neue Immobilienbesitzer hat auch das Recht, die vorhandene Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Versicherungsende zu kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht durch den neuen Eigentümer ist nur dann möglich, wenn die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach dem Eintrag in das Grundbuch beim Gebäude-Versicherer eingeht.

Sollte der Erwerber erst später von der bestehenden Wohngebäudeversicherung Kenntnis erhalten, kann er die Kündigung bis einen Monat, nachdem er Kenntnis davon hat, beim Versicherer einreichen.

Elementarschadenversicherung Leipzig von Finanzkompass - Wer für die Versicherungsbeiträge aufkommen muss

Kommt es zu einer Kündigung der Gebäudeversicherung durch den neuen Immobilienbesitzer, dann haftet der Immobilienverkäufer für die bis zum Ende des Vertrages fällige Versicherungsprämie.

Kommt es zu keiner Kündigung durch den Versicherer oder Erwerber, behält die Gebäudeversicherung weiter Gültigkeit. In diesem Fall haften Verkäufer und Erwerber gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt. Danach haftet der neue Eigentümer für die Zahlung der folgenden Versicherungsprämien.

Für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz

Der neue Eigentümer sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die Immobilie ausreichend abgesichert ist und bleibt. So ist zu prüfen, ob die vorhanden Gebäudeversicherung oder eine neue Wohngebäudeversicherung auch den entsprechenden Versicherungsschutz bietet.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass prüfen gemeinsam mit Ihnen den Versicherungsumfang, die Versicherungssumme und die versicherten Gefahren und Risiken, speziell auch im Falle eines Totalschadens, auf eine ausreichende finanzielle Absicherung. Dazu gehören Feuer-, Elementar- oder auch Sturmschaden.

Über Kontakt vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin mit den unabhängigen Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig.