Geschäftsversicherung - Schützt Ihre Firma

Mit einer Geschäftsversicherung die Existenz sichern.
Die Geschäftsversicherung den aktuellen Bedingungen anpassen.

(verpd) Zum Jahresanfang passt ein cleverer Unternehmer die vereinbarte Versicherungssumme der Geschäftsversicherung an die aktuellen Firmenwerte an. Damit ist er im Schadenfall gut abgesichert und bezahlt zudem nicht zu viel Prämie für den erforderlichen Versicherungsschutz.

Zum Anfang eines neuen Jahres wird in den Unternehmen ermittelt, wie hoch Umsatz und Ausgaben sowie Gewinn oder Verlust im Vorjahr insgesamt waren. Damit lassen sich viele Geschäftsversicherungen den aktuellen Werten angepassen. Im Schadenfall darf die Versicherungssumme oder die Versicherungsprämien für den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz nicht zu hoch sein.

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Die Höhe der Summen bei Firmenversicherungen hängt oft von den tatsächlichen Werten des versicherten Unternehmens wie Umsatz, Gewinn, Ausgaben und Anlagevermögen ab. So ist es bei der Geschäftsinhalts- und/oder Elektronikversicherung wichtig, dass die Versicherungssummen dem echten Wert der versicherten Sachen entsprechen.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor. Im Schadenfall kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Dann gibt es keinen vollständigen Ausgleich des Schadens.

Ist die Versicherungssumme zu hoch, wird bei einem Versicherungsfall höchstens der entstandene Schaden erstattet. Das Unternehmen zahlt im Verhältnis zum tatsächlich benötigten Schutz eine viel zu hohe Prämie, da die Versicherungssumme in der Regel die Grundlage für die Berechnung für die Versicherungsprämie ist.

Geschäftsversicherung - Die richtige Versicherungssumme ist wichtig

Bei einer Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung, die die Einnahmen einer Firma absichert, wenn zum Beispiel ein Feuer zum Betriebsstillstand führt, ist eine ausreichende Versicherungssumme existenziell für ein Unternehmen. Sie sollte generell so hoch sein wie der aktuelle oder zu erwartende Betriebsgewinn zuzüglich der fortlaufenden Ausgaben und Kosten.

Wenn es wegen eines Brandes zu einem Betriebsstillstand kommt, ersetzt diese Versicherung in der Regel bis zu einem vereinbarten Zeitraum, spätestens bis der Betrieb seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann, die Fixkosten und die durch den Ausfall entgangenen Gewinne.

Damit wird gewährleistet, dass das Unternehmen bei einem Stillstand nicht durch die laufenden Kosten wie Finanzierungs- und/oder Lohnkosten, die auch anfallen, wenn der Betrieb stillsteht, in finanzielle Notlage gerät.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig, ist die Auszahlung des Versicherers geringer. Das kann dazu führen kann, dass die Fixkosten eines Betriebes nicht abgedeckt werden können.

Geschäftsversicherung - Geänderte Werte melden

Sobald die Auswertungen für das abgelaufene Jahr vorliegen, sollte der Unternehmer prüfen, ob die vereinbarten Versicherungssummen in den Geschäftspolicen auch den tatsächlich versicherten Summen und Werten entsprechen.

Bei gravierenden Veränderungen in Umsatz und Gewinn oder Änderungen beim Inventar durch Neuanschaffungen, den Ersatz veralteter Maschinen oder den Verkauf von Anlagen, sollte man das dem Versicherer melden. Das gleiche trifft zu für Versicherungen, wie beispielsweise die Betriebshaftpflicht-Policen, bei denen die Anzahl der Mitarbeiter oder die Lohnsumme Grundlage ist für die Berechnung der Prämien.

Mindestens einmal im Jahr sollten die aktuelle Werte dem Versicherer gemeldet werden. Nicht immer können die Werte vom letzten Jahr eine Unterversicherung verhindern. Wer als Unternehmer sichergehen möchte, dass es durch eine Neuanschaffung oder eine unerwartet positive Geschäftsentwicklung im Laufe des Jahres nicht doch zu einer Unterversicherung kommt, hat oftmals mehrere Möglichkeiten.

Geschäftsversicherung - Vereinbarungen, um eine Unterversicherung zu vermeiden

Für versicherte Gegenstände wie Vorräte kann in vielen Policen eine sogenannte Versicherung auf „Erstes Risiko“ für eine bestimmte Wertgrenze vereinbart werden. So wird sichergestellt, dass im Schadenfall eine bestehende Unterversicherung für diese Gegenstände bis zur vereinbarten Wertgrenze folgenlos bleibt.

Beim Eintreten eines Schadens wird jedoch maximal bis zur Wertgrenze bezahlt, auch wenn die entstandene Schadensumme höher ist. Bei verschiedenen Versicherungen kann eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden. Damit wird eine Unterversicherung, die sich aus den Preisentwicklungen für Güter ergeben kann, verhindert. Die Summen der vereinbarten Versicherung werden in diesem Fall entsprechend der Preisentwicklungen, die die versicherten Gegenstände haben, oder in Höhe eines individuell festgelegten Prozentsatzes angepasst.

Häufig werden solche Vereinbarungen mit Wertzuschlagsklausel für Gebäude, aber auch für technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen vorgenommen. Bei manchen Policen besteht die Möglichkeit, zur Versicherungssumme einen prozentualen Anteil davon oder einen festgelegten Betrag als Vorsorge mitzuversichern. Mit dieser Vorsorgevereinbarung, wird ein Schaden, bei dem die Höhe des Schadens nicht höher ist als die Versicherungssumme und die vereinbarte Vorsorge zusammen, vollständig bezahlt.

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