Haftpflichtversicherung schützt

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin bei einem Missgeschick.
Die Haftpflichtversicherung zur Absicherung bei Schäden.

(verpd) Auch wenn ein Schaden unbeabsichtigt verursacht wurde, muss dem Geschädigten der Schaden ersetzt werden. Eine Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn unter bestimmten Umständen noch ein Schmerzensgeld gezahlt werden muss, wenn jemand dabei verletzt wurde. Um hier richtig abgesichert zu sein, ist die Frage "Welche finanzielle Absicherung diesbezüglich sinnvoll ist?" auf jeden Fall berechtigt.

Generell muss jeder, der einen Schaden verursacht, auch dafür haften. Und das in vollem Umfang. Dabei ist es egal, ob der Schaden nun vorsätzliche oder fahrlässig verursacht wurde. Solch ein Sach- und insbesondere auch ein Personenschaden kann schnell teuer werden und im sechs bis siebenstelligen Bereich liegen. Damit ist das finanzielle Budget des Schadenverursachers i. d. R. schnell überschritten. Mit einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung lassen sich die finanziellen Folgen eines versehentlich angerichteten Schadens aber absichern.

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Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraf 823 BGB haftet jeder Einzelne für die von ihm verursachten Schäden, egal ob er diese nun vorsätzlich oder auch nur fahrlässig verursacht. Er haftet dann mit dem gesamten bisherigen und auch zukünftigen Einkommen und Vermögen. Das gilt für jeden Fußgänger oder Radfahrer, der einen Unfall verursacht und dabei jemanden verletzt. Aber auch für jemanden, der beim Besuch über ein Kabel stolpert und dabei einen teuren Gegenstand, wie eine Vase oder einen Laptop herunterwirft und beschädigt. Eine Haftpflichtversicherung bietet hier finanzielle Sicherheit. Die Kosten für den Schaden können dabei sehr hoch ausfallen, vor allem, wenn durch eine Unachtsamkeit auch noch Personen verletzt wurden. Der Verursacher muss nicht nur für die notwendige, teils aufwendige medizinische Behandlung, sondern auch für ein Schmerzensgeld, für die durch den Schaden verursachten Einkommensausfälle und auch sonstige weitere Kosten, die durch den Schaden und den möglichen Folgen entstehen, aufkommen. Jedem kann ein Missgeschick unterlaufen. Daher ist es wichtig, sich vor den finanziellen Folgen mit einer Haftpflichtversicherung zu schützen, um damit einen möglichen finanziellen Ruin zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung - Umfassende Absicherung für den Schädiger ...

Vor solchen finanziellen Risiken ist man mit einer privaten Haftpflichtversicherung oder auch Privathaftpflicht-Versicherung, abgesichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt für den Versicherten der Haftpflichtversicherung den Schaden, den er ohne Absicht verursacht hat. Die private Haftpflichtversicherung geht aber auch gegen ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen vor und wehrt diese für den Versicherten ab. Im Falle eines Rechtsstreites trägt die Haftpflichtversicherung auch die Kosten vor Gericht. So sind aber neben dem Versicherungsnehmer auch der Ehepartner und die minderjährigen Kinder versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nicht verheirateter Lebenspartner und/oder auch erwachsene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Haftpflicht-Versicherung greift bei Schäden, die der Versicherte als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursacht. Zusätzlich auch für Schäden, für die der Versicherungsnehmer als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder als Eltern aufkommen muss. Das Webportal für Verbraucher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bietet einen kompakten Überblick zum Versicherungsumfang und den möglichen zusätzlichen Risiken, die sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern lassen. Der GDV stellt dazu auch die kostenlos herunterladbare Broschüre Die private Haftpflichtversicherung" zum Download bereit. Eltern erhalten hier alle Informationen, wann sie als Eltern für das Fehlverhalten ihrer minderjährigen Kinder haften müssen.

… und den Geschädigten

Ein sinnvoller und von einigen Versicherern zusätzlich angebotener Baustein im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police ist die Absicherung von Forderungsausfall-Schäden. Forderungsausfälle sind Schäden, die jemand selbst durch einen Dritten erleidet und für die der Schädiger auch haften müsste, aber dem nicht nachkommt. Ein Grund kann sein, dass der Schädiger keine Privathaftpflicht-Police und kein ausreichendes Einkommen und Vermögen hat. Bei einer Privathaftpflicht-Versicherung mit bestehendem Forderungsausfallschutz erhält der Versicherte als Geschädigter Forderungsausfälle, die er selbst erleidet, von seiner Privathaftpflicht-Police ersetzt. Es gibt noch weitere Risiken, die sich optional im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung absichern lassen. Welche Zusatzabsicherungen im Einzelfall sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten von Finanzkompass Leipzig besprochen werden. Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Haftpflichtversicherung. Vereinbaren Sie hier noch heute Ihr persönliches Beratungsgespräch.