Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig

Die Hundehaftpflicht-Versicherung schützt den Halter.
Die Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig übernimmt im Schadensfall die Kosten

(verpd) Wenn der eigene Hund einen Schaden anrichtet, muss der Hundehalter dafür haften – egal wer die Schuld dafür trägt. Ein Schaden kann die finanzielle Existenz vom Tierhalten gefährden. Daher ist in einigen Regionen aktuell eine Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig Pflicht.

Es gibt nur Schätzungen darüber, wie viele Hunde es in Deutschland tatsächlich gibt. Lt. den Angaben des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) sind es ca. fünf Millionen Hunde. Der Industrieverband Heimtierbedarf e.V. gibt sogar 8,6 Millionen Hunde in einer im Mai 2017 veröffentlichten repräsentativen Erhebung an.

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Aber es ist eigentlich ohne Bedeutung, wie viele Hunde es nun wirklich sind, wenn man in Betracht zieht, dass auch kleinere Hunde teure und unter Umständen sogar für den Hundehalter existenzbedrohende Schäden anrichten können. Leider gibt es aber immer noch Hundebesitzer, die selbst keine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, die solche Schäden absichert, abgeschlossen haben.

Eine eindeutige Aussage findet man im Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Für den Hundehalter heißt das, dass er für fast alle Schäden finanziell aufkommen muss, die von seinem Tier angerichtet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Hund oder den Halter ein Verschulden trifft oder nicht.

Die Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig trägt im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen den entstandenen Sach- und/oder Personenschaden und auch die dadurch angefallene Vermögensschäden.

Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig - Vielfältige Schäden mit hohem Risiko abdecken

Ein Beispiel: Sie sind zu Besuch und ihr Hund beschädigt die teuren Möbel vom Gastgeber. Dabei handelt es sich um einen Sachschaden, der eventuell sogar mehrere tausend Euro kosten kann. Aber so richtig teuer kann es werden, falls sogar noch Personenschäden ins Spiel kommen: Wenn durch den Hund ein Radfahrer zu Fall gebracht wird und dadurch hohe Arzt- und Behandlungskosten sowie ein Schmerzensgeld anfallen.

Falls der Radfahrer durch den Unfall und den damit verbundenen Gesundheitsschäden noch erwerbsunfähig wird, so kann die Schadensumme durchaus eine Million Euro oder mehr betragen.

Diese Kosten, also die Einkommensausfälle, die Arzt- und Behandlungskosten sowie das Schmerzensgeld muss der Halter tragen. Der Tierhalter haftet aber auch in Abwesenheit. Wenn also z.B. das eigene Tier den Betreuer in der Tierpension beißt, muss der Halter für die Kosten aufkommen.

Das belegt auch ein Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 20 U 38/11). Der Fall: Nach der Operation hatte ein Hund den Tierarzt gebissen. Dieser klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich, da er durch die Verletzungen der Hand die tierchirurgische Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte.

Durch das Gericht wurde zwar eine 50-prozentige Mitschuld des Tierarztes festgestellt, da er mit dem Biss rechnen musste und auch die notwendige Vorsicht hätte walten lassen müssen. Der Tierhalter wurde auf die Übernahme von 50 Prozent der Kosten verurteilt. Die

Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig - vielfach vorgeschrieben

In enigen Bundesländern wurde daher auch das Hundegesetz oder Hundeverordnungen eingeführt, d.h. Hundehalter müssen eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Dies ist in Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin der Fall.

In Nordrhein-Westfalen ist eine solche Versicherung bei gefährlichen Hunden oder Hunden mit einem Gewicht ab 20 Kilogramm beziehungsweise einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern obligatorisch.

Eine Hundehaftpflicht-Police ist in Schleswig-Holstein für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, notwendig. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig muss in Sachsen sowie in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, sowie für bestimmte Rassen (Kamphunde) bestehen. Das ist die Hundehaftpflicht-Versicherung Leipzig.

Im Freistaat Bayern ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde dafür zuständig und schätzt ein, ob für gefährliche Hunde oder Kampfhunde eine Tierhalterhaftpflicht-Police bestehen muss. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche Versicherung keine Pflicht. Unabhängig von der Größe des Tieres und des Wohnortes ist eine solche Versicherung zu empfehlen.

Diese Tierhalterhaftpflicht-Versicherung trägt die Schäden, die der Hund bei anderen anrichtet, und wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Etwa 30 % der Hundebesitzer haben lt. den Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) keine derartige Versicherung.

Im Schadenfall haften diese Tierhalter somit mit dem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen. Die Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.