Kfz-Haftpflichtversicherung und Unfallhäufigkeit

Kfz-Haftpflichtversicherung schützt auch Kfz-Halter.
Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten bei Unfällen.

(verpd) Die Datenerhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2017 belegt, dass die Schadenhäufigkeit anhand vom Alter des Pkws, an dem es vom Kfz-Halter erstanden wurde, wächst. Dies gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter, denn mit Oldtimern werden am seltensten Kfz-Haftpflichtschäden verursacht. In Deutschland bestand während des Jahres 2017 für etwa 44 Millionen Pkws eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Alles in allem gab es im bezeichneten Jahr 2,8 Millionen Autounfälle, bei denen andere zu Schaden kamen und die Kfz-Haftpflichtversicherer für die Unfallschäden aufkamen. Das gesamte Schadenvolumen für die die Kfz-Haftpflichtversicherer aufkamen, betrug über 9,7 Milliarden Euro.

Dies zeigt die aktuelle „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin). Aus der Nachricht ist zu entnehmen, dass es je 1.000 versicherte Autos 64 Kfz-Haftpflichtschäden gab. Zudem wurde ermittelt, inwieweit ein Zusammenhang zwischen dem Alter eines Pkws beim Erwerb durch den Kfz-Halter und der Schadenhäufigkeit besteht.

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Kfz-Haftpflichtversicherung - Wie das Fahrzeugalter das Schadengeschehen beeinflusst

Viele Versicherer stufen Neu- oder sehr junge Gebrauchtwagen in der Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger ein als Kraftfahrzeuge, die beim Erwerb schon viele Jahre alt waren. Einige Versicherer offerieren selbstverständlich auch Spezialtarife für Oldtimer, die gegenüber einem Normaltarif merklich günstiger sind.

Dass für die Prämienermittlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung außerdem auch das Fahrzeugalter, ab dem der Kfz-Halter den Pkw erstmals erworben und auf sich zugelassen hat, eine Rolle spielt, hat seine Rechtfertigung, wie die Statistik belegt. Denn von den Autos, die bei der Anschaffung nicht älter als drei Jahre waren, wurde im vergangenen Jahr nur mit 58 von 1.000 Wagen ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht.

Bei den Autos, die beim Kauf durch den Kfz-Halter 16 bis unter 23 Jahre alt waren, lag die Schadenhäufigkeit dagegen bei 90 Unfällen je 1.000 Pkws. Insgesamt steigt die Schadenhäufigkeit der Pkws, die beim Erwerb noch neu oder fast neu waren, bis hin zu den Autos, die die Kfz-Halter erst gekauft haben, als die Autos schon 18 bis 22 Jahre alt waren, fast kontinuierlich an.

Tendenziell steigt auch die mittlere Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden mit der Höhe des Fahrzeugalters bei Kauf an. Laut Datenerhebung lag die Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden bei einem jungen Auto, das beim Erwerb jünger als drei Jahre alt war, bei 3.283 Euro. Bei Pkws, die beim Erwerb zwölf Jahre alt waren, lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei 3.789 Euro. Bei den 13- bis 15-jährigen Wagen war die Schadenhöhe etwas geringer, laut Statistik 3.655 Euro. Demgegenüber bei den Autos mit 18 bis 22 Jahren betrug die Schadenhöhe 4.070 Euro.

Kfz-Haftpflichtversichung - Oldtimer verursachen die allerwenigsten Schäden

Die niedrigste Schadenhäufigkeit gab es bei den Pkws, die 23 Jahre oder älter waren, als sie der Kfz-Halter erworben hatte, nämlich 40 Schäden je 1.000 Pkws. Ein Grund dafür dürfte sein, dass diese Oldtimer oft eher Sammlerstücke beziehungsweise Liebhaberfahrzeuge sind. Sie werden oft nur bei gutem Wetter und um Unfälle mit anderen zu vermeiden, auch selterner gefahren. Die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden lag bei den Oldtimern bei 4.047 Euro und war damit nur unwesentlich niedriger als bei den 18- bis 22-jährigen Autos zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Laut Gesetz gilt es für alle Pkws, die man hierzulande auf amtlichen Strassen benutzen will, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist auch angemessen. Denn auch wenn die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden bei 3.451 Euro liegt, gibt es Unfälle – im Besonderen, wenn Personen verletzt oder sogar getötet werden –, deren Schadenhöhe rasch einen sechs- bis siebenstelligen Eurobereich erreicht.

Wenn es keine Kfz-Haftpflichtversicherung gäbe, müsste der Schadenverursacher und/oder Autohalter, mit dem der Unfall begangen wurde, diese Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Für viele wäre das der wirtschaftliche Ruin, d. h., auch die Geschädigten würden dann nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen.

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