Lebensversicherung - Sicherheit

Mit einer Lebensversicherung den Ehepartner absichern.
Lebensversicherung als Sicherheit für Hinterbliebene.

(verpd) Wenn der Ehepartner kurz nach der Eheschließung innerhalb eines Jahres stirbt, dann ist damit zu rechnen, dass der Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat. Wie aber ein Gerichtsurteil bestätigt, gibt es dazu Ausnahmen. Mit einer Lebensversicherung kann man Hinterbliebene absichern. Wer vorsorgen möchte, dass eine Lebensversicherung oder Kapital- oder Risikolebens-Versicherung im Todesfall nur an den Lebensgefährten oder Ehegatten ausgezahlt wird, kann den Partner in einer Lebensversicherung Police als Bezugsberechtigten einsetzen lassen. So kann man seine Angehörigen absichern.

Wenn ein Paar, dass jahrelang unverheiratet zusammengelebt hat und erst dann heiratet, wenn bei einem Partner eine unheilbare Krankheit festgestellt wurde, dann müssen bei der Beantragung einer Hinterbliebenenrente gute Gründe vorgebracht werden, warum die Eheschließung erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde. Wenn das nicht plausibel vorgebracht werden kann, gilt die Ein-Jahres-Frist. Das wurde durch den 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in einem Urteil entschieden (L 27 R 135/16).

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Ein Paar hatte bereits 19 Jahre unverheiratet zusammengelebt, als bei ihm ein metastasierter Bauchspeicheldrüsen-Krebs festgestellt wurde und er sich einer Chemotherapie unterziehen musste. Die Frau erkundigte sich einen Monat, nachdem sie die Diagnose bekommen hatten, beim zuständigen Standesamt danach, welche Unterlagen für eine Heirat notwendig sind. Die Unterlagen erst über einen Bekannten im ehemaligen Jugoslawien beschafft werden.

Die Eheschließung wurde vier Monate nach der Krebsdiagnose vorgenommen. Leider starb der Mann 2 Monate später. Die Witwe stellte ca. vier Monate später einen Antrag auf Witwenrente. Sie teilte auf Nachfragen der Rentenversicherung mit, dass bei der Eheschließung davon ausgegangen wurde, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres sterben würde. Die Heirat sei vor allem ihrem Mann wichtig gewesen und habe eine symbolische Bedeutung für die Erfüllung der insgesamt 22-jährigen Partnerschaft gehabt.

Lebensversicherung Leipzig für Angehörige

Der Antrag wurde durch den Rentenversicherungs-Träger abgelehnt, weil die Ehe als Versorgungsehe zu werten sei. Lt. Paragraf 46 Absatz 2a SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch): „Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenen-Versorgung zu begründen.

“Hier hätte einen Lebensversicherung Sicherheit schaffen können. Die Ehefrau wehrte sich dagegen und klagte vor dem Sozialgericht. Sie bekundete, dass beide schon lange geplant hatten, zu heiraten. Aber die Hochzeit wurde immer wieder verschoben, da immer etwas Anderes und auch Wichtigeres dazwischengekommen sei.

Vor allem nach der Krebsdiagnose sei anderes vorrangig gewesen. Weiterhin seien beide davon ausgegangen, dass durch die Chemotherapie das Leben des Versicherten um einige Jahre verlängert werden könnte. Die Hinterbliebene konnte in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Berlin die Vermutung nicht ausräumen, dass die Ehe allein der Versorgung des hinterbliebenen Ehegatten gedient hatte.

Gerade das lange unverheiratete Zusammenleben der beiden gab Anlass zu dem Schluss, dass das Paar diese Form des Zusammenlebens als angemessen betrachtet hätte. Mit einer Lebensversicherung hätte die Partner sich gegenseitig finanziell absichern können.

Lebensversicherung - Besondere Umstände müssen plausibel sein

Die Ehe wurde geschlossen, als keiner der beiden Ehegatten mehr davon ausgehen musste, für eventuelle mit der Hochzeit verbundene Nachteile eintreten zu müssen. Für solch einen Fall sei der Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen worden.

Damit wies das Gericht die Klage ab. Die Witwe legte dagegen Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein. Das teilte der Klägerin mit, dass der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe gemäß Paragraf 46 Absatz 2a SGB VI nicht mindestens ein Jahr gedauert hat.

Nur wenn tatsächlich "besondere Umstände" vorliegen, könne dann eine Ausnahme gemacht werden. In erster Linie dürfe die Annahme nicht gerechtfertigt sein, dass es vor allem Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenen-Versorgung zu festigen.

Aus Sicht des Gerichts konnte die Klägerin das nicht überzeugend vorbringen. Es werde niemand dazu genötigt, seine ganz persönlichsten Details offenzulegen. Um aber den Verdacht auf eine Versorgungsehe zu entkräften, sind hierzu glaubhafte Angaben nötig.

Da im vorliegenden Fall offenkundig war, dass der Versicherte so schwer krank gewesen sei, dass der Tod nicht unvorhersehbar gewesen und unvermittelt eingetreten sei. Die Bedenken des Gerichts ebenfalls durch das lange Zusammenleben ohne Trauschein verstärkt. Die Berufung wurde abgewiesen. Eine Revision wurde auch nicht zugelassen.

Lebensversicherung - Den Partner absichern

Ausnahmen gibt es aber: Gerichtsurteile beweisen, dass im Einzelfall eine Rente für Hinterbliebene gezahlt wurde, auch wenn die Ehe keine 12 Monate alt war und der Tod plötzlich und unerwartet eingetreten sei. Das kann ein Unfalltod, ein erlittenes Verbrechen, oder auch bei Tod durch eine Krankheit, deren Bestehen nicht bekannt oder deren tödlichen Folgen bei der Eheschließung nicht bekannt waren.

Wenn Paare – verheiratet oder nicht – sichergehen wollen, dass der Partner nach dem Ableben des anderen in jedem Fall finanziell abgesichert ist, können sie entsprechend privat vorsorgen. Bei einer Risikolebens-Versicherung Leipzig auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Personen eingetragen werden.

Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung. Wer sicher stellen möchte, dass eine Kapital- oder Risikolebens-Versicherung im Todesfall nur an den Lebenspartner oder Ehepartner ausgezahlt wird, kann den Partner in der Lebensversicherung Police als Bezugsberechtigten einsetzen lassen.

Die Finanzberater Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.