Private Krankenhaus-Zusatzversicherung

Die private Krankenhaushaus-Zusatzversicherung trägt die Mehrkosten im Krankenhaus.
Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt die zusätzlichen Kosten im Krankenhaus.

(verpd) Ein Krankenhauspatient ist je Behandlungsfall im Durchschnitt 7,5 Tage in der Klinik. Die statische Verweildauer im Krankenhaus für die Therapie einer psychischen Erkrankung liegt im Durchschnitt beim Dreifachen. Die Barmer Krankenkasse GEK, ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat den „Krankenhausreport 2019“ veröffentlicht. Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten bei einem Krankenhausaufenthalt.

Die Studie wird seit 2005 durchgeführt. Grundlage sind die rund 9,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bei der genannten Krankenkasse eingetragen sind.

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Ein Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte seit dem Jahr 2006 tendenziell zugenommen hat, aber seit 2014 wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2006 gab es statistisch gesehen je 1.000 Personen im Schnitt rund 189 stationäre Krankenhausaufenthalte. Dabei wurden in der Studie nur Personen aufgenommen, die mindestens ein Jahr gesetzlich krankenversichert waren.  

2014 waren es sogar 217 Klinikbehandlungen, Das war der höchste Wert seit 2006. Seit dem Jahr 2014 gehen die Zahlen leicht zurück. 2018 gab es knapp 214 Krankenhausfälle je 1.000 GKV-Versicherte. Das ist etwa ein Prozent geringer als noch im Jahr zuvor.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass der durchschnittliche Aufenthalt im Krankenhaus seit Jahren bis 2015 stetig rückläufig war.

Private Krankenhaus-Zusatzversicherung - Langer Krankenhausaufenthalt bei psychischen Leiden

Bei der Beurteilung der Verweildauer der gesetzlich Krankenversicherten, die tatsächlich im Krankenhaus stationär behandelt wurden, zeigt sich, dass letztes Jahr die durchschnittliche Verweildauer je Behandlungsfall 7,5 Tage betrug. Genauso wie auch in den vorangegangenen beiden Jahren Das ist der niedrigste Wert seit 1990.

Im Jahr 1990 lag die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthaltes noch bei 13,4 Tagen. 2000 waren es 10,3 Tagen. Im Jahr 2006 nur noch 8,5 Tagen.

Bei allen Erkrankungen, die besonders häufig zu einer stationären Behandlung führten, hat sich die durchschnittliche Behandlungszeit im Krankenhaus je Behandlungsfall verkürzt.

Die meisten Patienten wurden wegen Krankheiten des Kreislaufsystems im Krankenhaus behandelt. Die allgemeine Dauer im Krankenhaus betrug im Mittel 7,5 Tage.

Vergleicht man nach Behandlungsdauer im Krankenhaus je Behandlungsfall wegen eines physischen Leidens und einer psychischen Erkrankung, kommt man zu einem anderen Ergebnis.

Die mittlere Aufenthaltszeit im Krankenhaus wegen eines körperlichen oder organischen Leidens ging zwischen 2006 und 2018 je Behandlung von 7,5 auf 6,3 Tage zurück.

Dagegen stieg die Verweildauer im Krankenhaus wegen einer psychischen Erkrankung im Schnitt von 22,2 Tage im Jahr 2006 auf 24,4 Tage im Jahr 2018.

Im vergangenen Jahr wurde damit die bisher höchste Verweilzeit Im Durchschnitt für die Behandlung im Krankenhaus eines psychischen Leidens erreicht. Diese lag fast viermal so hoch wie die einer rein physischen Erkrankung.

Private Krankenhaus-Zusatzversicherung - Kostenschutz für den Krankenhausaufenthalt

Ein gesetzlich krankenversicherter Patient, der stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag aus der eigenen Tasche zahlen. Und das für maximal 28 Tage.

Mit einer private Krankenhaustagegeld-Versicherung lassen sich diese und andere Kosten abdecken.

Die in vielen Krankenhäusern angebotenen Wahlleistungen, so das Einzelzimmer statt dem Mehrbettzimmer bis zur Behandlung durch den Chefarzt, muss der GKV-Versicherte selbst tragen. Die Mehrkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

So ist auch die Wahl der Klinik, in der eine Behandlung durchgeführt werden soll, bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse auf Krankenhäuser mit einer Kassenzulassung beschränkt.

Ein gesetzlich Krankenversicherter muss die kompletten Krankenhauskosten selbst übernehmen, wenn er die Unterbringung und Behandlung in einer Privatklinik wünscht.

Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung trägt jedoch auch solche zusätzlichen Kosten. Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema private Krankenhaus-Zusatzversicherung.

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