Private Krankenversicherung - Mehr Geld

Vorteil für Arbeitnehmer, da zum Jahresanfang 2018 der Arbeitgeberanteil der PKV private Krankenversicherung erhöht wurde.
Private Krankenversicherung PKV - Der Arbeitgeberanteil wurde 2018 erhört.

(verpd) Arbeitnehmer, die die private Krankenversicherung PKV nutzen, erhalten 2018 einen höheren finanziellen Anteil ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung PKV. Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihrer Beiträge zur privaten Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Dieser Zuschuss ist begrenzt auf die Summe, die ein Arbeitgeber maximal für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen müsste.

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Für Arbeitnehmer mit einer privaten Krankenversicherung PKV erhöhte sich die maximale Zuschusshöhe vom Arbeitgeberanteil. Und zwar seit dem Anheben der Beitragsbemessungs-Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 2018.

Private Krankenversicherung - Zuschusshöhe angehoben

Ein Arbeitnehmer, der privat krankenversichert ist, kommt im Gegensatz zu Selbstständigen nicht alleine für die private Kranken- und Pflegepflicht-Versicherung auf. Er erhält einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.

Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Aber höchstens den Arbeitgeberanteil, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer zahlen müsste.

Der höchste Betrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) für die gesetzliche Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Ein Arbeitnehmer, der gesetzlich krankenversichert ist und mehr verdient als die BBMG, bei dem ist das darüber hinaus gehende Einkommen bei den Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge bedeutungslos.

Der Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich, sondern privat pflege- und krankenversichert sind, ab 2018 einen höheren Beitrag zur privaten Krankenversicherunge.

Private Krankenversicherung PKV Sachsen - Höherer Arbeitgeberzuschuss

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist von 4.350 Euro im Jahr 2017 auf 4.425 Euro im Jahr 2018 angehoben. Der allgemeine Beitragssatz der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch beträgt deutschlandweit wie bisher 7,3 Prozent.

Für die soziale Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz weiterhin bei 1,275 Prozent – in Sachsen bei 0,775 Prozent. In 2017 zahlte der Arbeitgeber für privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch 7,3 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze, d.h. maximal 317,55 Euro.

Der Arbeitnehmer erhält im Jahr 2018 höchstens 323,03 Euro, somit 7,3 Prozent von 4.425 Euro, bezahlt. Zur privaten Pflegeversicherung Leipzig bekommt der Arbeitnehmer seit 2018 aufgrund der BBMG-Erhöhung 56,42 Euro beziehungsweise in Sachsen 34,29 Euro, im Jahr 2017 waren es noch 55,46 Euro – in Sachsen 33,71 Euro.

Private Krankenversicherung - mehr Geld vom Arbeitgeber

Privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch erhalten 2018 somit einen monatlichen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von maximal 379,45 Euro und damit 6,44 Euro mehr als noch im Jahr 2017.

Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss liegt in Sachsen bei 357,32 Euro, also 6,06 Euro mehr als im Vorjahr.

Diese maximalen Zuschüsse bezahlt der Arbeitgeber, wenn die zu zahlenden Versicherungsbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung doppelt hoch sind, ansonsten maximal die Hälfte der Versicherungsbeiträge als Zuschuss.

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