Private Rentenversicherung Leipzig

Private Rentenversicherung Leipzig schon in jungen Jahren organisieren.
Es ist eine gute Entscheidung, wenn man sich schon in jungen Jahren für die private Rentenversicherung Leipzig entscheidet.

(verpd) Die Zahlen liefern auch Informationen zu Frühverrentungen und die Abschläge, die die Betroffenen in Kauf nehmen. Im Jahr 2019 gingen über 816.000 Bürger in die Altersrente. Im Durchschnitt waren diese Menschen 64,3 Jahre alt. Vor etwa 20 Jahren lag das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren.  Jeder vierte Rentner ging vor dem eigentlichen Rentenalter für eine reguläre Rente in den Ruhestand und nahm deswegen auch Abschläge bei der Rente in Kauf. Die private Rentenversicherung Leipzig von Finanzkompass sichert den Ruhestand und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden.

So haben 816.129 Bürger in Deutschland im letzten Jahr zum ersten Mal die Altersrente erhalten. Damit waren das etwa vier Prozent mehr neue Rentner als noch im Jahr 2018. Diese Zahlen wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) veröffentlicht.

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Die Statistik weist das mittlere Renteneintrittsalter im Jahr 2019 mit 64,3 Jahren aus. Ein Jahr zuvor lag das bei 64,1 Jahren. Im Jahr 2000 gingen die Menschen schon mit 62,3 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Es wurde auch keine Unterschiede beim Eintrittsalter Rente und dem Geschlecht ausgemacht. Durch die Rentenexperten wurden minimale Unterschiede in den letzten Jahren beim Renteneintrittsalter ermittelt.

Private Rentenversicherung Leipzig - Frühzeitiger Ruhestand mit Rentenabschlägen

Entsprechend der Art der gesetzlichen Altersrente ist es auch möglich schon vor der gesetzlich festgelegten Altersgrenze mit der regulären Altersrente in den Ruhestand einzutreten. Das kann aber zu einem Rentenabschlag führen, d.h. zu einer Minderung der Höhe der Rente. Die private Rentenversicherung Leipzig macht es möglich, schon sehr früh ohne Einbußen in den Ruhenstand zu gehen.

Die Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

  • Die Regelaltersrente: "Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen."
     
  • Altersrente für langjährig Versicherte: "Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben."
     
  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: "Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen."
     
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte: "Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen."
     
  • Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: "Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute."

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nicht mehr neu beantragt werden (können), zählen:

Weitere detaillierte Informationen können auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nachgelesen werden.

Es kommt zu einem Rentenabschlag, wenn eine Person mit einer Altersrente für langjährig Versicherte früher in Rente geht und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt.

Der Rentenabschlag ergibt sich aus der Anzahl der Monate, die man vor Erreichen des vorgegebenen Regelalters in den Ruhestand geht. Die fehlenden Monate werden als Abschlagsmonate bezeichnet.

Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent vom Rentenanspruch, den man bis zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts ohne Abschläge hätte, gekürzt. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte höchstens ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich. Das entspricht einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor der gesetzlich vorgegebenen Regelaltersgrenze.

Dieser Abschlag gilt für die gesamte Dauer des Bezuges der Rente, d.h. ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentners. Die private Rentenversicherung Leipzig bietet eine ausreichende finanzielle Altersversorgung.

Private Rentenversicherung Leipzig - 2019 im Schnitt über 26 Monate Rentenabschlag

Bei 803.567 neuen Rentnern im Jahr 2019 wurde statistisch erfasst, ob die Betroffenen vor dem gesetzlich vorgegebenen Eintrittsalter die Rente in Anspruch nahmen und dafür einen Abschlag bei der Rente in Kauf nahmen.

Das war im Vergleich zum Jahr 2018 fast unverändert, d.h. jede vierte Neurentner, also 184.033 Personen, nahmen das in Kauf. In Deutschland hatten die neuen Rentner im Jahr 2019 durchschnittlich 26,4 Abschlagsmonate hinzunehmen. Das war der höchste Wert seit dem Jahr 2013. In den Jahren 2005 und 2012 lagen die Werte im Mittel zwischen 27,0 und 39,4 Abschlagsmonaten.

Im Mittel lag der Abschlag bei der Altersrente im Jahr 2019 bei 7,9 Prozent. Das ist eine Kürzung der Bruttorente von 96 Euro pro Monat entsprechend den Angaben der DRV.

Unser Tipp: Das Gesetz Flexirente ermöglicht es den gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr sogenannt Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten, um mögliche Abschläge bei der Rente zu verhindern.

Die gesetzliche Altersrente liegt auch ohne Rentenabschläge erheblich unter dem gewohnten Einkommen. So ist bereits im Berufsleben frühzeitig für eine ausreichende Altersvorsorge zu sorgen. Nur so ist es möglich, im Rentenalter den gewohnten Standard zu halten.

Eine gute Möglichkeit dazu ist die private Rentenversicherung Leipzig von Finanzkompass. Wie groß die persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell Altersvorsorgeformen, teils mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig erfragt werden.

In einem persönlichen Gespräch informieren Sie die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig gern zum Thema Private Rentenversicherung Leipzig.