Private Rentenversicherung für den Ruhestand

Private Rentenversicherung sichert den Ruhestand.
Die private Rentenversicherung für den eigenen Ruhestand.

(verpd) Für den eigenen Ruhestand können nicht nur Selbstständige mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rentenvertrag genannt, vorsorgen und gleichzeitig im Rahmen der dafür zustehenden staatlichen Förderung Steuern sparen. Jeder, der über eine private Rentenversicherung verfügt und einzahlt, darf einen Teil der Versicherungsprämien auch steuerlich absetzen. Dieser Wert wurde zu Beginn des Jahres wieder um 2 Prozenterhöht.

Der Riester-Rente und der Rürup-Rentenvertrag sind private Rentenversicherungen. Hierfür gibt es auch staatliche Förderungen. Dazu muss die private Rentenversicherung, wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente einige Voraussetzungen erfüllen, um auch die Förderung zu erlangen.

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Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung (kapitalgedeckt). Nach dem Erreichen des im Vertrag vereinbarten Alters wird dem Sparer eine monatliche Rente ausgezahlt.

Wurde der Vertrag Rürup-Rente ab dem Jahr 2012 geschlossen, so erhält der Sparer erst mit 62 Jahren die erste Rentenzahlung. Die Höhe der Prämie, die er in den Rentenvertrag einzahlen möchten, kann der Sparer entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag selbst bestimmen.

Private Rentenversicherung - Steuerlich absetzbar sind in 2020 bis zu 22.541 Euro

Mit erheblichen steuerlichen Vorteilen bietet der Staat Anreize für Sparer, eine private Rentenversicherung, wie einen Basis-Rentenvertrag abzuschließen und Prämien einzuzahlen.

Der Sparer der Rüruprente hat die Möglichkeit, einen Teil der Prämien bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag, als Sonderausgaben steuerlich absetzen und somit sein Steueraufkommen zu minimieren. Laut dem Einkommensteuergesetz Paragraf 10 Absatz 3 EStG orientiert sich der Höchstbetrag an der knappschaftlichen Rentenversicherung (West).

Ab 2020 sind der steuerlich abzugsfähige Anteil der Prämien als auch der förderfähige Höchstbetrag gestiegen. Entsprechend den Vorgaben vom Gesetzgeber erhöht sich seit dem Jahr 2005 der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Der steuerlich absetzbare Anteil der Prämien ist von 88 Prozent in 2019 auf nunmehr 90 Prozent in 2020 gestiegen.

Der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) von 24.305 Euro in 2019 auf 25.046 Euro in 2020 gestiegen. Damit hat sich auch der Höchstbetrag, aus dem sich der steuerlich absetzbare Anteil der Prämien maximal berechnet, geändert.

Während im Jahr 2019 ein Rürup-Sparer maximal 21.388 Euro (88 Prozent von 24.305 Euro) als Sonderausgaben absetzen konnte, sind es in 2020 nun 22.541 Euro (90 Prozent von 25.046).

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren ist der höchste Abzug Sonderausgaben in Summe  insgesamt doppelt so hoch, nämlich 45.082 Euro.

Private Rentenversicherung - Nicht nur für Selbstständige interessant

Die Rürup-Rente, als staatlich geförderte private Rentenversicherung, ist nicht nur für Selbstständige interessant, sondern auch für Beamte und Arbeitnehmer.

Hinsichtlich der Steuervorteile könne viele Förderberechtigte von dieser Form der Altersvorsorge (private Rentenversicherung),  profitieren.

Weiterführende detaillierte Informationen zur Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente sind unter  Webauftritt zu finden. Die Broschüre „Die Basisrente“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) kann dazu kostenfrei heruntergeladen werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren Sie zum Thema Private Rentenversicherung und stehen Ihnen gern beratend zur Seite. Lassen Sie sich zu den konkreten Vorteilen eines Basis-Rentenvertrag informieren. Im Gespräch werden Sie auch über weitere Varianten der Altersvorsorge informiert.