Private Unfallversicherung für Leipzig

Private Unfallversicherung sichert die Existenz.
Private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz und die Absicherung Existenz.

Im letzten Jahr wurden über 1,3 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen eines Kindergartenaufenthalts, der Schulbildung oder des Studiums verletzt. Welche gesetzliche Absicherung im Fall eines Schadens? Welchen Vorteil und Nutzen hat eine private Unfallversicherung?

Die Anzahl der Schul- und Schulwegunfälle ist im letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen. Laut einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) ereigneten sich immer noch über 1.314.000 derartige Unfälle. Wer dafür sorgen möchte, dass sein Kind im Falle eines Unfalles zumindest finanziell abgesichert ist, sollte privat vorsorgen. In den meisten Fällen reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus, um die anfallenden finanziellen Mehrbelastungen, die durch einen Unfall entstehen können, auszugleichen.

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Schul- und Schulwegunfälle von Kindergartenkindern, Schülern und Studenten, die sich auf dem Weg oder während des Aufenthaltes o.a. Unterrichts unter anderen im Kindergarten, in der Schule oder Universität ereignen, sind von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Laut der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) wurden im vergangenen Jahr etwas mehr als 1.314.000 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle angegeben. Das waren 3 % weniger Unfälle (etwa 40.800) als noch im Vorjahr.

Private Unfallversicherung - Über 1,2 Millionen Schul- und mehr als 100.000 Schulwegunfälle

Mehr als 1.207.000 Unfälle ereignen sich während des Besuchs einer Tageseinrichtung, wie Kindergarten, Schule, (Fach-)Hochschule oder Universität. Auf dem Hin- und Rückweg kommt es zu knapp 107.000 Unfällen von zu Hause zur Tages- oder Bildungseinrichtung. Leider kommen auch 41 Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten bei 58 Schulunfällen und 20 Schulwegunfällen ums Leben. Zu dauerhaften Schäden kamen 711 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsenen bei 483 Schul- und 228 Schulwegunfällen durch schwere Verletzungen. Sie wurden dabei dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt, was eine verminderte Erwerbsfähigkeit zur Folge hatte. Im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wurde bei Ihnen eine gesetzliche Unfallrente anerkannt.

Gesetzliche Unfallversicherung - Nur kleine Rente bei dauerhafter Invalidität

Die gesetzliche Absicherung reicht oft nicht aus, auch, wenn Schul- oder Schulwegunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, ist vor allem bei besonders schweren Unfällen. Kommt es dann doch einmal wegen eines von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Unfalles zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkung, die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führt, wird eine je nach Umfang der Erwerbsminderung eine gesetzliche Unfallrente gewährt. Bei einer vollen Erwerbsminderung, d.h. 100 %, beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung aber nur höchstens zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes (JAV). Für Unfallopfer, die wegen ihrem Alter noch keinen oder nur einen sehr geringen Verdienst haben, wird ein Mindest-JAV zugrunde gelegt, dessen Höhe sich nach dem Alter des Betroffenen richtet. So sind das bei den bis 5-Jährigen mindestens 25 Prozent, bei den 6- bis 14-Jährigen mindestens 33,33 Prozent, bei den 15- bis 17-Jährigen mindestens 40 Prozent und bei den über 18-Jährigen mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen. So liegt in den alten Bundesländern die monatliche Unfallvollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit für ein bis 5-jähriges Kind bei 495,83 Euro, für einen 6- bis 14-Jährigen 661,11 Euro, für einen 15- bis 17-Jährigen 793,33 Euro und für einen ab 18-Jährigen 1.190,00 Euro. Im Unterschied dazu betragen in den neuen Bundesländern die monatliche Unfallvollrenten bei einem bis 5-jährigen Kind 443,33 Euro, bei einem 6- bis 14-Jährigen 591,11 Euro, bei einem 15- bis 17-Jährigen 709,33 Euro und bei einem ab 18-Jährigen 1.064,00 Euro.

Erwerbunfähigkeits-Police - Umfassend finanziell abgesichert

Die gesetzliche Unfallrente ist in der Regel zu niedrig, um auf Dauer das Einkommen zu ersetzen, d.h. das jemand ohne eine Erwerbsminderung erzielen könnte. Außerdem besteht für Freizeitunfälle, also Unfälle, die nicht zu den Schul- oder Schulwegunfällen zählen, keine Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Finanzberater Leipzig von Finanz-Kompass Leipzig bieten jedoch diverse Lösungen an, um auch einen unzureichenden oder fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern bzw. auszugleichen. Eine private Unfallversicherung Leipzig leistet zum Beispiel bei Eintreten des Versicherungsfalls, egal wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Die Höhe der mit einer solchen Police versicherbaren Invaliditätsleistungen, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, kann individuell vereinbart werden. Mit dem Geld können dann notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen realisiert werden und die finanzielle Zukunft des Kindes ist auch nach einem bleibenden Unfallschaden gesichert. Auch eine Erwerbsunfähigkeits-Police ist rund um die Uhr gültig. Bei dieser Versicherung ist nicht nur eine Erwerbsminderung durch einen Unfall, sondern auch aufgrund von Krankheiten mit einer individuell vereinbarten Rentenzahlung abgesichert. Welche Absicherungslösung für den persönlichen Bedarf die beste ist, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig ausführlich geklärt werden.