Private Unfallversicherung - gut abgesichert

Die private Unfallversicherung schützt auch bei Sportunfällen.
Zu Sportunfällen kann es immer kommen. Die finanziellen Folgen mindert die private Unfallversicherung.

(verpd) Wie bei allen körperlichen Aktivitäten sind beim Sport Verletzungen möglich. Doch was kann der Einzelne tun, um sich für den Ernstfall zumindest finanziell abzusichern? Unfälle beim Fußball, Tennis, Joggen, Radfahren oder bei anderen Sportarten kommen immer wieder vor. Nach Schwere der Verletzung führt dies zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder zu einer dauerhaften Invalidität. Der richtige Versicherungsschutz, wie die private Unfallversicherung, kann zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Sportunfalles absichern.

Die private Unfallversicherung schützt auch bei Sportunfällen. Jeder Unfall mit Verletzung führt schnell zu finanziellen Folgen. Neben den Arzt- und/oder Krankenhauskosten sind auch kurz- oder langfristige Einkommenseinbußen möglich, wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Bei bleibenden Schäden ergibt das in der Regel dauerhafte Einbußen. Oft sind dann Umbaumaßnahmen an der eigenen Wohnung und spezielle Hilfsmittel notwendig. Damit wird gesichert, trotz einer eventuell unfallbedingten Invalidität in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

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Unfällen sind in jeder Sportart möglich. Egal ob beim Joggen, Radfahren, Reiten, Schwimmen, Surfen oder Wandern. Zu den häufigsten Sportverletzungen gehören nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beispielsweise Bänder- und Muskelrisse, Gelenksverletzungen, Zerrungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, Quetschungen und Prellungen.

Private Unfallversicherung schützt vor Einkommenseinbußen

Zu einem Großteil kommt die gesetzliche oder private Krankenversicherung für die Arzt-, Behandlungs-, Rettungs- und Krankenhauskosten nach einem Sportunfall in der Freizeit auf. Die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung übernehmen aber nicht alles. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Verdienst bei einer Arbeitsunfähigkeit weiter. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für maximal 78 Wochen nur 70 Prozent des Brutto- und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld.

Arbeitnehmer mit einem Gehalt, das über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – 4.425 Euro pro Monat für 2018 –, haben sogar noch höhere Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Denn das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht bei der Berechnung des Krankengeldes der GKV mit einbezogen. Vor solchen Einkommenseinbußen kann man sich mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern. Für Selbstständige, die keinen Krankengeldschutz durch die GKV haben, ist so eine Versicherungspolice oft sogar existenziell. Sie haben ohne einen Versicherungsschutz bei einer Arbeitsunfähigkeit häufig gar kein Einkommen mehr.

Private Unfallversicherung - Wenn der Sportunfall zur Erwerbsminderung führt

Bei besonders schweren Unfallverletzungen mit Invalidität und bleibender Erwerbsminderung, sind  Einkommenseinbußen nicht nur dauerhaft, sondern noch höher. Denn selbst wenn man gesetzlich rentenversichert ist und alle versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger als das Krankengeld. Viele können dann nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist mehr als jeder siebte Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf eine Grundsicherung, also eine Sozialhilfe für Erwerbsgeminderte, angewiesen. Damit ist wenigstens der Lebensunterhalt des Betroffenen gesichert. Kinder, Hausmänner oder -frauen sowie zahlreiche Selbstständige sind nicht gesetzlich rentenversichert. Damit haben sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sichert sie vor unfall- oder krankheitsbedingten Einkommenseinbußen ab.

Private Unfallversicherung - Unfallschutz über den Sportverein

Wer Mitglied in einem Sportverein ist, ist in der Regel nur bei der unmittelbaren Betätigung, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinssport steht, über den jeweiligen Landessportbund oder -verband und/oder über eine eventuell bestehende Unfallpolice des Vereins abgesichert. Allerdings treten diese Policen oft nur für besonders schwere Fälle wie Invalidität und Tod ein. Außerdem sind die Versicherungssummen häufig recht gering. Zudem sind Unfälle außerhalb des Vereins nicht versichert.

Der Versicherungsschutz durch den Verein ersetzt somit nicht die private Vorsorge. In einer privaten Unfallversicherung Sachsen, die im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr und damit auch bei Freizeitunfällen gilt, kann unter anderem eine Kapital- und/oder Rentenzahlung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden. Mit einer solchen Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise Umbaukosten, um die bisherige Wohnung behindertengerecht umzugestalten, auffangen.

In die Unfallpolice lassen sich weitere Leistungen einschließen. Beispielsweise betrifft das eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten.

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