Private Unfallversicherung - Unfall beim Betriebssport

Private Unfallversicherung sichert umfassenden Schutz
Die private Unfallversicherung schützt auch beim Sport.

(verpd) Die Teilnehmer an einem Betriebsfußballturnier stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Turnier eindeutig Teil einer betrieblichen Gemeinschafts-Veranstaltung ist. Das hat das Sozialgericht Stuttgart mit Gerichtsbescheid entschieden (Az.: S 1 U 276/18). Warum eine Teilnahme an einem vom Arbeitgeber organisierten Fußballturnier mit Arbeitskollegen nicht generell unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, zeigt ein Urteil eines Sozialgerichts. Sicheren Unfallschutz bietet die private Unfallversicherung.

Ein Arbeitnehmer hatte sich als Teilnehmer eines von seinem Arbeitgeber organisierten Betriebsfußballturniers eine Knieverletzung zugezogen.

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Als er deswegen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, erhielt er eine Abfuhr von der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die BG begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass das Turnier kein Bestandteil einer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden betrieblichen Gemeinschafts-Veranstaltung war.

Mit seiner gegen die BG eingereichten Klage hatte der Verletzte keinen Erfolg. Sie wurde vom Stuttgarter Sozialgericht als unbegründet zurückgewiesen.

Private Unfallversicherung - Auf Sportinteressierte begrenztes Event

In dem entschiedenen Fall hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass das Betriebsfußballturnier von neun Uhr morgens an stattfinden sollte. Es war ausschließlich auf die Spieler und sportinteressierte Mitarbeiter zugeschnitten.

Die übrigen Mitarbeiter mussten an dem Tag zwar nicht arbeiten. Ihnen wurde für die Zeit des Turniers aber auch kein Alternativprogramm angeboten. Sie konnten den Tag nach eigenen Wünschen frei gestalten. Erst am Abend traf man sich dann um 20 Uhr zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit den Turnierteilnehmern.

Nach Ansicht der Richter fehlte es deswegen an den notwendigen Kriterien, damit diese betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.

Voraussetzung, damit eine Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, ist nämlich, dass das Event primär die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander fördern soll.

Dies sei laut Gericht nicht der Fall, wenn bei einem betrieblichen Event Freizeit, Unterhaltung, Erholung oder die Befriedigung sportlicher oder kultureller Interessen im Vordergrund stehe.

Private Unfallversicherung - Nur abends gab es eine Gemeinschafts-Veranstaltung

Nach der Gesamtbetrachtung, so das Sozialgericht Stuttgart, sei die Veranstaltung, nämlich das Fußballturnier, bei dem der Arbeitnehmer verunfallte, jedoch primär an Fußball interessierte Mitarbeiter gerichtet gewesen. Für diejenigen Mitarbeiter, die sich nicht für diesen Sport interessierten, gab es kein Alternativprogramm ab Turnierbeginn bis zur Abendveranstaltung. Auch während des Turniers gab es keine Verpflichtung zum Zuschauen, sondern den Mitarbeitern stand die Zeit zur freien Verfügung.

Ein Beleg dafür seien auch die im genannten Fall unterschiedlichen Urlaubsregelungen für die am Fußballturnier Teilnehmenden und für die lediglich zuschauenden Betriebsangehörigen.

Ein geselliges Zusammentreffen mit den nicht an dem Turnier interessierten Betriebsangehörigen habe erst nach den sportlichen Aktivitäten im Rahmen einer Abendveranstaltung stattgefunden.

Private Unfallversicherung - Kein gesetzlicher Rund-um-die-Uhr-Schutz

Angesichts dieser Umstände kann nach Überzeugung des Gerichts nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Fußballturnier um eine betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung gehandelt hat, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Der Kläger geht daher leer aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Das Bundessozialgericht war in einem ähnlich gelagerten Fall (Az.: B 2 U 12/15 R) in 2016 zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt.

Anders als eine gesetzliche Unfallversicherung gilt übrigens eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr. Der Versicherungsschutz durch die diese Police (private Unfallversicherung), gilt zum Beispiel bei Unfällen im Beruf, im Straßenverkehr, beim Sport und bei anderen Freizeitaktivitäten.

Die Versicherungsleistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rente bei einer unfallbedingten Invalidität können frei vereinbart werden.