Privathaftpflicht für Au-Pair

Privathaftpflicht für Au-Pair-Hilfe
Die Privathaftpflicht für die Au-Pair-Kraft ist für beide Seiten von Vorteil

(verpd) Eine Au-Pair-Hilfe ist kein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Damit gelten folglich für das Beschäftigungs-Verhältnis auch andere Ansprüche und Regeln. So darf eine Au-Pair-Kraft höchstens sechs Stunden täglich und maximal 30 Stunden pro Woche tätig sein. Zudem ist die Betätigung auf definierte Bereiche beschränkt. Darüber hinaus gibt es einen rechtmäßig definierten Mindestversicherungs-Schutz für Au-Pair-Kräfte, den die Gasteltern sicherstellen und auch die Kosten übernehmen müssen. Besser ist hier die Privathaftpflicht für Au-Pair.

Es gibt bei uns definierte Vorgaben, die die Gasteltern befolgen müssen, wenn sie eine Au-Pair-Kraft beschäftigen wollen. Ausführliche Angaben darüber beinhalten die am Webportal der Bundesagentur für Arbeit herunterladbaren Merkblätter „Au-Pair bei deutschen Familien“ und „Au-Pair-Beschäftigungen“. Daneben wird auf dieser Webpräsenz auch ein Au-Pair-Mustervertrag und ein Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

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Laut den Bestimmungen darf zum Beispiel eine Au-Pair nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 27 Jahre sein. Die Dauer der Beschäftigung muss a priori auf wenigstens sechs und höchstens zwölf Wochen festgesetzt sein.

Privathaftpflicht für Au-Pair - Eine Au-Pair ist kein Arbeitnehmer

Anders als bei einem normalen Arbeitnehmer ist zum Beispiel die Arbeitstätigkeit einer Au-Pair-Hilfe auf die Kinderbetreuung und leichte Heimarbeit beschränkt. Eine Au-Pair-Kraft darf nicht zur Betreuung und Pflege älteren Menschen angewiesen werden. Zudem müssen Gasteltern die Verpflegung und die Unterkunft im eigenen Zimmer kostenlos absichern.

So ist die Arbeitszeit auf bis zu sechs Stunden pro Tag an höchstens sechs Tage pro Woche, aber maximal auf 30 Stunden pro Woche begrenzt. Eine Au-Pair-Kraft hat außerdem einen Urlaubsanspruch von wenigstens zwei Werktagen pro Monat.

Statt eines Gehaltes hat eine Au-Pair ein Anrecht auf ein Taschengeld von wenigstens 260 Euro jeden Monat. Ungeachtet der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit. Die Gasteltern müssen der Au-Pair-Hilfe erlauben, an mindestens einem Deutschkurs teilnehmen zu können und sich mit 50 Euro daran beteiligen. Auch die Religionsausübung muss gewährleistet sein.

Privathaftpflicht für Au-Pair - Die erforderliche Unfall- und Krankenversicherung

Laut der Bundesagentur für Arbeit gilt zudem: „Für das Au-Pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall einer Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.“ Eine entsprechende private Krankenkasse sollte auch die Kosten für eine Zahnbehandlung und für einen Zahnersatz nach Unfällen sowie für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte mit abdecken.

Versicherungsexperten raten bei der notwendigen privaten Unfallversicherung eine Versicherungssumme im Invaliditätsfall von wenigstens 100.000 Euro. Sinnigerweise kann man in der Unfallpolice auch ein Unfalltagegeld determinieren, das der Gastfamilie zugutekommt, falls die Au-Pair-Hilfe unfallbedingt längere Zeit ausfällt und als Folge Zusatzkosten beispielsweise für eine notwendige Kinderbetreuung oder Haushälterin mit abdecken.

Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ist von existenzieller Bedeutung, eine finanzielle Absicherung für den Fall zu schaffen, wenn die Au-pair-Kraft fahrlässig einen Schaden anrichtet. Sie haften für alle Schäden, die eine Au-pair aufgrund eines Missgeschicks verursacht. Wird durch die Au-Pair-Hilfe bei einem Fahrradunfall eine andere Person geschädigt, muss sie für alle entstandenen Kosten – von der medizinischen Behandlung bis zu einem möglichen Einkommensverlust des Verletzten – aufkommen. Das kann schnell zum finanziellen Ruin führen.

Privathaftpflicht für Au-Pair - Wenn das Au-Pair einen Schäden verursacht

Eine vorhandene Privathaftpflicht für Au-Pair bietet unter Umständen nicht allein Kostenschutz, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Grundsätzlich ist zu klären, in welchem Ausmaß ein Haftpflichtschutz zur Au-Pair-Kraft, beispielsweise durch eine möglicherweise bereits bestehende Privathaftpflicht-Police für sie selbst oder ihre Erziehungsberechtigte, bereits existiert.

Alternativ dazu: In mancher bestehenden Privathaftpflicht-Police der Gasteltern ist ein Haftpflichtrisiko einer Au-Pair-Hilfe kostenlos mit eingeschlossen oder lässt sich gegen einen geringen Zuschlag miteinschließen.

Tipp: Oft decken jedoch nur spezielle Privathaftpflichtversicherungen für Au-Pair, die auch einen Berufshaftpflichtschutz enthalten, neben den fahrlässig verursachten Schäden, die eine Au-Pair-Kraft in ihrer Freizeit anrichtet, auch Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht, mit ab. Falls es in der Haftpflicht-Police mit vereinbart ist, übernimmt eine solche Privathaftpflicht für Au-Pair auch Personen- und Mietsachschäden, die die Au-Pair-Hilfe aufgrund eines Missgeschicks während der Zeit bei der Gastfamilie verursacht.

Bitte beachten Sie auch: Soll die Au-Pair-Hilfe mit einem Auto der Gastfamilie fahren, ist mit der Kfz-Versicherung zu klären, ob dies in der Kfz-Versicherung mit abgedeckt ist oder werden kann. Wer eine Au-Pair-Kraft beschäftigen möchte, sollte sich vorab von den unabhängigen Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig über den passenden Versicherungsschutz beraten lassen. So vermeiden Sie teure Absicherungslücken für die Au-Pair-Hilfe und auch für sich selbst als Gastfamilie.