Privathaftpflicht und Ehrenamt

Privathaftpflicht-Versicherung auch für Ehrenamtliche wichtig.
Als Ehrenamtlicher ist eine Privathaftpflicht-Versicherung angebracht.

(verpd) Mehrere Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Ohne diese Menschen würde in vielen Bereichen nur noch wenig funktionieren. Viele von ihnen wissen aber nicht, dass sie ohne eine passende Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung für so manchen Schaden aufkommen müssen, der während der ehrenamtlichen Tätigkeit versehentlich verursacht wurde.

Laut Statistik vom Statistischen Bundesamtes sind rund 44 Prozent der ab 14-Jährigen Deutschen dauerhaft oder hin und wieder ehrenamtlich tätig. Rund 32 Millionen Bürger üben ein Ehrenamt aus.

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Diese Tätigkeiten verteilen sich auf die verschiedensten Organisationen und Bereiche. Das sind Sport-, Musik- oder Theatervereine oder auch Religionsgemeinschaften, politische Parteien und Rettungsdienste wie die freiwillige Feuerwehr. Aber auch das soziale  Engagement in Schulen, Kindergärten, in der Flüchtlingshilfe und in Altenheimen gehört mit dazu.

Laut geltendem Recht in Deutschland muss jeder Erwachsene für alle verursachten Schäden aufkommen. Selbst wenn der Schaden nur versehentlich verursacht wurde.

Dies gilt auch für Ehrenamtliche, wenn der Schaden während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht wurden. Der Geschädigte kann in einem solchen Fall den verursachten Schaden vom Verein einfordern, für den der Ehrenamtliche tätig ist.

Möglich ist auch, dass die Schadenforderungen auch direkt vom Ehrenamtlichen eingefordert werden können.

Privathaftpflicht-Versicherung - Darum ist eine Vereinshaftpflicht-Versicherung notwendig

Ein Ehrenamtlicher, der während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit fahrlässig einen anderen geschädigt hat, kann von der Organisation oder dem Verein, für die er freiwillig tätig ist, fordern, dass diese den von ihm angerichteten Schaden übernehmen.

Generell haben nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales alle Länder des Bundes eine Haftpflichtabsicherung für ehrenamtlich Tätige Bürger (Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung), in der Regel in Form eines Haftpflicht-Sammelversicherungs-Vertrages des jeweiligen Bundeslandes.

Allerdings sind hierbei in den meisten Bundesländern nur Ehrenamtliche von rechtlich unselbstständigen Initiativen, Projekten und Vereinigungen, die für das Gemeinwohl im jeweiligen Bundesland aktiv sind, abgesichert.

Vereine und rechtlich selbstständige Organisationen oder Institutionen sollten daher eine entsprechende Haftpflicht-Police, Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung, wie eine Vereinshaftplicht-Versicherung haben, die die Missgeschicke der Mitglieder oder ehrenamtlich Tätigen absichert und den verursachten Schaden trägt.

Privathaftpflicht-Versicherung - Unverzichtbare Absicherung über die Privathaftpflicht-Police

Wenn der Ehrenamtliche den Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat, ist die Schadenersatzpflicht von den Institutionen und/oder Organisationen hinfällig. Der  Ehrenamtliche trägt dann den verursachten Schaden allein.

Prinzipiell sollten Ehrenamtliche und/oder Vereinsmitglieder prüfen, ob sie eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung bzw. Haftpflichtpolice haben, die auch Schäden im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit abdeckt.

Eine solche Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, die man als Privatperson verursacht. Die Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung kommt auch für die Schäden auf, wenn dies vereinbart wurde, die man als Ehrenamtlicher fahrlässig oder sogar grob fahrlässig bei anderen verursacht hat.

Die Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung wehrt im Schadensfall aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Schadenersatz-Forderungen Dritter ab.

Die freie Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Haftpflichtpolice oder Privathaftpflicht-Versicherung. Vereinbaren Sie über Kontakt Ihren persönlichen Beratungstermin und sichern Sie sich für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ab.

Wir freuen uns auf Sie.

 

Quelle Wikipedia