Rürup Rente für Selbstständige

Rürup Rente für Selbstständige zur Altersvorsorge
Rürup Rente für Selbstständige für einen schönen Lebensabend

(verpd) Mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente für Selbstständige genannt, haben unter anderem Selbstständige die Option, mit Hilfe des Staates für ihr Alter finanziell vorzusorgen. Die Beiträge, die sie in einen Basis-Rentenvertrag einzahlen, vermögen bekanntlich zum bestimmten prozentualen Anteil als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Im Vergleich zu 2018 ist dieser steuerlich absetzbare Prämienanteil in 2019 um zwei Prozentpunkte angestiegen. Die Rürup Rente für Selbständige ist auch für Staatsdiener als eine weitere Form der Altersvorsorge offen. Im Verlauf Arbeitnehmer über die sogenannten Riester-Rente die Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersabsicherung haben, gibt es eigentümlich für Selbstständige diesbezüglich die staatlich geförderte Basis-Rente, auch Rürup Rentenversicherung genannt. Für die Basis-Rente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bestimmte gesetzliche Vorgaben entspricht. Ein Hauptmerkmal ist, dass Rürup-Sparer nach Erlangen einer im Vertrag ausgemachten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rürup Rente für Selbstständige Tätige ausgezahlt bekommen.

Für Basis-Rentenverträge, die nach 2011 erledigt sind, ist der früheste Auszahlungstermin der 62. Geburtstag. Wann und die Prämienhöhe der Rürup-Sparer in den Vertrag einlösen will, kann er übrigens gemäß Vertragsvereinbarung selber festlegen. Auch eine Sofortrente mithilfe eines Einmalbetrages ist möglich. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuererleichterung im Rürup-Sparer während der Ansparphase. Die Rürup Rente für Selbstständig Tätige ist eine hervoragende Möglichlichkeit zur Absicherung des Alters.

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Rürup Rente für Selbstständige - Veräußerlich sind in 2019 ganze 21.388 Euro

Rürup-Sparer können nämlich einen abgemachten prozentualen Anteil ihrer eingezahlten Monatsbeiträge bis höchstens den gesetzlich festgelegten förderfähigen Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich verkaufen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Der förderfähige Höchstbetrag ist gemäß Paragraf 10 Verkauf 3 EStG (Einkommensteuergesetz) an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) verbunden. Zum 1. Jänner 2019 besitzen ja der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil als auch der förderfähige Höchstbetrag erhöht.

Seit 2005 bis 2025 wächst laut den gesetzlichen Wünschen der prozentuale Anteil der Beiträge, der als Sonderausgaben für Altersvorsorge-Aufwendungen steuerlich geltend hergestellt sein könnte, jedes Jahr um zwei Prozent. 2005 lag der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil noch bei 60 Prozent, 2018 waren es 86 % und 2019 sind es nun 88 Prozent. Ab 2025 werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge dann zu 100 Prozent steuerlich veräußerlich sein, wenn die Beiträge den förderfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Der förderfähige Höchstbetrag, bis zu dem der steuerlich absetzbare Prämienanteil maximal als Sonderausgaben für die Einkommensteuer geltend gemacht werden kann, ist von 23.712 Euro in 2018 auf 24.305 Euro in 2019 angestiegen. Im Verlauf 2018 ein Rürup-Sparer höchstens 20.392 Euro (86 Prozent von 23.712 Euro) als Sonderausgaben absetzen vermochten, sind es in 2019 nun 21.388 Euro (88 % von 24.305 Euro). Für gemeinsam veranlagte Ehegatten ist insgesamt der Sonderausgabenabzug zweifach so hoch.

Rürup Rente für Selbstständige - Nicht alleine für Selbstständig Tätige interessant

Grundlegende Informationen zur Basis- bzw. Rürup-Rente enthalten der Webauftritt und die Flyer „Die Basisrente“ des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Außerdem wird hier auf die Tatsache aufmerksam hergestellt, dass durch Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsvereinbarung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung möglich ist.

Zudem wird auch im Anschluss hingewiesen, dass auch Beamte und Arbeitnehmer einen Basis-Rentenvertrag besiegeln können. Bei den rentenversicherungs-pflichtigen Angestellten wird laut GDV der steuerlich abziehbare Artikel um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Dennoch kann je nach individueller Gegebenheit diese Form der Altersvorsorge auf für diese Vertrauten aus steuerlichen Beweggründen nützlich sein, wie Beispiele in der genannten Flyer belegen. Ein Versicherungsexperte kann in einer Beratung analysieren, welche individuellen Vorzüge durch einen Basis-Rentenvertrag möglich sind.