Ruhestand und betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung
Finanzkompass Betriebliche Altersvorsorge

(verpd) Studien belegen, dass rund 40 Prozent der Arbeitnehmer noch keine betriebliche Altersversorgung (bAV) haben und damit auf sofortige niedrigere Lohnabzüge und ein höheres Einkommen im Rentenalter verzichten. Wer von den Vorteilen der bAV noch in 2016 profitieren möchte, hat jedoch die Möglichkeit dazu. Zwar hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 in Deutschland das Recht, einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuleiten und so von den diversen Vorteilen, die diese Art der Altersvorsorge bietet, zu profitieren. Doch wie Umfragen und Studien belegen, verzichten aktuell immer noch rund 40 Prozent auf eine Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung), also durch Teile des Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld eine Zusatzrente aufzubauen. Und das, obwohl jeder, der in die bAV einzahlt, mit diesen Beiträgen seine Abzüge vom Bruttolohn, konkret seine Sozialabgaben und Lohnsteuerabzüge kräftig mindern kann und gleichzeitig sein späteres Renteneinkommen erhöht. Zudem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen. Dadurch lässt sich mit dieser Art der Altersvorsorge deutlich mehr ansparen, als beim Nettolohn fehlt.

Betriebliche Altersversorgung - So lässt sich die Abgabenlast senken

Konkret hat jeder Arbeitnehmer das Recht, pro Kalenderjahr Beiträge in Höhe von vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze West – für 2016 sind das 2.976 Euro – in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen, das heißt, für diesen Betrag entfallen die Lohnabzüge. Bei der bAV in Form der Direktversicherung, Pensionskasse oder des Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer, der einen solchen Vertrag nach 2005 abgeschlossen hat, neben den genannten Vergünstigungen zudem weitere 1.800 Euro steuerfrei in den bAV-Vertrag einzahlen. Insgesamt gibt es fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge: die drei bereits genannten, nämlich die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds, sowie die Unterstützungskasse oder die Direkt- oder auch Pensionszusage. Die Wahl der bAV-Form entscheidet alleine der Arbeitgeber. Bietet der Arbeitgeber von sich aus jedoch keine bAV an, kann der Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung bestehen. Doch nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber profitiert von einer bAV. Zum einen fallen für die bAV-Beiträge weniger Lohnnebenkosten an, zum anderen sind bAV-Beiträge, die der Arbeitgeber alleine oder als Zuschuss zahlt, als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Finanzberater und Versicherungsmakle aus Leipzig

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


Tel. (0341) 99 38 66 56
oder Rückruf vereinbaren

Betriebliche Altersversorgung - Noch in 2016 von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren

Arbeitnehmer, die noch in 2016 die Vorteile der bAV nutzen möchte, sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, welche bAV-Form dieser anbietet. Dabei kann man gleich klären, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss, um die Vorteile der bAV noch in diesem Jahr nutzen zu können. Dann sollte man sich einen auf die persönlichen Wünsche zugeschnittenen Vorschlag ausrechnen lassen und rechtzeitig darüber entscheiden. Wird vom Arbeitgeber keine bAV-Lösung angeboten, hilft ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann weiter, um einen entsprechenden bAV-Vertrag abschließen zu können. So könnte zum Beispiel ein Arbeitnehmer durch die Einzahlung des Weihnachtsgeldes bis zum Jahresende in eine Direktversicherung noch rückwirkend den für das ganze Jahr zur Verfügung stehende Förderrahmen je nach eingezahltem Betrag ganz oder teilweise ausschöpfen.