Ruheversicherung - Günstig versichert

Mit der Ruheversicherung erzielen Sie einen besseren Schadenfreirabatt.
Auch außerhalb der Saison kostenlosen Ruheschutz.

(verpd) Wenn man sich den Spaß am Motorradfahren nicht durch eine hohe Kfz-Prämie entgehen lassen will, muss man ein paar Kriterien beachten. Denn sowohl für Fahranfänger wie auch für Biker gibt es diverse Einsparmöglichkeiten, ohne den umfangreichen Schutz entbehren zu müssen. Hier wird die Ruheversicherung empfohlen.

Motorradneulinge, die gerade erst ihren Fahrausweis erhalten haben und bis dato weder ein Auto noch ein Fahrzeug auf sich versichert hatten, können üblicherweise im Zuge einer Zweitwagenregelung der Eltern ihr Bike absichern. Sie einsparen sich als Folge viel Beitrag, denn die Schadenfreiheitsrabatt(SFR)-Einstufung ist dabei unübersehbar günstiger, als ob ein Fahranfänger sofort als Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) sein Kfz selbstständig versichert.

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Das Bike kann auch bei der Zweitwagenregelung auf den tatsächlichen Fahrzeugführer zugelassen werden. Im Fahrzeugbrief und -schein ist dann der Führerscheinneuling als Inhaber des PKWs von welcher Zulassungsstelle erfasst. Bei Kfz-Police wird dann zwar der Führerscheinneuling als Kfz-Halter vermerkt, Versicherter (Versicherungskunde) ist jedoch der Elternteil, der schon eine bestehende Kfz-Versicherung hat.

Ruheversicherung - Perfekter Schadenfreiheitsrabatt für alte Hasen

Einige Kfz-Versicherer bewilligen selbstverständlich auch Motorradfahrern, die schon seit mehreren Altersjahren einen Auto- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, aber noch kein Kfz als Versicherungsnehmer versichert haben, eine günstigere SFR-Einstufung als sie ein Führerscheinneuling erhalten würde.

Hat ein Motorradfahrer oder auch sein Ehegatte bisher ein einziger Auto versichert hat, kann der Biker auch die bezeichnete Zweitwagenregelung benutzen und profitiert von einer besseren SFR-Einstufung als ohne diese Regelung.

Möchte man jedoch das bisher versicherte Auto oder auch das bis dato gefahrene Leichtkraftrad durch ein Motorrad ersetzen, lässt sich im Grunde die schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) von der Kfz-Versicherung des althergebrachten Fahrzeugs auf die Kfz-Versicherung des Bikes übernehmen.

Ruheversicherung - Generelle Sparmöglichkeiten

Eine zusätzliche Option, Kfz-Beiträge zu sparen, offeriert das Saisonkennzeichen. Wer mit seinem Fahrzeug nur in der warmen Saison fahren möchte, kann sein Kfz durch Saisonkennzeichen, das in der gewünschten Nutzungszeitraum im Jahr gilt, zulassen. Zur Anmeldung benötigt der Kfz-Halter eine elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) seines Kfz-Versicherers, die die geforderte Saisondauer – möglich sind hier zwischen zwei und elf Kalendermonaten pro Jahr – enthält.

Wer zum Beispiel sein Krad ab März bis Oktober benutzen will, erhält ein Saisonkennzeichen, das am anrechten Rand den Nutzungszeitraum im genannten Fall 03 und 10 ausweist.

Achtung: Viele Versicherer stufen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) im jeweils kommenden Jahr nur besser ein – und als Folge verkleinert sich auch die Kfz-Prämie angemessen –, wenn das Motorrad für immerhin sechs Monate im Jahr angemeldet ist.

Ruheversicherung - Kostenloser Ruheschutz außerhalb der Saison

Außerhalb des Nutzungszeitraums besteht für das Krad im öffentlichen Gebiet kein Schutz – es darf weder auf öffentlichen Strassen oder auf öffentlichen Parkplätzen geparkt sein. Bei vielen Kfz-Policen existiert im Rahmen eines versicherungsnehmer Kraftrads mit Saisonkennzeichen allerdings außerhalb des festgelegten Nutzungszeitraumes eine sogenannte Ruheversicherung in der Haftpflicht-, und wenn vereinbart auch bei Voll- oder Teilkaskoversicherung kostenfrei weiter.

Die Ruheversicherung gilt außerhalb der am Kennzeichen angegebenen Saison allerdings nur, wenn das Bike auf einem umfriedeten Bereich wie einem umzäunten Privatparkplatz oder in einer Privatgarage geparkt ist.

Es gibt oft noch weitere Sparmöglichkeiten, die Wahl der Zahlweise bis hin zu Sonderrabatten der Kfz-Versicherer wie zum Beispiel dem Verzicht auf eine freie Werkstattwahl beim Kaskoschaden, über die im eigenen Fall ein Versicherungsfachmann informiert.