Verkehrsrechtsschutz Recht durchsetzen

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(verpd) Vor einiger Zeit hatte das Amtsgericht Ingolstadt zu klären, wer nach einem Unfall die Abschleppkosten in den Heimatort des Geschädigten trägt. Die Kfz-Werkstatt liegt 100 km vom Unfallort entfernt.

Der Geschädigte konsultierte vorab seine Verkehrsrechtsschutz. Das Gericht in Ingolstadt (Az.: 10C2291/15) entschied, dass der Verursacher des Unfalls die Abschleppkosten in die Werkstatt des Geschädigten trägt.

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Ein Mann war mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Zu dem Zeitpunkt befand er sich mit seinem Pkw über 100 km vom Heimatort entfernt.

Nach Rücksprache mit seiner Verkehrsrechtsschutz ließ der Fahrer das Fahrzeug in seine Heimatwerkstatt abschleppen. Das Auto war nicht mehr fahrbereit. Die Kosten für das Abschleppen und die Reparaturleistungen übergab der Geschädigte an die Versicherungsgesellschaft des Verursachers.

Verkehrsrechtsschutz - Verstoß gegen Schadenminderungs-Pflicht?

Die Versicherung des Unfallverursachers warf  dem Mann vor, gegen die Schadenminderungs-Pflicht gemäß Paragraf 254 Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu verstoßen.

Der Geschädigte hätte das Autos in eine Kfz-Werkstatt am Unfallort bringen können. Vor allem, da die Fachleute in der Werkstatt am Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt hätten.

Der Geschädigte verklagte den Verursacher des Unfalls auf Übernahme der Kosten für das Abschleppen. Das Amtsgericht Ingolstadt folgte den Argumenten des Beklagten nicht und gab mit seinem Urteil zur Übernahme der Abschleppkosten der Klage des Geschädigten statt.

Verkehrsrechtsschutz - Nachvollziehbar und plausibel

Nach Ansicht des Gerichts erscheint es nachvollziehbar und plausibel, dass für den Kläger unmittelbar nach dem Unfall nicht eindeutig klar war, ob eine Reparatur seines Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Von einem Nichtfachmann ist nicht zu erwarten, zum Umfang der möglichen Reparaturen eine eindeutige Position zu beziehen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Urteilsfindung durch das Gericht war der Umstand, dass nicht nur das Fahrzeug in die Kfz-Werkstatt, sondern der Geschädigte ebenfalls mit dem Abschleppfahrzeug nach Hause kam. Somit fielen keine zusätzlichen Reisekosten an.

Mit einer Verkehrsrechtsschutz entgeht ein Fahrzeug-Besitzer bei Streitigkeiten dem Risiko, die Kosten für Rechtsstreitigkeiten selbst tragen zu müssen.

Die Verkehrsrechtsschutz bearbeitet die berechtigten Schadenersatzansprüche, die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

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