Wechsel in private Krankenversicherung

Der Wechsel private Krankenversicherung wird schwieriger.
Für Arbeitnehmer wird Wechsel private Krankenversicherung schwerer.

(verpd) Ein Arbeitnehmer kann nur von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er auch eine bestimmte Einkommenshöhe hat. Der Zugang private Krankenversicherung, Wechsel private Krankenversicherung, wird durch eine Anhebung eines Sozialversicherungs-Grenzwertes in 2018 erschwert.

Gemäß einem jüngsten Beschluss des Bundeskabinetts steigt im kommenden Jahr die sogenannte Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Wechsel privaten Krankenversicherung wird dadurch weiter erschwert. Ab 2018 ist der Wechsel erst möglich ab einem monatlichen Einkommen von über 4.950 Euro.

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Die bundesweit geltende Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird 2018 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 57.600 um 1.800 Euro beziehungsweise 3,1 Prozent auf 59.400 Euro erhöht.

Ein Beschluss des Bundeskabinetts ist die Basis dafür, dass der unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben diesen Sozialversicherungswert entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorvorjahres anpasst wird.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird somit erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4.950 Euro möglich – 2017 waren es noch 4.800 Euro.

Wechsel Private Krankenversicherung - Wechselmöglichkeit in 2018 …

Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird, tritt das Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV ein. Für 2018 bedeutet das: "Ein Arbeitnehmer, der am Ende des Jahres 2017 einen Bruttojahresverdienst von mehr als 57.600 Euro hatte und der auch in 2018 mehr als die dann geltende Versicherungspflicht-Grenze von 59.400 Euro brutto verdient, kann im Laufe des Jahres 2018 in die private Krankenversicherung wechseln."

Zum Bruttojahresverdienst zählen neben dem Grundgehalt regelmäßig gezahlte Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nicht dazu gehören Fahrtkostenersatz, Familienzuschläge wie Kindergeld und sporadische Sonderzahlungen.

Wechsel Private Krankenversicherung - … oder noch in 2017

Hinweis: Ein Arbeitnehmer, der den Job wechselt und voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten über der jeweiligen Versicherungspflicht-Grenze liegt, kann nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. bereits zu Anfang des neuen Beschäftigungs-Verhältnisses wechseln.

In diesem Fall kann man mit dem Jobwechsel auch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei muss man also nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten. Für Personen die bisher als Arbeitnehmer tätig waren und nun eine selbstständige Tätigkeit beginnen, ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Dabei ist die Höhe des Einkommens unerheblich. Für Unternehmer oder Freiberuflicher endet die Versicherungspflicht in der GKV automatisch. Wer nach Ende der Versicherungspflicht zunächst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, der hat beim Wechsel in die private Krankenversicherung auch eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema Wechsel private Krankenversicherung finden Sie unter Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Die Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen bei Fragen Wechsel private Krankenversicherung gern zur Verfügung.