Wichtig bei Versicherungswechsel

Nach einem Versicherungswechsel auch gut versichert sein.
Achten Sie bei einem Versicherungswechsel darauf, dass Sie auch weiterhin gut versichert sind.

(verpd) Soll das Risiko über Kfz-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung günstiger als bisher abgesichert werden, empfiehlt sich gegebenenfalls ein Anbieterwechsel oder Versicherungswechsel. Hier kommt es darauf an, sich auch den Leistungsumfang genau anzuschauen, damit es kein böses Erwachen gibt. So manche Police ist nur scheinbar besser. Bei genauem Hinsehen kann sich zeigen, dass der angebotene Versicherungsschutz sogar schlechter ist als beim vorhandenen Vertrag. Ein weiterer Punkt ist die Qualität des Kundenservices, die nicht überall gleich ist.

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Oft bringen günstigere Versicherungsverträge doch nicht die Absicherung, die man sich vorstellt oder die es in einer vorherigen Police schon gegeben hat. Für den Fall, dass man an einen Versicherungswechsel denkt, lohnt es sich also, jeweils nicht nur die Prämie, sondern auch genau den Umfang der aufgeführten Leistungen zu beachten.

Ist der Versicherungsschutz im neuen Vertrag kleiner als vorher, kann es zu unerwarteten Kosten kommen. Dann muss man einen entstandenen Schaden, den die bisherige Police abgedeckt hätte, nach dem Vertragswechsel selbst tragen. Im schlimmsten Fall übertreffen die Kosten schon bei nur einem Schadenfall um ein Vielfaches die errechnete Prämienersparnis durch den neuen Vertrag.

Versicherungswechsel - Unterschiedlicher Versicherungsumfang

Unterschiede bei Versicherungsverträgen lassen sich nicht nur an der Versicherungssumme und den versicherten Risiken, sondern zum Beispiel auch am Geltungsbereich ablesen. So kann der Versicherungsschutz vielleicht nur in Deutschland bestehen oder aber auch weltweit.

Solche Unterschiede kann man praktisch bei jeder Versicherungskategorie finden – in der Kfz-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung bis hin zur Wohngebäudeversicherung.

Unterschiede gibt es nahezu bei allen Versicherungsarten: von der Kfz-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung bis hin zur Wohngebäudeversicherung. Da gibt es etliche Risiken, die nicht in jedem Vertrag mitversichert sind. Das trifft in der Kfz-Kaskoversicherung zum Beispiel für die Schäden durch Marderbisse zu. Eine Hausratversicherung bietet nicht in jedem Fall die Absicherung gegen Überspannungs- oder auch Phishing-Schäden.

Daneben kann es vorkommen, dass mit der bestehenden Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert sind, die aber nach dem Versicherungswechsel in der neu angebotenen Police nicht miterfasst werden.

So gibt es Verträge zur Privathaftpflicht, die berufliche Schlüsselschäden versichern, bei anderen Anbietern fehlen sie. Hier muss man dann nach dem Versicherungswechsel die Kosten selbst tragen, falls man Schlüssel oder Chipkarte für den Zugang zum Arbeitsplatz verloren hat.

Auch in der Qualität der Kundenbetreuung kann es Unterschiede zwischen den Versicherern geben. Wird mit Vermittlern zusammengearbeitet, gibt es meist einen Ansprechpartner vor Ort. Bei Abschlüssen mit reinen Internet- oder Direktversicherern sind Rückfragen in der Regel nur online oder telefonisch möglich.

Versicherungswechsel - Beratung kann Kosten sparen

Ein wichtiger Punkt beim geplanten Versicherungswechsel ist die Kündigungsfrist. Sie beträgt bei Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf). Ist im Versicherungsschein (Police) dieser Vertragsablauf zum Beispiel mit dem 1. Januar angegeben, kann dieser Vertrag spätestens bis zum 30. September des Vorjahres schriftlich vom Kunden (Versicherungsnehmer) gekündigt werden. Bis dahin muss bei einer beabsichtigten Kündigung das entsprechende Kündigungsschreiben beim Versicherer vorliegen.

Bei Kfz-Versicherungsverträgen gibt es eine einmonatige Kündigungsfrist. Der Vertragsablauf ist hier üblicherweise der 1. Januar eines Jahres. Ist die Kündigung zum 1. Januar geplant, muss das Kündigungsschreiben des Versicherungsnehmers spätestens bis zum 30. November des Vorjahres beim Versicherer vorliegen.

Bevor eine Versicherung gekündigt und der Versicherer gewechselt wird, sollte man sich überprüfen, dass man durch den gewählten neuen Versicherer den Versicherungsschutz auch erhält. Ein Versicherungsantrag kann durch einen Versicherer auch abgelehnt werden. Es empfiehlt sich, eine vorhandene Versicherung bei einem Versicherungswechsel erst dann zu kündigen, wenn der neue Versicherer die verbindliche Antragsannahme bestätigt hat.

Generell besteht immer die Möglichkeit, vor einem Wechsel aus Kostengründen das Gespräch mit dem Versicherer oder -vermittler zu suchen. Vielfach lässt sich durch den Ausschluss individuell nicht zwingend erforderlicher Absicherungen die Umstellung auf einen anderen Tarif oder mit geänderter Zahlweise eine Reduzierung der Versicherungsprämie der alten Police erreichen.

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Quelle Wikipedia