Rentenbesteuerung - Fast jeder dritte Rentner zahlt Einkommensteuer auf Rente

Rentenbesteuerung
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(verpd) Laut dem Statistischen Bundesamt zählten im Jahr 2020 etwa 64 Prozent aller Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. So mussten im Jahr 2017 von den 21,4 Millionen Rentenempfängern 32 Prozent oder 6,8 Millionen Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten bezahlen. Damit erhöhte sich die Zahl der Rentner, die Einkommensteuer entrichten müssen bzw. der Rentenbesteuerung unterliegen, gegenüber den Vorjahren weiter. Die Ursache ist das Alterseinkünftegesetz.

Laut den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im vergangenen Jahr 63,8 Prozent der Rentenleistungen aus gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten steuerpflichtig. Die Rentenleistungen summierten für 21,8 Millionen Personen auf 341 Milliarden Euro. 64 Prozent steuerpflichtigen Renten betrugen 217 Milliarden Euro. Laut den Berechnungen von Destatis, wuchs die Zahl der Rentenempfänger zwischen 2019 und 2020 um 0,7 Prozent oder 146.000 Bürger.

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Die ausgezahlte Rentenhöhe stieg in diesem Zeitraum um 4,1 Prozent oder 13,5 Milliarden Euro. Ein Rentenbezieher muss eine Einkommenssteuer entrichten, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Rentners über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der jährliche Grundfreibetrag lag 2019 bei 9.168 Euro, 2020 bei 9.408 Euro und für 2021 sind es 9.744 Euro.

6,8 Millionen Rentner haben Einkommensteuer gezahlt

Wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung liegen laut Destatis keine aktuelleren Daten zur Besteuerung der Renten als die aus dem Jahr 2017 vor. Von den damals 21,4 Millionen Rentnern mussten 32 Prozent oder 6,8 Millionen Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten bezahlen. Die frühzeitige persönliche Altersvorsorge steht weiter hoch im Kurs.

Die Statistiker schlüsselten die Renten nach gesetzlicher, betrieblicher oder privater Herkunft nicht weiter auf. Der Freibetrag lag damals bei 8.820 Euro. Im Jahr 2015 waren es noch 5,8 Millionen Rentner, die Einkommensteuer zahlen mussten – konkret 27 Prozent der damaligen 21,2 Millionen Rentner und damit nur rund jeder vierte Rentenbezieher.

Die Höhe des Grundfreibetrages betrug 2015 8.472 Euro. Auch von 2016 auf 2017 nahm die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um knapp drei Prozentpunkte oder 516.000 Personen zu. Mit einer frühzeitigen Altersvorsorge kann eine ausreichende Altersrente erzielt werden.

Interessant ist dabei, dass bei knapp 90 Prozent der steuerbelasteten Renten neben den Renten noch weitere Einkünfte angefallen waren. Das sind Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, Arbeitsverdienste oder auch Erträge aus Kapitalanlagen. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind, könnten Destatis zufolge auch Einkünfte des Partners angefallen sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Renten sind anteilig zu versteuern

2015 lag der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Renten im Inland bei 55,3 Prozent, 2017 bei 58,9 Prozent und 2020 bei knapp 63,8 Prozent. Als Ursache für den Anstieg sieht Destatis die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005. Immer mehr Rentner unterluegen der Rentenbesteuerung.

Destatis erklärt: „Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.“

Bis zum Jahr 2005 waren 50 Prozent einer gesetzlichen Altersrente zu versteuern. Seit dieser Zeit erhöhte sich der Anteil der Altersrente, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt, bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte.

Ab 2021 bis 2040 erhöht er sich um je einen Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Konkret müssen Rentner, die im Laufe des Jahres 2020 erstmalig eine Altersrente erhielten, 80 Prozent der Rente versteuern und 20 Prozent gelten als Rentenfreibetrag. Wer 2017 erstmals eine Rente erhielt, hatte einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent. Der Rentenfreibetrag lag bei 26 Prozent.

Rentenbesteuerung - Es droht eine Doppelbesteuerung

Zur Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz gab es jüngst zwei richtungsweisende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: X R 20/19 und X R 33/19). Diese Urteile befassen sich mit der drohenden Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen.

„Am 31. Mai 2021 hat der BFH hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das Bundesministerium der Finanzen kündigte daraufhin an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet“, wie Destatis weiter ausführt.

Auf der Website des Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind Informationen, wie gesetzliche, betriebliche und private Renten aktuell zu versteuern sind, zu finden.
Die downloadbare Broschüren: „Besteuerung von Alterseinkünften“ des BMF und „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ der Deutschen Rentenversicherung enthält weitere detaillierte Informationen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren Sie gern zu den Themen Altersvorsorge und Besteuerung von Alterseinkünften, Renten und Einkommensteuer sowie Rentenbesteuerung.

 

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