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Elementarschaden

Ein Elementarschaden aus Sicht der Versicherungen ist ein Schaden, der durch Naturgewalten veruracht wurde. Das sind Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

 

Quelle Wikipedia

 

 

Diebstahl – Einbruchdiebstahl

Der Hausrat ist gegen „Einbruchdiebstahl“ versichert. Das Eindringen in die versicherte Wohnung oder das Aufbrechen von Zimmern oder auch Behältnissen wie beispielsweise einen Schrank in der Wohnung wird als Einbruch bezeichnet.

Der Schutz vor einem Einbruch ist besonders für Firmen von Bedeutung, auch wenn in den vergangenen Jahren ein leichter Rückgang der Einbruchdiebstahl-Quote verzeichnet wurde. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter Einbruchdiebstahl-Schutz.