Beerdigungskosten - Belastungen vermeiden

Mit einer Sterbegeldversicherung werden die Angehörigen mit den Bestattungskosten nicht belastet.
Die Familie mit den Bestattungskosten durch die Sterbegeldversicherung nicht belasten.

(verpd) Um zu vermeiden, dass die Familie oder Verwandte für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, beugt jeder schon zu Lebzeiten vor. Um den Ort, die Art sowie das ausgestallten der Bestattung zu klären, sind einige Entscheidungen notwendig.

So ist es für die Familie um vieles einfacher, wenn die Vorstellungen und Wünsche der Verstorbenen zur Bestattung bekannt sind. Und es ist auch gut, wenn der Verstorbene für die Beerdigung mit einer Sterbegeld-Versicherung vorgesorgt hat.

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Die Beerdigungskosten, dazu zählen die Überführung, Sarg, Grabsteine oder Urne, Gebühren, Blumen, Traueranzeigen und die Trauerfeier für Verwandte, Freunde und Bekannte, können schnell im vierstelligen Bereich liegen.

Oder auch noch höher, wenn Sonderwünsche ins Spiel kommen. Wie beispielsweise die Grabpflege für mehrere Jahre. Mit einer Sterbegeld-Versicherung sorgt der Einzelne vor. Der Versicherungsnehmer stellt damit sicher, dass die Familie nicht für die Beerdigungskosten und den Folgekosten aufkommt.

Beerdigungskosten - Der Hinterbliebenen entlasten

Eine Sterbegeldversicherung bieten viele Versicherungen an. In der Regel sind für diese Versicherung von den Versicherten nur wenige oder gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten.

Der Versicherungskunde zahlt bis zum Ende der vereinbarten Einzahlungsdauer oder bis zum Erreichen eines Alters, z.B. 85 Jahre, einen bestimmten Betrag ein.

Der Versicherungsschutz besteht dann beitragsfrei bis zum Tod des Versicherten weiter. So ist bei einigen Versicherungen eine kontinuierliche zahlungsweise oder auch eine Einmalzahlung möglich.

Dabei ist die Höhe der Prämie der Sterbegeldversicherung abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss.

Der Beitrag ist umso geringer, je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist. Die vereinbarte Versicherungssumme zahlt die Versicherungsgesellschaft an den in der Police vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten nach dem Ableben des Versicherten.

In der Police ist ein Angehöriger oder ein Vertrauter angegeben, der für die Begleichung der Beerdigungskosten aufkommt und mit der Versicherungssumme begleicht.

Beerdigungskosten - Organisation der Bestattung

In der Sterbegeld-Police ist z.B. als Versicherungsleistung neben der Auszahlung der Versicherungssumme auch die Vermittlung eines Bestattungsunternehmens vor Ort und die Organisation der Trauerfeier hinterlegt sein.

Einige Versicherungen arbeiten auch direkt mit Bestattungsunternehmen zusammen. So ist es auch möglich, dass in der Police hinterlegt wird, im Todesfall die Versicherungssumme direkt an das Bestattungsunternehmen auszuzahlen.

Das Unternehmen organisiert dann die Beerdigung. Mit Abschluss des Vertrages tritt bei einer Sterbegeldversicherung häufig eine Wartezeit in Kraft.

Je nach Versicherer kann das zwischen einem halben und vier Jahren liegen. Wenn der Versicherte innerhalb der Wartezeit stirbt, erfolgt die Auszahlung eines in den Vertragsbedingungen festgelegten Teils der vereinbarten Summe.

Kommt es nach der Wartezeit zum Tod des Versicherten, geht die vereinbarte Summe an den Begünstigten.

Häufig gibt es die Vereinbarung, dass auch im Falle eines Todes durch Unfall während der Wartezeit die volle Versicherungssumme zur Auszahlung kommt.

Die Beerdigung ist damit finanziell abgesichert. Außerdem ist es möglich, die Feierlichkeiten mit den Angehörigen zu besprechen.

In einer Bestattungsverfügung sind alle Wünsche des Versicherten schriftlich festgehalten.

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