Berufstätige Rentner - Neue Regelungen

Als Rentner berufstätig sein
Für viele ist es eine Erfüllung als Rentner berufstätig zu sein.

(verpd) Mit dem sogenannten Flexi-Rentengesetz, das ab 1. Januar 2017 gilt, gibt es Änderungen für alle, die zwar das Rentenalter erreicht haben, aber weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen, d.h.als Rentner berufstätig sind. Ab dem 1. Januar 2017 können Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten in zweifacher Hinsicht ihre künftige Rente erhöhen. Sie können Berufstätig als Rentsner sein, wenn sie wollen. Der Bundestag verabschiedete den Entwurf des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dazu gehört auch die Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) . Damit kann jeder Rentenbezieher als Rentner berufstätig sein und seine Rentenbezüge durch die Erwerbstätigkeit erhöhen. Dem einen ist es ein Bedürfnis als Rentner berufstätig zu sein. Andere sind als Rentner berufstätig aus Not, weil Ihr Alterseinkommen nicht zum Leben reicht.

Als Rentner berufstätig - Über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten: Zwei Varianten

Für die Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter gibt es zwei Versionen. Zum einen kann man nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ohne einen Rentenantrag zu stellen. Man erhält, wie es bereits auch vor Einführung der Flexi-Rente war, für jeden Monat, den man später, also nach der Regelaltersgrenze, in Rente geht, einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent zu seiner künftigen Rente, die bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt worden wäre, dazu. Zudem erhöht sich durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die weiterhin vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sind, zusätzlich die künftige Altersrente.

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Als Rentner berufstätigr - Als Rentner arbeiten

Zum anderen kann man aber auch einen Rentenantrag stellen, um beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine reguläre Regelaltersrente (Vollrente) zu beziehen, und neben dem Rentenbezug zusätzlich erwerbstätig sein. Bisher, also bis zum Inkrafttreten der Flexi-Rente, ist es so, dass bei demjenigen, der einen Rentenantrag auf eine volle Altersrente gestellt hat, sich die bis zum Rentenbeginn errechnete Rentenhöhe nicht mehr ändert.

Das gilt selbst dann, wenn man als Rentenbezieher weiter eine Erwerbstätigkeit ausübt (s. auch Basisrente). Gemäß dem neuen Flexi-Rentengesetz können ab dem 1. Januar 2017 nun auch Rentner, die eine gesetzliche Regelaltersrente beziehen, mit einer Erwerbstätigkeit weiter ihre Rente erhöhen. Normalerweise muss für einen Bezieher eine Regelaltersrente, der zusätzlich zum Rentenbezug arbeitet, nur noch der Arbeitgeber entsprechende gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge zahlen, nicht jedoch der Rentner.

Die Rente erhöht sich dadurch allerdings nicht. Neu durch die Flexi-Rente: Erklärt der Rentner gegenüber dem Arbeitgeber jedoch, dass er freiwillig gesetzliche Rentenbeiträge entrichtet, erhöht sich seine Rente durch die von ihm als Arbeitnehmer und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungs-Beiträge jeweils ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr. Weitere Informationen, was sich durch die Flexi-Rente ändert, gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung.

Als Rentner berufstätig - Für eine ausreichende Rente

Wer nicht Berufstätig im Rentenalter sein möchte, sollte ausreichend privat vorsorgen. Die gesetzliche Rente ist um einiges geringer als der bisherige Verdienst. Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Um auch im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können, sollte jeder privat vorsorgen. Es ist wichtig, dass der Rentenbeginn und die Höhe der garantierten Rente einer privaten Rentenvorsorge auf das gewünschte Renteneintrittsalter abgestimmt werden. Beratungen und Informationen zum Thema Altersvorsorge und Beruftstätig im Rentenalter erhalten Sie von den Experten von Finanz-Kompass Leipzig.