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Lastschriftmandat / Rechtliches

Lastschriftmandat / Rechtliches
SEPA-Lastschriftmandat (auch für wiederkehrende Zahlungen): Die Mandatsreferenznummer wird mir nachträglich mitgeteilt. Die Gläubiger-ID der DEURAG lautet: DE20DEU00000006205. Ich ermächtige die DEURAG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein unten genanntes Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dies gilt auch, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ich kann innerhalb von acht Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – von meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Über die Einzugstermine und die Höhe der einzuziehenden Beträge werde ich in der Beitragsrechnung, spätestens einen Tag vor dem Einzugstermin informiert. Alle Beiträge sind in Euro einschließlich Versicherungssteuer angegeben. Beitragsanteile und weitere Ergänzungsversicherungen erscheinen im Versicherungsschein gesondert. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Schriftliche Nebenabreden müssen der Erklärung beigefügt und von DEURAG bestätigt sein. Die Informationen zur Verwendung meiner Daten habe ich zur Kenntnis genommen. Ich kann diese Vertragserklärung bis zum Ablauf von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die näheren Einzelheiten sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung enthalten, die Bestandteil dieser Erklärung wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz beginnt, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung folgende Unterlagen heruntergeladen habe: Datenschutz-Information, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Rechtsschutz gemäß § 4 VVG-InfoV, Verbraucherinformation auf Grund des § 7 Abs. 2 VVG i.V.m. § 1 VVG-InfoV, die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) auf Grund des § 7 Abs. 1 VVG, die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG, die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht und die Dienstleisterliste. Die Information zur Verwendung meiner Daten und zum möglichen Datenaustausch mit anderen Versicherern habe ich zur Kenntnis genommen.