Durchschnittliche Krankenhausaufenthalt

Finanzkompass Leipzig Versicherungsberater

(verpd) Ein Ergebnis einer aktuellen, jährlich durchgeführten Studie einer gesetzlichen Krankenkasse ist, dass Patienten bei fast allen Krankheiten, die zu einer stationären Behandlung führen, immer kürzer im Krankenhaus bleiben. Anders bei psychischen Störungen und Verhaltensstörungen, bei denen sich die stationäre Verweildauer der Patienten seit einigen Jahren stetig erhöht. Vor Kurzem hat die Barmer GEK, ein gesetzlicher Krankenversicherungs-Träger, ihren „Krankenhausreport 2015“ vorgestellt. Grundlage der jährlich durchgeführten Studie waren in 2015 die rund 8,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bei der genannten Krankenkasse versichert sind. Laut Studie lag je Krankheitsfall die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus in 2015 bei rund 7,7 Tagen, das ist der gleiche Wert, der im Vorjahr erreicht wurde, der aber fast zwölf Prozent niedriger ist als im Jahr 2006 – hier waren es noch 8,7 Tage pro Krankenhauspatient. Im Detail hat sich bei nahezu allen Krankheitsarten, die besonders häufig zu einer stationären Behandlung führten, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer je Behandlungsfall verkürzt. Am häufigsten wurden Patienten wegen Krankheiten des Kreislaufsystems im Krankenhaus behandelt. Die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus betrug im Durchschnitt 7,5 Tage.

Welche Krankheit einer langen stationären Behandlung bedarf

Weitere häufige Diagnosen, die zu einer stationären Behandlung führten, waren Erkrankungen des Verdauungssystems (Verweildauer 5,7 Tage), des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (Verweildauer 7,4 Tage) und Neubildungen/Krebs (Verweildauer 7,6 Tage). Relativ häufig wurden Patienten auch wegen Verletzungen und Vergiftungen stationär behandelt – sie mussten dafür durchschnittlich rund 7,3 Tage im Krankenhaus bleiben. Besonders lange ist der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt mit 23,2 Tagen bei Patienten, die unter psychischen Störungen und Verhaltensstörungen leiden. Bei dieser Diagnose ist die durchschnittliche Verweildauer seit 2006 fast kontinuierlich um insgesamt 21,1 Prozent angestiegen. Im Gegensatz dazu hat die Höhe des durchschnittlichen Krankenhausaufenthaltes je Patient bei den anderen genannten Erkrankungen, die zu einer stationären Behandlung führten, in dem gleichen Zeitraum um 8,5 bis 19,5 Prozent abgenommen.

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Kostenschutz für den Krankenhausaufenthalt

Wer stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss übrigens als gesetzlich Krankenversicherter einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt für maximal 28 Tage aus der eigenen Tasche zahlen. Diese und weitere Kosten lassen sich durch eine private Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken. Der Versicherte erhält dabei für jeden Tag, den er als Patient stationär in der Klinik verbringt, einen vorher vereinbarten, festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt. In vielen Krankenhäusern werden diverse Wahlleistungen wie Einzel- statt Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den Chefarzt für gesetzlich Krankenversicherte gegen einen Aufpreis angeboten. Die Mehrkosten für eine solche möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung muss der gesetzlich Versicherte jedoch selbst bezahlen, da die gesetzliche Krankenkasse dies in der Regel nicht übernimmt. Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung lassen sich jedoch auch solche Kosten mit absichern.