Firmenversicherung zur Firmenabsicherung

Firmenversicherungen Finanzkompass Leipzig
Die Firmenversicherungen sollten regelmäßig angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

(verpd) Bei einem Unternehmen ändert sich im Laufe der Zeit so einiges. So sind die Umsätze, die Betriebsausstattung bis hin zum Personal meist jedes Jahr unterschiedlich. Damit man nicht über- oder unterversichert ist, sind bestehende Firmenpolicen bzw. Firmenversicherungen diesen Werten anzupassen.

Die Prämien und auch die vereinbarten Versicherungssummen vieler Betriebsversicherungen sind in der Regel von den tatsächlichen Werten eines Unternehmens wie Einnahmen, Ausgaben, Anlagevermögen bis hin zur Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Daher ist es für Firmeninhaber wichtig, den Versicherungsschutz entsprechend den jährlichen Auswertungen anzupassen.

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Bei manchen Firmenversicherungen, wie bei einigen Betriebshaftpflicht-Policen, richtet sich die Prämienberechnung unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Jahreslohn- und Gehaltssumme und/oder dem Jahresumsatz. Der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) ist daher üblicherweise verpflichtet, die entsprechenden Werte mitzuteilen, wenn der Versicherer Auskunft verlangt, was in der Regel einmal im Jahr erfolgt.

Haben sich im Laufe eines Jahres Firmenwerte wie Umsatz, Fixkosten und Gewinn verändert oder gab es Änderungen beim Inventar beispielsweise durch Neuanschaffungen, kann dies auch andere finanzielle Auswirkungen im Rahmen bestehender Firmenversicherungen haben. Ist nämlich bei einigen Versicherungsarten wie der Geschäftsinhalts- und/oder Elektronikversicherung die vereinbarte Versicherungssumme niedriger oder höher als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen, kann beides der Firma unnötig Geld kosten.

Firmenversicherungen - Jährliche Meldung

Ist zum Beispiel die Versicherungssumme niedriger als der Wert der versicherten Sachen, muss der Versicherer im Schadenfall den Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen. Ist jedoch die vereinbarte Versicherungssumme zu hoch, erstattet der Versicherer im Schadenfall maximal den tatsächlichen Schaden. Die betroffene Firma hat dann in Relation zum tatsächlich benötigten Schutz unnötig viel Prämie für die zu hohe Versicherungssumme bezahlt.

Auch bei Versicherungspolicen, die die Einnahmen einer Firma beispielsweise bei Brand- oder Sturmschäden absichern, wie einer Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung, ist eine passende Versicherungssumme mitunter existenziell. Denn ist der aktuelle oder zu erwartende Betriebsgewinn zuzüglich der fortlaufenden Fixkosten deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, erhält die betroffene Firma im Schadenfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme.

Die betroffene Firma bekommt in dem Fall den Anteil der Fixkosten und des entgangenen Gewinns, der über der vereinbarten Versicherungssumme liegt, nicht. Daher sollte ein Unternehmer, wenn die Unternehmenswerte des vergangenen Jahres vorliegen, mögliche Änderungen dem jeweiligen Versicherer, bei dem eine entsprechende Firmenpolice besteht, mitteilen beziehungsweise sich diesbezüglich mit seinem Versicherungsvermittler besprechen.

Firmenversicherungen - So lässt sich eine Unterversicherung vermieden

Wer grundsätzlich eine Unterversicherung als Folge einer Neuanschaffung oder eine unerwartet positive Geschäftsentwicklung im Laufe des Jahres vermeiden will, hat neben der zeitnahen Meldung an den Versicherer noch andere Möglichkeiten. Für bestimmte versicherte Sachen wie Vorräte kann in vielen Versicherungsverträgen eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ bis zu einer bestimmten Wertgrenze vereinbart werden.

Dadurch ist gewährleistet, dass im Schadenfall eine bestehende Unterversicherung für diese Gegenstände bis zur vereinbarten Wertgrenze folgenlos bleibt. Im Schadenfall wird jedoch maximal bis zur Wertgrenze bezahlt, auch wenn der Schaden höher ist. Manche Versicherer bieten optional insbesondere für Gebäude, aber auch für technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel in ihren Policen an. Damit lässt sich eine Unterversicherung, die sich aus den Preisentwicklungen für die versicherten Gegenstände ergeben kann, vermeiden.

Die Versicherungssummen werden bei Bestehen einer solchen Klausel je nach Vertragsvereinbarung automatisch entsprechend den Preisentwicklungen der versicherten Gegenstände oder in Höhe eines individuell festgelegten Prozentsatzes angepasst. Eine weitere Variante: Bei manchen Firmenpolicen kann im Rahmen einer Vorsorgevereinbarung zusätzlich zur Versicherungssumme ein prozentualer Anteil davon oder auch ein festgelegter Betrag versichert werden. Ist ein Schaden nicht höher als die Summe aus Versicherungssumme und vereinbarter Vorsorge, wird der Schaden komplett erstattet.