Heizen mit Gas: Wie sich Unfälle vermeiden lassen

Finanzkompass Leipzig Versicherungsberater

(verpd) Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland nutzen Gas beispielsweise zum Heizen und/oder Kochen. Insgesamt ist die Nutzung von Gas laut Experten eine relativ sichere Angelegenheit. Allerdings sollte jeder, der diesen Energieträger in seinem Haushalt nutzt, einige grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten. Denn kommt es doch zu einem Gasunfall, sind oft dramatische Sach- und Personenschäden die Folge. Etwa 20,2 Millionen Haushalte heizten 2014 hierzulande laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) mit Gas, das waren fast 50 Prozent aller Haushalte. Rund 52 Prozent aller in 2015 fertiggestellter Neubauten setzen für die Heizung ebenfalls auf diesen Energieträger, wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Grundsätzlich ist für die Sicherheit der Gasleitung bis zum Hausanschluss der Gasversorger verantwortlich. Im Haus selbst jedoch sind die Eigentümer und eventuell Mieter für den sicheren Betrieb der Gasanlagen und -geräte zuständig. Zwar ist Erd- oder Stadtgas ungiftig, doch wenn es versehentlich aus defekten Gasleitungen oder Gasgeräten ausströmt, besteht eine hohe Explosionsgefahr. Daher sollte jeder, der im Haushalt zum Heizen und/oder Kochen Gas verwendet, darauf schauen, dass die Gasanlagen sicher sind. Prinzipiell rät der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) diesbezüglich Eigentümern und Mietern, Gasanlagen und Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Eigeninitiative für mehr Sicherheit

Außerdem sollten die Eigentümer und Mieter selbst einmal pro Jahr die Gasleitungen und Gasgeräte auf Sicherheit prüfen. Wie hierbei vorzugehen ist, kann online beim DVGW oder auch in den kostenlos herunterladbaren Checklisten „Der Gasleitungs-Check“, „Der Gasgeräte-Check“ und „Liste für den Jahrescheck“ des DVGW nachgelesen werden. Zudem ist es wichtig, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungstermine, die zum Beispiel durch den Kaminkehrer durchzuführen sind, einzuhalten. Auch vom jeweiligen Gasgerätehersteller vorgegebene Wartungen und Prüfungen, unter anderem um die Gewährleistung und Garantie bei der Gastherme der Heizung und/oder dem Gasherd zu erhalten, gilt es zu beachten. Der Benutzer beziehungsweise Haus- oder Wohnungsbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Kontrollen termingerecht durchgeführt werden. Anderenfalls erhöht das nicht nur das Unfallrisiko, sondern kann im Schadenfall auch dazu führen, dass die Gebäude- und/oder die Hausratversicherung nicht leistet. Wurden nämlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten bewusst unterlassen oder Gasgeräte nicht vorschriftsmäßig betrieben, muss man bei einem Gasunfall damit rechnen, dass der Versicherer für den dadurch entstandenen Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise aufkommen muss.

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So lässt sich eine Kohlenmonoxidvergiftung verhindern

Nicht oder nur unzureichend gewartete Gasgeräte wie Gasheizungsthermen können durch Ruß verschmutzen, was die Verbrennung verschlechtert und den Gasverbrauch erhöht. Bei stark mit Ruß verschmutzten Geräten besteht dann das Risiko, dass das bei einer schlechten Verbrennung entstehende farb-, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxidgas statt in den Rauchfang in den Raum gelangt und zu lebensgefährlichen Vergiftungen bei den Bewohnern führt. Ein Kohlenmonoxidaustritt ist auch durch eine zu geringe Luftzuführung, eine zu dichte Gebäudehülle sowie falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben möglich. Dadurch kann Unterdruck im Raum oder Gebäude entstehen und somit einen Luftmangel sowie einen Abgasaustritt verursachen. Wurde eine Gebäudehülle saniert oder eine sonstige Änderung an der Heizung oder am Gebäude vorgenommen, lässt sich mit einer entsprechenden Messung zum Beispiel durch den Kaminkehrer feststellen, ob eine ausreichende Luftzuführung besteht. Die meisten Gasunfälle werden laut Experten durch einen leichtsinnigen Umgang, eine mangelnde Wartung oder auch unsachgemäße Reparaturen gasbetriebener Geräte und Gasleitungen verursacht. So ist es besonders gefährlich, wenn man Gasleitungen, die Aufputz verlegt sind, als Kleiderständer oder Aufhängevorrichtung missbraucht, da dadurch die Leitungen beschädigt beziehungsweise undicht werden könnten. Grundsätzlich sind Probleme mit Gasgeräten und/oder Gasleitungen nur von einem Fachmann zu beheben.

Wenn ein Gasleck vermutet wird

Für eine sichere Gasnutzung wird dem eigentlich geruchlosen Stadt- und Erdgas ein nach Lösungsmittel riechender Geruchsstoff beigemischt, um ausströmendes Gas bereits am Geruch zu erkennen. Allerdings sollte man sich nicht nur auf den eigenen Geruchssinn verlassen, da beispielsweise im Schlaf dieser kaum aktiv ist. Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., empfiehlt vielmehr die Installation von Gasmeldern in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden. Diese Geräte erkennen ausströmendes Gas bereits in geringen Konzentrationen. Bei Gasaustritt ist es wegen der erhöhten Explosionsgefahr unbedingt notwendig, offenes Feuer oder Funkenbildung zu vermeiden. Brennende Zigaretten oder Kerzen sind umgehend zu löschen. Feuerzeuge und Streichhölzer, aber auch Smartphones, Lichtschalter, Haustürklingeln, Computer, Telefone und elektrische Geräte dürfen nach einem Gasaustritt im Haus nicht benutzt werden. Außerdem sollten keine Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Wichtig ist, Fenster und Türen weit zu öffnen und für Durchzug zu sorgen, sowie umgehend die Gaszufuhr abzustellen, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Alle Mitbewohner sollten das Haus verlassen. Erst außerhalb des Hauses sind dann umgehend die Feuerwehr und der Gasversorger beispielsweise per Mobiltelefon zu verständigen.