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Richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke - Gut abgesichert im Urlaub.
Gut vorbereitet in den Urlaub - Richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke

(verpd) Egal ob am Meer oder in den Bergen, durch die richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke lassen sich zahlreiche gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell beheben. Chronisch Kranke müssen zudem nicht nur darauf achten, dass sie genügend Medikamente mit sich führen, sondern auch dass sie mit der notwendigen Arznei in das jeweilige Urlaubsland einreisen dürfen. Auftretende Unpässlichkeiten wie Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafte Insektenstiche können einem die Urlaubsstimmung schnell vermiesen.

Mit einer sinnvoll ausgestatteten Reiseapotheke lassen sich solche Beschwerden oft schon in kurzer Zeit beheben. Eine Zusammenstellung, was grundsätzlich in eine Reiseapotheke gehört, zeigt die kostenlos herunterladbare Checkliste der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Auch das Auswärtige Amt und das Centrum für Reisemedizin bieten auf ihren Webportalen diverse Informationen, Tipps und Listen zum Thema Medikamente auf Reisen.

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Richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke - Was in die Reiseapotheke gehört

Nach Angaben der ABDA gehören zum Beispiel Arzneimittel gegen typische Reisebeschwerden wie Durchfall, Fieber, Sonnenbrand, Reiseübelkeit und Insektenstiche in jedes Reisegepäck. Wird einem leicht übel, sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein. Im Urlaub können zudem Arzneimittel gegen Lippenherpes, ein mildes Abführmittel und Medikamente gegen Sodbrennen und Allergien, ein Fieberthermometer, ein abschwellendes Nasenspray und Augentropfen gegen trockene Augen hilfreiche Dienste leisten.

Da man auch auf Reisen nicht sicher vor kleineren Verletzungen, einer Erkältung sowie Kopf- oder Zahnweh ist, gehören neben Erkältungs- und Schmerzmitteln zudem Verbandsmaterialien wie Mullbinden, Pflaster und Wundkompressen, aber auch Wunddesinfektionsmittel in den Reisekoffer. Sinnvoll sind darüber hinaus eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken.

Wer in Regionen mit einem warmen bis heißen Klima reist, sollte laut Gesundheitsexperten statt Zäpfchen lieber Medikamente in Form von Tabletten, Pulver oder Tropfen mitnehmen. Da in einigen Reiseländern nicht die gleichen Arzneimittel verfügbar sind wie hierzulande, sollten vor allem chronisch Kranke eine ausreichend große Menge ihrer notwendigen Arzneimittel wie zum Beispiel Insulin für Diabetiker mit sich führen. Dies gilt auch für Frauen, die mit der Pille verhüten.

Richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke - Wenn bestimmte Medikamente unverzichtbar sind

Müssen Medikamente täglich genommen werden, ist darauf zu achten, dass ausreichend viel davon im Handgepäck mitgeführt wird, falls der Koffer verloren geht. Das Auswärtige Amt empfiehlt, verordnete Medikamente, die im Handgepäck mitgeführt werden, vom Arzt in einem Notfallausweis, dieser ist zum Teil bei Ärzten oder Krankenkassen erhältlich, eintragen zu lassen.

Reisende, die eine große Menge Medikamente oder bestimmte Betäubungsmittel benötigen, sollten sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen lassen und so die richtige Zusammenstellung der Reiseapotheke vorbereiten können.

Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden. Wer zum Beispiel ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigt, kann bis zu 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens bleiben, wenn er eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführt. Eine solche Bescheinigung muss vor Reiseantritt durch die zuständige Landesgesundheits-Behörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden.

Im Webportal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lässt sich ein entsprechender Vordruck dieser Bescheinigung kostenlos herunterladen. Reisen in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen angehören Bei Reisen in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, wie beispielsweise afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten sowie Russland, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden. So ist in einigen Staaten die Menge der Medikamente, die eingeführt werden darf, begrenzt.

Für manche Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel kann eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder ein generelles Einfuhrverbot vorliegen. Detaillierte Auskünfte zu diesem Thema können bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes in Deutschland eingeholt werden. Die entsprechenden Adressen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden.

Nach Angaben des BfArM ist es bei notwendigen Betäubungsmitteln prinzipiell ratsam, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen und von der obersten Landesgesundheits-Behörde beglaubigen zu lassen. Sie sollte die Angaben zum Wirkstoff des Medikamentes, zu Dosierungen und zur Reisedauer enthalten.