Kfz-Versicherung Leipzig für Mofas

Kfz-Versicherung Leipzig
Kfz-Versicherung Leipzig garantierter Versicherungsschutz

Ab 1. März 2017 gilt das schwarz-weiße Nummernschild, d.h. für Besitzer von Mofas, Mopeds und anderen Kleinkrafträdern, dass diese jährlich ihr Versicherungs-Kennzeichen austauschen müssen.Mofas, Mopeds und sonstige Klein- oder vierrädrige Leichtkrafträder müssen nicht auf der Zulassungsstelle Leipzig zugelassen werden, aber ein aktuelles Versicherungs-Kennzeichen ist Pflicht, um auf öffentlichen Straßen und Plätzen fahren zu dürfen. Das Versicherungs-Kennzeichen ist ein Nachweis für das Fahrzeug, dass die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung Leipzig besteht und wird jährlich zum 1. März in einer anderen Farbe ausgegeben. So dürfen also ab 1. März 2017 nur noch Mofas, Mopeds und Co. mit einem schwarz-weißen Versicherungs-Kennzeichen auf Straßen und öffentlichen Plätzen fahren.

Zwar müssen Mofas, Mopeds und sonstige Klein- oder auch vierrädrige Leichtkrafträder im Gegensatz zu Autos und Motorrädern gemäß Paragraf 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nicht auf der Zulassungsstelle Leipzig zugelassen werden, doch diese Fahrzeuge dürfen auch nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung Leipzig vorhanden ist. Das ist gemäß Paragraf 26 FZV unter anderem durch das gültiges Versicherungs-Kennzeichen nachzuweisen. Der Versicherungsschutz gilt immer jeweils von Anfang März bis Ende Februar des kommenden Jahres. Ab dem 1. März 2017 dürfen Mofas, Mopeds und Co. dann nicht mehr mit dem vom 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 geltenden grün-weißen Kennzeichen, sondern nur noch mit dem ab 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 gültigen schwarz-weißen Versicherungs-Kennzeichen Leipzig gefahren werden.

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Kfz-Versicherung Leipzig - Motorradversicherung von Grün zu Schwarz

Der Versicherungsschutz zu der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung Leipzig und damit das Versicherungs-Kennzeichen für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder, somit als Bestätigung dafür, gilt maximal zwölf Monate, d.h. immer vom 1. März bis maximal Ende Februar des nächsten Jahres. Somit muss der Versicherungsschutz jährlich zum 1. März aktualisiert werden. Das wird dann mit dem neuen Versicherungs-Kennzeichen ausgewiesen. So ist sofort an der Farbe erkennbar, ob der Kfz-Versicherungsschutz Leipzig besteht, da sich jedes Jahr die Farbe des Nummernschildes ändert. Die Kennzeichenfarben bzw. die Schrift ist abwechselnd blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund. Im aktuellen Versicherungsjahr 2017/2018 wird eine schwarze Schrift auf weißem Hintergrund vorgegeben. Damit sind die grün-weißen Kennzeichen ab dem 1. März 2017 nicht mehr verwendbar. Konkret macht man sich strafbar, wenn man ab 1. März 2017 noch mit einem grün-weißen Kennzeichen ein Fahrzeug fährt. Somit hat man keinen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz Leipzig und man verstößt gegen geltendes Recht. Ihre neuen Versicherungs-Kennzeichen erhalten Sie bei der Kfz-Versicherungs-Gesellschaft Finanz-Kompass Leipzig.

Kfz-Versicherung Leipzig - Für welche Fahrzeuge?

Das Versicherungs-Kennzeichen Leipzig ist entsprechend den Paragrafen 4 und 26 FZV für zwei und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle Pflicht. Dazu werden gemäß Paragraf 2 FZV auch beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller, aber auch Quads, Minicars und Trikes mit Verbrennungs- oder Elektromotor, die nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen, gezählt. Weiterhin darf der Verbrennungsmotor höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum oder auch der Elektromotor eine max. Nennleistung von höchstens vier Kilowatt aufweisen. Zu beachten ist auch, dass eine Versicherungs-Kennzeichenpflicht für Elektrofahrräder mit einer motorisierten Tretunterstützung ab Geschwindigkeiten von über 25 Stundenkilometern, für Elektrozweiräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung von sechs bis maximal 45 Stundenkilometern, gilt. Natürlich gilt das auch für Segways und weitere Mobilitätshilfen mit Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit von bis max. 20 Stundenkilometern. Auch motorisierte Krankenfahrstühle benötigen das gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungs-Kennzeichen.

Die Versicherungsmakler Leipzig von Finazkompass beraten Sie gern zum Thema Kfz-Versicherung Leipzig. Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin.