Private Pflegeversicherung von Finanzkompass Leipzig

Private Pflegeversicherung bietet finanzielle Sicherheit.
Die private Pflegeversicherung wird auch staatlich gefördert.

(verpd) Es ist keine einfache Aufgabe Angehörige zu pflegen. Das ist oft eine große zeitliche, psychische und physische, aber auch finanzielle Herausforderung. In verschiedenen Portalen im Internet und Broschüren von offiziellen Stellen erfahren Betroffene, mit welcher Unterstützung und welchen Leistungen sie rechnen können. Es ist von Vorteil, eine private Pflegeversicherung abgeschlossen zu haben. Es ist nicht nur für den Betroffenen, vor allem aber auch für die Angehörigen eine gewaltige Aufgabe, wenn eine Person zum Pflegefall wird. Einen  ersten Überblick, welche notwendigen  Schritte bei einem Eintritt eines Pflegefalles zu tun sind, wird im  aktuellen zweiseitige Flyer „Pflegebedürftig, was nun?“, der im Internet unter Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kostenlos als Download zur Verfügung steht oder bestellt werden kann.Es wird erklärt, an wen der Antrag auf Leistungen, die bei gesetzlich Krankenversicherten von der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung oder bei privat Krankenversicherten von der gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung gewährt werden, zu stellen ist. Die Leistungen sind identisch, d.h. bei der gesetzlichen (sozialen) Pflege- und der Pflegepflicht-Versicherung. Ausführliche Informationen zur Pflege-(pflicht-)Versicherung, wie den finanziellen und sonstigen Leistungen für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige, bekommt man in der aktualisierte 208-seitige Broschüre „Ratgeber Pflege“ und im neue Ratgeber „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“. Die aufgeführten Informationshefte werden im Internet unter BMG-Webportal kostenfrei als Download bereit gestellt. Die Broschüren können auch kostenlos bestellt werden. Auf der Internetseite des BMG werden die Leistungen gesetzliche und private Pflegeversicherung für eine ambulante (häusliche) Pflege und für eine stationäre Pflege erklärt. Dazu zählt die Unterbringung in einem Pflegeheim. Das ist durch die private Pflegeversicherung möglich.Besonders der rechtliche Aspekt ist für Angehörigen von Pflegebedürftigen von Bedeutung. Das wird ausführlich im Internet unter www.wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erläutert.

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Der digitale Ratgeber des BMG, auch Pflegeleistungs-Helfer, liefert eine individuelle Übersicht. Es wird verständlich vermittelt, welche finanziellen und sonstigen Leistungen dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen von der gesetzlichen Pflege-(pflicht-)Versicherung aufgrund der persönlichen Situation zustehen.

Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflege(pflicht-)Versicherung wurde auch eine Hotline eingerichtet. Das Bürgertelefon des BMG steht unter der Telefonnummer 030 340606602 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr den Betroffenen zur Verfügung.

Private Pflegeversicherung - Von Pflegegeld bis Pflegezeit

Es gibt eine Vielzahl von Leistungen, die für pflegende Angehörige von Bedeutung sind. Dazu gehören das Pflegegeld für eine ambulante Pflege, Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, eine Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel.
 
Wichtig zu wissen: Ein pflegender Angehöriger hat auch Anspruch auf eine Pflegezeit, eine Familienpflegezeit, ein Pflegeunterstützungs-Geld, ein zinsloses Darlehen im Rahmen der Pflege- oder Familienpflegezeit sowie einen kostenlosen Pflegekurs. Das wird im Einzelfall geprüft.

Auch sind bis zu zehn Tage unentgeltlicher Sonderurlaub für Arbeitnehmer möglich. Und zwar dann, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und die Pflege organisiert werden muss bzw. die pflegerische Versorgung sicherzustellen ist.

Für den entfallenen Nettolohn steht dem pflegenden Arbeitnehmer ein Pflegeunterstützungs-Geld in Höhe von bis zu 90 Prozent des entgangenen Nettogehaltes zu.

In der Pflegezeit kann der pflegende Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise ruhen lassen. Ein Anrecht haben nur Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Ein Arbeitnehmer kann pflegebedürftige Angehörige auch für bis zu 24 Monate pflegen und dazu seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden kürzen lassen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit haben jedoch nur Beschäftigte Unternehmen mit mehr als 25 Angestellten.

Private Pflegeversicherung - Kostenlose Pflegeberatung

Eine ausführliche und kostenlose Pflegeberatung zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Angehörigen eines Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine kostenlose, individuelle, zeitnahe und umfassende Beratung durch einen Pflegeberater.

Bei gesetzlich krankenversicherten Pflegebedürftigen wird dies durch Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse vorgenommen. Diese Beratung kann auch durch eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle übernommen werden.

Der Pflegeberater kommt auf persönlichen Wunsch auch zum Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen nach Hause. Die Beratungsstellen sind bei der jeweiligen Krankenkasse oder auch im Internet unter Zentrum für Qualität in der Pflege gelistet. Das ist eine gemeinnützige Stiftung.

Angehörige eines privat krankenversicherten Pflegebedürftigen (private Pflegeversicherung) erhalten Informationen und Unterstützung unter Compass Private Pflegeberatung. Das ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).

Die Pflegeberatung für den Pflegebedürftigen und den Angehörigen wird direkt am aktuellen Aufenthaltsort des Betroffenen durchgeführt. Dabei ist es egal, ob zu Hause oder im Krankenhaus.

Unser Tipp: Der pflegende Angehöriger erhält bei Fragen und Problemen Unterstützung durch das Pflegetelefon des BMFSFJ. Die Hotline ist unter 030 20179131 montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr für die Hilfesuchenden erreichbar.

Private Pflegeversicherung - Nur eine Teilabsicherung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es für die bis zu sechs- oder 24-monatige Pflege- oder Familienpflegezeit keinen gesetzlichen Anspruch. Es ist aber für die Pflege- oder Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) möglich. So können Einkommensverluste in dieser Zeit abgefedert werden.

Das Darlehen deckt nur einen Teil des fehlenden Nettogehalts ab und wird gemäß den Angaben BMFSFJ in monatlichen Raten ausgezahlt. Grundsätzlich muss jeder beachten, dass die gesetzliche Pflege-(pflicht-)Versicherung nur eine Teilabsicherung bietet. Es werden nicht alle Kosten, die bei einer ambulanten oder auch stationären Pflege anfallen, getragen. Die private Pflegeversicherung bietet mehr finanzielle Sicherheit.

Den Großteil der Kosten, je nach Pflegeversorgung sind das mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro, sind Pflegebedürftigen und auch möglicherweise auch vom Ehepartner und/oder seinen Kindern zu übernehmen.

Die private Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung, minimiert das Kostenrisiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Zu einen für sich und zum anderen vor allem für die Angehörigen.

Lassen Sie sich beraten. Die private Pflegeversicherung wird mit bis zu 60 Euro im Jahr staatlich gefördert. Die freien Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern.

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