
Radfahrer aufgepasst: Wer verbotswidrig auf dem Gehweg fährt und mit einem Auto kollidiert, trägt die volle Verantwortung – das entschied das Amtsgericht Wiesbaden. Was bedeutet das für Radfahrer, Autofahrer und die richtige Versicherung?
Inhaltsverzeichnis
- 🚲 Das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden
- ⚖️ Sorgfaltspflicht nach der StVO
- 🚗 Betriebsgefahr des Autos – wann sie entfällt
- 🛡️ Haftung & Versicherungsschutz für Radfahrer
- ✅ Warum eine Privathaftpflicht für Radfahrer unverzichtbar ist
- 📌 Fazit: Wer haftet bei Fahrradunfällen?
🚲 Das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden
Ein Fahrradfahrer fuhr verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg einer Hauptstraße und kollidierte mit einem Pkw, der aus einer Seitenstraße kam. Der Autofahrer hatte durch ein parkendes Fahrzeug keine freie Sicht. Dennoch sprach das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 91 C 1333/15) dem Autofahrer Recht zu und entschied: Der Radfahrer haftet allein für die Unfallfolgen.
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Der Radfahrer wollte sich ursprünglich nur zu 75 Prozent am Schaden beteiligen, doch das Gericht urteilte, dass ihm ein grobes Fehlverhalten zur Last gelegt wird und er deshalb den vollen Schaden zu tragen hat.
⚖️ Sorgfaltspflicht nach der StVO
Nach § 1 Abs. 2 StVO gilt: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
Der Radfahrer missachtete gleich mehrere Vorschriften:
- Er fuhr als Erwachsener unerlaubt auf dem Gehweg.
- Er missachtete die Fahrtrichtung.
- Er überquerte eine unübersichtliche Einmündung ohne Vorsicht.
Das Gericht nannte dieses Verhalten „höchst leichtfertig“ – insbesondere, da der Radfahrer trotz eingeschränkter Sicht die Einmündung ohne anzuhalten oder abzusteigen überquerte.
🚗 Betriebsgefahr des Autos – wann sie entfällt
Im deutschen Verkehrsrecht gilt normalerweise: Selbst wenn ein Autofahrer keine Schuld trägt, haftet er möglicherweise anteilig wegen der sogenannten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Doch im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass diese vollständig zurücktritt.
Begründung: Der Radfahrer hatte so massiv gegen Verkehrsregeln verstoßen, dass dem Pkw-Fahrer keine Mitschuld zugesprochen wurde. Damit wurde die Betriebsgefahr aufgehoben und der Radfahrer haftet allein für die Folgen des Unfalls.
🛡️ Haftung & Versicherungsschutz für Radfahrer
Bei einem Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers die Schadensregulierung – auch wenn ein Radfahrer beteiligt ist. Doch was passiert, wenn der Radfahrer der Verursacher ist?
Ohne Privathaftpflichtversicherung muss der Radfahrer sämtliche Kosten selbst tragen – inklusive:
- Schadenersatzforderungen des Unfallgegners
- Gutachter- und Gerichtskosten
- gegebenenfalls Schmerzensgeldforderungen
In diesem Fall kann es schnell teuer werden – insbesondere bei Personenschäden oder hohen Sachschäden am Fahrzeug.
✅ Warum eine Privathaftpflicht für Radfahrer unverzichtbar ist
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Radfahrer in mehrfacher Hinsicht:
- Sie prüft, ob eine Schadenersatzforderung berechtigt ist.
- Sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).
- Ist der Schaden berechtigt, übernimmt sie die komplette Entschädigung des Unfallgegners.
Viele Menschen wissen nicht, dass ihre Privathaftpflicht auch beim Fahrradfahren einspringt. Wer regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist, sollte dringend prüfen, ob er ausreichend versichert ist. Gerade bei hochwertigen E-Bikes ist sogar eine zusätzliche Fahrradversicherung empfehlenswert.
📌 Fazit: Wer haftet bei Fahrradunfällen?
Das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden zeigt deutlich: Wer mit dem Rad Verkehrsregeln missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, trägt die volle Verantwortung. Der Versuch, die Schuld auf den Autofahrer abzuwälzen, scheiterte vor Gericht.
Wichtiger Hinweis: Radfahrer sollten sich nicht nur regelkonform im Straßenverkehr verhalten, sondern sich auch ausreichend absichern – idealerweise durch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung.
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