Die günstige Autoversicherung für Sie

Die KFZ-Haftpflicht ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Sie sichert Schäden ab, die Sie an Dritten verursacht haben. Komfortabler ist die Teilkasko. Sie ersetzt zusätzlich bestimmte Schäden an Ihrem eigenen KFZ (z.B. Glasbruch). Absolut sicheren Rundum-Schutz bietet die Vollkaskoversicherung.

Günstige Autoversicherung

Autofahrer sollten die Gelegenheit nutzen und den Tarif Ihrer Autoversicherung überprüfen. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen in der Autoversicherung berücksichtigt. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden.

Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten der Autoversicherung drücken. Ferner lassen sich durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder den Zusatztarifen die Ausgaben für die günstige Autoversicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde.

Kündigungs- und Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel bis zum 30. November problemlos möglich. Wer diesen Stichtag für die Kündigung verpasst, muss jedoch nicht notwendigerweise ein ganzes Jahr warten, bis er seine Autoversicherung wechseln kann. Ein Sonderkündigungsrecht erhalten Kunden beispielsweise, wenn ihre Versicherung die Beiträge erhöht. Allerdings kann auch dieses Recht nur einen Monat lang ausgeübt werden.

Bei Veräußerung Ihres Fahrzeuges endet sofort die Autoversicherung. Bei der Abmeldung des Kfz, wird durch die Kfz-Zulassungsstelle die Information direkt an den Versicherer weitergeleitet.

Grob Fahrlässiges Verhalten

Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie dem Fahren mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee im Hochgebirge, läuft man Gefahr, bei einem Unfall seinen Schaden von der Autoversicherung nicht vollständig oder sogar überhaupt nicht reguliert zu bekommen. In Deutschland gilt eine so genannte situative Winterreifenpflicht. Es ist zeitlich nicht genau umrissen, wann Winterreifen aufgezogen werden müssen. Stattdessen gilt die Pflicht in bestimmten Situationen wie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte.

Saisonkennzeichen

Bevor Cabrio- und Motorradfahrer in die neue Saison starten, kümmern sie sich um die Reifen, Scheinwerfer, Flüssigkeiten und die Batterie. Manche absolvieren sogar ein Fahrtraining. In puncto Motorrad- und Autoversicherung gehen viele Biker und Cabrio-Fahrer indes sehr unbedarft in den Frühling. Da wird das Gefährt auch gerne ein­mal an einem sonnigen April-Nachmittag hervorgeholt – selbst wenn das Saisonkennzeichen erst ab Mai läuft.

Dabei riskieren die Fahrer nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern vergessen auch, dass nur während des zugelassenen Zeitraums Versicherungsschutz besteht. Passiert außerhalb der Saison ein Unfall, haftet der Fahrer für seinen eigenen Schaden komplett. Den Schaden des Unfallgegners reguliert die Versicherung zwar; jedoch nimmt sie dann den leichtsinnigen Versicherungsnehmer in Regress. Wer sein Motorrad oder Cabrio länger nutzen möchte, muss dafür früh­zeitig neue Kennzeichen beantragen und eine neue Bestätigung seiner Versicherung anfordern.

Ein Tipp: Vergleichen Sie immer, ob sich eine zeitlich begrenzte Zulassung für sie lohnt! Da Fahrzeuge mit Saison­kennzeichen außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen dürfen, kann die Stellplatzmiete teurer sein als die Ersparnisse durch Saisonkennzeichen.