Schlichtungsverfahren Leipzig

Das Schlichtungsverfahren Leipzig durch den Ombudsmann.
Das Schlichtungsverfahren Leipzig durch einen Versicherungs-Ombudsmann verhilft zum Recht.

(verpd) Wer als Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung eines Versicherers zur Abwicklung eines Schadens oder einer Vertragsangelegenheit nicht einverstanden ist, hat verschiedene Möglichkeiten, um das Problem zu klären. Eine Schlichtungsstelle erspart mitunter ein oftmals teures, langwieriges und für viele auch nervenaufreibendes Gerichtsverfahren. Das Schlichtungsverfahren Leipzig spart viel Geld.

Es ist nicht immer notwendig, sofort ein Verfahren vor Gericht anzustrengen, um auf diesem Weg prüfen zu lassen, ob man bei einem Streit mit einem Versicherer auch tatsächlich im Recht ist.

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Führt eine direkte Beschwerde bei einem Versicherungsunternehmen nicht zum Erfolg, kann der Versicherungsnehmer ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren Leipzig vor einer branchenspezifischen staatlichen oder staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungs-Stelle in Anspruch nehmen.

Die Versicherungs-Ombudsmann e.V. ist für Streitigkeiten zu privaten Versicherungsarten wie eine private Altersvorsorge, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude oder Kfz-Versicherung zuständig.

Bei Auseinandersetzungen mit einem privaten Krankenversicherer ist es der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.

Auf den Websites www.versicherungsombudsmann.de und www.pkv-ombudsmann.de kann jeder nachlesen, ob der betroffene Versicherer sich dem Streitschlichtungs-Verfahren über den jeweiligen Ombudsmann angeschlossen hat.

Schlichtungsverfahren Leipzig - Kein Kostenrisiko für Streitklärung

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, dass auch bei einem Vergleich oder gar einer Niederlage immer mit hohen Prozess- und Anwaltskosten verbunden ist, gibt es beim Schlichtungsverfahren kein Kostenrisiko für den Versicherungskunden.

Das Schlichtungsverfahren ist für den Versicherungsnehmer und weitere versicherte Personen bis auf anfallende Porto- und Telefonkosten kostenlos.

Im Durchschnitt dauert das Schlichterverfahren bei einem Ombudsmann höchstens drei Monate und ist im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren damit wesentlich kürzer.

Ein weiterer Vorteil für das Schlichtungsverfahren Leipzig ist, dass die Entscheidung des Ombudsmannes bis zu einem Beschwerdewert von bis zu 10.000 Euro für den Versicherer bindend ist. Das gilt nicht für den Versicherungsnehmer.

Eine weitere Ausnahme sind Streitigkeiten im Rahmen privater Kranken- und Pflegeversicherungen.
So kann jeder Versicherungsnehmer, der mit der Entscheidung der Schlichtungsstelle Leipzig nicht einverstanden ist, über eine Klage vor Gericht seine Forderungen beziehungsweise sein Recht durchsetzen.

Schlichtungsverfahren Leipzig - Welche Konflikte vom Ombudsmann verhandelt werden …

Das Schlichtungsverfahren Leipzig durch einen Versicherungs-Ombudsmann ist für Versicherungskunden oder versicherte Personen vorgesehen, die einen Konflikt mit einer privaten Versicherung oder einem Versicherungsvermittler haben.

In dem Schlichtungsverfahren Leipzig werden Auseinandersetzungen um eine Schadenregulierung, eine Vertragsentscheidung wie eine Kündigung seitens des Versicherers oder auch, wenn eine fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsvermittler angenommen wird.

Der Wert der Streitigkeit darf bei höchsten 100.000 Euro liegen. Bei Streitigkeiten im Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es keine obere Grenze des Streitwertes. Aber eine Mindest- oder Bagatellgrenze von 50 Euro. Ist der Streitwert geringer, wird kein Schlichtungsverfahren Leipzig durch den Ombudsmann angestrengt.

Der Ombudsmann wird erst aktiv, wenn der Anspruch vorab oder zumindest zeitgleich mit Stellung des Schlichtungsantrags beim Versicherer beziehungsweise Versicherungsvermittler angezeigt wurde.
Parallel mit der Beschwerde beim Versicherungs-Ombudsmann muss man den Versicherer über den Grund der Beschwerde informieren, d.h. die Forderung zustellen.

Es ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer sich zuerst an den zuständigen Ombudsmann wendet, bevor er das Gericht einschaltet. Nur dann darf der Ombudsmann für den Versicherungskunden tätig werden.

Schlichtungsverfahren Leipzig … und welche nicht

Im Schlichtungsverfahren Leipzig werden beim Versicherungs-Ombudsmann keine Forderungen, die man als Geschädigter aufgrund gesetzlicher Haftungsansprüche von einem Schädiger zum Beispiel gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung fordert, verhandelt.

Im Schlichtungsverfahren Leipzig werden keine Differenzen mit Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung vom Versicherungs-Ombudsmann entschieden.

Das Schlichtungsverfahren Leipzig durch den Ombudsmann ist ebenso nicht möglich, wenn für den Streitfall eine Gerichtsklage eingereicht wurde oder schon ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat.

Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren Leipzig, auch wie eine Beschwerde zu formulieren und einzureichen ist, findet man auf den Websites des Ombudsmanns, also unter www.versicherungsombudsmann.de oder www.pkv-ombudsmann.de.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig informieren Sie gern zum Thema Schlichtungsverfahren Leipzig.