Unfälle zu Weihnachten und Silvester vermeiden

Brandschäden

(verpd) Eine ungünstig platzierte Kerze oder eine fehlgeleitete Feuerwerksrakete kann schnell einen folgenschweren Brandschaden verursachen. Wie man sich vor den finanziellen Folgen schützen kann. Gerade in der Weihnachtszeit und insbesondere auch an Silvester ist das Brand- und Verletzungsrisiko signifikant höher. Diverse Versicherungspolicen schützen zumindest vor den finanziellen Schäden, die durch solche Brände und Schadensereignisse verursacht werden können. An Weihnachten und an Silvester werden zahlreiche Unfälle und Brandschäden durch einen leichtsinnigen Umgang mit Kerzen sowie einen falschen oder fahrlässigen Verhalten beim Zünden von Raketen und Böllern verursacht. Doch trotz aller Vorsicht kann man nicht ausschließen, dass es dennoch zum Schaden kommt. Das finanzielle Risiko eines Brandes, aber auch den Schaden, den eine fehlgeleitete Silvesterkerze anrichten kann, lässt sich jedoch durch entsprechende Versicherungspolicen absichern.

Brandschäden am Haus oder am Hausrat

Bei Brandschäden schützt beispielsweise eine Hausrat- und Gebäudeversicherung das eigene Hab und Gut. So ersetzt eine bestehende Hausratversicherung Brandschäden am Inventar der versicherten Wohnung, wie Möbeln, Teppichen, Hi-Fi- und Elektrogeräten, Kleidung, Geschirr und Werkzeug, aber auch Folgeschäden, wie zum Beispiel Schäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten für Brandschäden am Haus beziehungsweise an den Gebäudeteilen wie Wänden, Böden, verklebte Teppiche, Einbaumöbeln und Sanitäranlagen, übernimmt in der Regel eine bestehende Gebäudeversicherung. Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, beispielsweise, weil der Versicherte eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht hat und es dadurch zum Brand kommt, bleibt unter Umständen auf einem Teil der Schadenskosten sitzen. Denn laut geltendem Recht darf ein Hausrat- oder auch ein Gebäudeversicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen. Einige Versicherer bieten jedoch teils gegen Aufpreis den Einschluss von grob fahrlässig verursachten Schäden an. Je nach Vereinbarung wird dann auch ein grob fahrlässig verursachter Schaden generell in voller Höhe oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom Versicherer bezahlt.

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Wenn andere geschädigt werden

Wer beim Besuch von Bekannten in deren Wohnung versehentlich eine Kerze umwirft und so einen Brand verursacht oder durch sein fahrlässiges Verhalten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern andere verletzt, muss für die Schäden der anderen aufkommen. Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt derartige Schaden. Eine solche Police springt auch für derartige Schäden ein, wenn sie durch minderjährige Kinder verursacht wurden und die Eltern dafür haften müssen, da Minderjährige in der Regel in dem Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag der Eltern mitversichert sind. Sollte ein fahrlässig verursachter Brand auf das Nachbarhaus übergreifen oder das Feuer, der Rauch und/oder das Löschwasser andere schädigen, muss der Brandverursacher für den Schaden der anderen aufkommen. Übrigens, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 193/10) haftet ein Hausbesitzer oder Mieter nicht nur bei Fahrlässigkeit, sondern auch, wenn ein Brand aufgrund eines technischen Defekts entstanden ist und auf ein Nachbarhaus übergreift. Eine Privathaftpflicht-Police übernimmt auch solche Schäden komplett, sofern die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Kommt es bei einem Auto durch Feuerwerkskörper zu Explosions- oder Brandschäden, ist der Besitzer durch eine bestehende Teilkasko-Versicherung, abgesichert, wenn derjenige, der die Rakete oder den Böller gezündet hat, nicht ermittelt werden kann. Ist der Schadensverursacher jedoch bekannt, muss er für die Schäden haften, beziehungsweise, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde, übernimmt seine Privathaftpflicht-Police die Schadensforderungen, die an ihn gestellt werden.

Bei eigenen Verletzungen

Wird jemand bei einem Brand oder beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt, übernimmt die Krankenversicherung die Heilbehandlungskosten. Erleidet der Verletzte einen dauerhaften körperlichen Schaden, zahlt ihm eine bestehende private Unfallversicherung je nach Vereinbarung eine Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalsumme oder einer Rente. Übrigens: In Deutschland dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Dies sind Feuerwerke, die ein CE-Zeichen sowie eine Registriernummer tragen. Die Registriernummer beginnt mit einer vierstelligen Zahl, die die Institution benennt, welche die Qualitätssicherung des Herstellers überwacht; 0589 steht zum Beispiel für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Wer sich mit einem selbst gebastelten Knaller verletzt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.