Unfallversicherung für Kinder Große Lücken beim gesetzlichen Unfallschutz für Kinder

Unfallversicherung für Kinder, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Schäden abdeckt
Unfallversicherung für Kinder bietet finanzielle Sicherheit beiu Unfällen.

(verpd) Kinder sind nur bei bestimmten Unfällen gesetzlich unfallversichert. Aber die gesetzliche Unfallversicherung reicht häufig nicht aus, um die unfallbedingten finanziellen Belastungen zu decken. Hier ist dann eine Unfallversicherung für Kinder von Vorteil.

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sind Kinder nur zum Teil geschützt. Daher sollten sich Eltern nicht alleine auf den gesetzlichen Unfallschutz verlassen. Konkret heißt das, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Mehrheit der Kinderunfälle überhaupt nicht leistet. Zum anderen reichen auch die gesetzlichen Leistungen der Unfallversicherung nicht aus, um das eigene Kinde nach einem Unfall umfassend abzusichern.

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Man sollte beachten, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Kindern in der Regel nur gilt, wenn sie im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg von zu Hause bis dorthin verunfallen. Über das Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) erhalten Sie alle nötigen Informationen dazu, also wann Kinder gesetzlich unfallversichert sind.

Man sollte dabei wissen, dass Unfälle im privaten Bereich oder bei privaten Tätigkeiten, wenn ein Schüler den direkten Schulweg verlässt, um bei einem Supermarkt eine Kleinigkeit einzukaufen und dabei verunfallt, nicht durch gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.

Laut einer aktuellen Studie des Robert-Koch-Instituts passieren über 60 Prozent und damit die Mehrheit der Kinderunfälle in der Freizeit. So also zu Hause oder auf dem Spielplatz. So eben nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Unfallversicherung für Kinder - Bei der Unfallrente entscheidet nicht der tatsächliche Bedarf

Beachten Sie: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keine ausreichende Absicherung für Ihr Kind, auch dann nicht, wenn sich ein Unfall im Kindergarten oder auf dem Weg zur Schule ereignet. Der Umfang der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die einem verunfallten Kind zustehen, ist in SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) geregelt.

So werden nach einem Unfall die Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen und Reha-Maßnahmen übernommen. Es kann auch Geldleistungen geben: Im Falle, dass das Kind durch den Unfall so schwer verletzt wurde, dass es auch in Zukunft dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein kann, ist zum Beispiel eine Rentenzahlung (Verletztenrente) möglich.

Dazu muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit jedoch mindestens 20 Prozent betragen. So richtet sich die Rentenhöhe nicht nach dem tatsächlichen Bedarf, sondern berechnet sich unter anderem nach dem individuell unfallbedingten Erwerbsminderungsgrad und dem gemäß den Paragrafen 85 und 86 SGB VII festgelegten altersabhängigen Jahresarbeitsverdienst (JAV).

Der JAV für Kinder unter sechs Jahren beläuft sich dementsprechend auf 25 Prozent der aktuellen Bezugsgröße, für Sechs- bis 14-Jährige sind es 33,33 Prozent und für 15- bis 17-jährige Kinder mindestens 40 Prozent, und bei ab 18-Jährigen wenigstens 60 Prozent der Bezugsgröße.

… sondern der Grad der Erwerbsminderung

Seit 2018 gilt eine jährliche Bezugsgröße von 36.540,00 Euro (alte Bundesländer) bzw. von 32.340,00 Euro (neue Bundesländer). So beträgt die vollständige Erwerbsunfähigkeit (100 %), d.h. die sogenannte Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung laut gesetzlichen Vorgaben maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes.

Ein Beispiel: Ein Kind, Alter 5 Jahre, erhält in Westdeutschland eine monatliche Vollrente von 507,50 Euro. In Ostdeutschland sind es 449,17 Euro. Bei einem Sechs- bis 14-Jährigen beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung 676,67 Euro (alte Bundesländer) und 598,89 Euro (neue Bundesländer).

Bei den 15- bis 18-jährigen Kinder sind es in Westdeutschland mindestens 812,00 Euro und in Ostdeutschland wenigstens 718,67 Euro. Eine Teilrente wird ausgezahlt, wenn das Kind mindestens 20 Prozent, aber nicht zu 100 Prozent erwerbsgemindert ist.

Eine Teilrente wird aus dem Grad der Erwerbsminderung und der Vollrente ermittelt. So erhält ein 5 Jahres altes Kind, welches zu 50 Prozent erwerbsgemindert ist, eine monatliche Teilrente mit 50 Prozent der Vollrente, das wären 253,75 Euro in West- und 224,58 Euro in Ostdeutschland.

Eine Zusammenstellung der Verletztenrente nach Erwerbsminderungsgrad ist als PDF-Dokument für Kinder bis 14 Jahren und für ab 15-Jährige in West- und ebenfalls für bis 14-Jährige und ab 15-Jährige in Ostdeutschland bei der DGUV online abrufbar.

Unfallversicherung für Kinder - Für eine bedarfsgerechte und umfassende Absicherung

Im Vergleich zu einer gesetzlichen Unfallversicherung bietet Finanzkompass Leipzig spezifische und individuelle Lösungen zur Unfallversicherung für Kinder an, die eine dem persönlichen Bedarf entsprechende Absicherung ermöglichen. Bei einer privaten Unfallversicherung für Kinder können im Falle einer unfallbedingten Invalidität beispielsweise Leistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung vertraglich entsprechend dem gewünschten Umfang vereinbart werden.

Eltern können damit sicherstellen, dass ihr Kind im Falle eines Unfalls auch im Erwachsenenalter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Sogar im Fall, dass es - aufgrund einer unfallbedingten Erwerbsminderung - nicht mehr erwerbstätig sein kann.

Die private Unfallversicherung für Kinder garantiert im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallabsicherung einen weltweiten Schutz rund um die Uhr. Die Unfallversicherung für Kinder leistet nicht nur bei Unfällen in der Schule oder im Beruf, sondern auch in der Freizeit. Weiterhin gibt es auch private Versicherungen, die die finanzielle Absicherung bei einer eintretenden Invalidität eines Kindes ermöglichen.

Das gilt dann nicht nur bei Unfall, sondern auch einer Krankheit als Ursache. Die Versicherungmakler Leipzig beraten Sie gern zur Unfallversicherung für Kinder. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem versicherungsberatern von Finanzkompass Leipzig.