Bundesweite Rauchmelderpflicht

Rauchmelder

(verpd) In allen neu oder umgebauten Wohnungen müssen Rauchmelder installiert sein, das gilt ab 1. Januar 2017 auch für Berlin, wo es bisher keine derartige Vorschrift gab. Für bestehende Häuser gibt es derzeit noch unterschiedliche Regelungen.

Bei einem Brand kommt es auf Sekunden an. Ein Rauchmelder sorgt dafür, dass bei einem Wohnungsbrand alle Bewohner rechtzeitig gewarnt werden. Daher haben mittlerweile alle Bundesländer Vorschriften erlassen, die Hauseigentümer zur Installierung von Rauchmeldern verpflichten. Berlin hat als letztes Bundesland eine entsprechende Einbaupflicht für Neu- und Umbauten ab dem 1. Januar 2017 vorgesehen. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede, wann bei bestehenden Häusern Rauchmelder verpflichtend eingebaut werden müssen

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Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) kommen jedes Jahr bis zu 500 Personen hierzulande bei Wohnungsbränden ums Leben. Rund 70 Prozent der Brandtoten verunglücken nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. nachts. Der Grund dafür: Rund 95 Prozent der Brandopfer sterben an einer Rauchgasvergiftung. Bei einem Brand entstehen neben anderen giftigen Gasen unter anderem die geruchlosen Rauchgase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Schon wenige Atemzüge dieser Rauchgase genügen, um bewusstlos zu werden und zu ersticken. Gerade während man schläft, wird Rauch jedoch nicht wahrgenommen, denn im Schlaf funktioniert der Geruchssinn eines Menschen kaum noch. In der Regel bleiben jedoch nur zwei bis vier Minuten, um den bei einem Brand entstehenden hochgiftigen Gasen zu entkommen. Ein vorhandener Rauchmelder, auch Feuer- oder Brandmelder genannt, warnt mit lauten und schrillen Tönen so frühzeitig, dass sich Betroffene aus einer brennenden Wohnung retten können.

So funktioniert ein Rauchmelder

Das Funktionsprinzip der für Privathaushalte üblichen Rauchmelder wird im Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V. wie folgt beschrieben: „Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen. Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut und auf das Fotoelement abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarmton aus.“ Rauchmelder melden bereits den kalten Rauch eines Schwelbrandes, der schon am Anfang eines Brandausbruchs gebildet wird, also noch bevor Flammen gefährlich werden können und die Rauchgaskonzentration tödlich ist, und ermöglichen so eine rechtzeitige Flucht. Die Funktionsfähigkeit der batteriebetriebenen Rauchmelder sollte regelmäßig, mindestens einmal im Monat, mit dem für diesen Zweck vorhandenen Testknopf überprüft werden. Die Geräte weisen im Übrigen einige Tage vorher mit einem akustischen Signal auf einen notwendigen Batteriewechsel hin.

Richtig installieren

Rauchmelder sollten mindestens die Norm EN 14604 erfüllen und an der Decke in einem Abstand von wenigstens 50 Zentimetern zu den Wänden in waagrechter Position installiert sein, damit sie richtig funktionieren. Empfohlen werden sie in fast allen Räumen einer Wohnung sowie in Fluren, Dachböden und im Keller. Nicht sinnvolle Platzierungen sind in der Nähe von Luftschächten beziehungsweise Stellen mit einer starker Zugluft sowie in Räumen, in denen Dampf, Staub oder Rauch entstehen kann; allerdings gibt es für solche Räume wie Küche und Bad spezielle Lösungen wie Wärmemelder. Manche Brandmelder verfügen über Batterien, die bis zu zwölf Jahre halten und einige Geräte lassen sich auch untereinander vernetzen. Letzteres ist bei größeren oder mehrstöckigen Wohnungen von Vorteil, weil dann alle Melder akustisch melden, wenn bei einem der Geräte der Alarm ausgelöst wird. Es gibt im Übrigen auch Rauchmelder für Gehörlose. Weitere Informationen unter anderem über die unterschiedlichen Rauchmelder, deren Installation und Wartung gibt es online im Webportal der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Rauchmelderpflicht für neue, umgebaute und bestehende Wohnungen

Ab 2017 gibt es kein Bundesland mehr, in dem nicht zumindest für Neu- und Umbauten Rauchmelder vorgeschrieben sind, nachdem nun auch die beiden letzten Bundesländer, nämlich Brandenburg seit dem 1. Juli 2016 und Berlin ab dem 1. Januar 2017, entsprechende Pflichten eingeführt haben. Allerdings gibt es noch diverse Bundesländer, die für bestehende Gebäude Übergangsregelungen vorsehen. So müssen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen bis 31.12.2016, in Bayern bis zum 31.12.2017, in Thüringen bis zum 31.12.2018 sowie in Berlin und Brandenburg erst bis zum 31.12.2020 bestehende Wohnungen mit einem Brandmelder nachgerüstet werden. In allen anderen Bundesländern besteht auch bereits für Bestandsgebäude eine Rauchmelderpflicht. In den meisten Bundesländern ist der Haus- oder Wohnungseigentümer verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Brandmelder installiert werden. Für die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit kann je nach Bundesland auch der Mieter zuständig sein. Über entsprechende Klauseln im Mietvertrag können die Installation, die Wartung, das Ersetzen der Batterie sowie der Funktionstest der Geräte auch auf den Mieter übertragen werden. Grundsätzlich empfehlen Brandexperten in allen Wohnungen und Häusern Rauchmelder zu installieren, egal ob dies bereits gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.